Legal Process Outsourcing – Vorteile und Chancen externer Rechtsberatung

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Von Dr. Anne Mushardt und Kathrin Weinbeck, Rödl & Partner Nürnberg und Regensburg
 

In Zeiten medienwirksamer Wirtschaftsskandale erfreut sich die Einrichtung unternehmenseigener Rechtsabteilungen nach wie vor größter Beliebtheit. Die Inhouse-Beratung bietet viele Vorteile, stößt aber angesichts der branchenübergreifend zunehmenden Regelungsdichte an ihre Grenzen. Das Hinzuschalten externer Rechtsberater durch Legal Process Outsourcing (LPO) bedeutet für viele Unternehmen einen entscheidenden Marktvorteil.

 

 

Die Vorteile des Zusammenspiels von interner und externer Rechtsberatung liegen auf der Hand: Während der Unternehmensjurist mit den unternehmensinternen Strukturen und Abläufen bestens vertraut ist, bearbeitet der externe Anwalt Rechtsfragen mit der nötigen Distanz. Die Rechtsabteilung des Unternehmens wirkt als eine Art Filter: Die Unternehmensjuristen entscheiden – in Abstimmung mit der Geschäftsführung – ob sie die juristischen Aufgabenstellungen aufgrund ihrer vielseitigen Rechtskenntnisse selbst effizient bearbeiten können oder ob das Thema an einen entsprechenden Spezialisten delegiert werden soll.
 

Die dauerhafte enge Abstimmung der Rechtsabteilung mit der externen Rechtsberatung gewährleistet eine effiziente Sachverhaltsaufklärung und zügige Arbeitsabläufe. Dadurch spart das Unternehmen zum einen Personalkosten und Ressourcen, zum anderen werden maßgeschneiderte Lösungen gefunden, die die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens berücksichtigen. Die langfristige Zusammenarbeit führt dazu, dass die externen Spezialisten immer besser mit der spezifischen Denkweise und Struktur des Unternehmens vertraut werden. Durch die Symbiose der ganzheitlichen Sichtweise des Unternehmensjuristen und der Spezialkompetenzen der externen Fachspezialisten werden qualitativ hochwertige Ergebnisse erzielt.
 

Für die Unternehmen ist zudem ein weiterer Aspekt relevant: Mit der Auslagerung der Rechtsberatung geht auch die Auslagerung eines Haftungsrisikos bei schwer einschätzbaren Rechtsfragen einher. So ist ein Geschäftsführer regelmäßig verpflichtet, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht rechtliche Risiken zu identifizieren (bzw. identifizieren zu lassen). Damit schafft er eine fundierte Entscheidungsgrundlage und beugt seiner eigenen Haftung vor.
 

Beispiele für LPO

Die Fragestellungen, die auf den externen Berater ausgelagert werden können, sind breit gefächert. Es kommt im Einzelfall immer auf die spezifische Ausgestaltung des Unternehmens, der Rechtsabteilung und damit auf die Bedürfnisse des Mandanten an.

 

Ausgelagert werden i. d. R.
  • die Prüfung und Optimierung von Auftragsbedingungen oder Verträgen (Lieferverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge),
  • gesellschaftsrechtliche Fragen,
  • Corporate Housekeeping (Abstimmung von Satzungen, Vorbereitung von Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen),
  • M&A-Transaktionen,
  • gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutz- und Vertriebsrecht sowie Litigation oder auch
  • Themen, die aus Geheimhaltungsgründen nicht von der internen Rechtsabteilung bearbeitet werden sollen (z. B. Anstellungsverträge für Geschäftsführer). 
     

Vermehrt wird auch die rechtliche Aufarbeitung internationaler Sachverhalte extern vergeben. Die hinzugezogenen Berater können hier auf ihr bestehendes Netzwerk von Experten in aller Welt zugreifen und so das Unternehmen am effektivsten unterstützen.
 

Fazit

Der Umfang der ausgelagerten Rechtsberatung sollte stets zwischen den Parteien abgestimmt werden und umfasst – je nach Bedarf – die einzelfallbezogene Rechtsberatung, das Projektmanagement sowie das Entwerfen von Verträgen, Gutachten, Stellungnahmen etc. Besonderes Augenmerk sollte auf die enge Abstimmung zwischen dem Inhouse-Juristen und dem externen Dienstleister gelegt werden, um eine optimale Lösung zu finden.

 

Kontakt

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Dr. Anne Mushardt

Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth)

Associate Partner

+49 911 9193 1603

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