China: Anti-Steuerhinterziehungsvorschrift für persönliche Einkommensteuer

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veröffentlicht am 15. November 2018 / Lesedauer: ca. 2 Minuten
 
Seit 2009 hat China eine Reihe von Anti-Steuerhinterziehungsvorschriften erlassen. Die Regelungen zielen jedoch nur auf Themen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf Unternehmensebene ab und es gibt keine klare Anti-Steuerhinterziehungsvorschrift für Einzelpersonen, Personen­gesell­schaften und Einzelunternehmen. Mangels Vorschriften befand sich die Erhebung und Verwaltung der überfälligen Steuer aufgrund der Hinterziehung der persönlichen Einkommensteuer („IIT”) seit langem in einer schwierigen Situation in China.
 

 
Das neue IIT-Gesetz in China vom 31. August 2018 führte offiziell eine umfassende Anti-Steuer­hinter­ziehungs­vorschrift für IIT ein, die die folgenden häufig auftretenden IIT-Hinterziehungssituationen abdeckt:​

 

  • Gewinnverlagerung ins Ausland durch Transaktionen, die dem Fremdvergleichsprinzip zwischen nahestehenden natürlichen Personen und Unternehmen nicht entsprechen;
  • Verwendung der Ausgaben für den Privatkonsum, die durch Offshore-Gesellschaften anfallen, die in Steueroasen oder Ländern mit niedrigen Steuersätzen ansässig sind, um Gewinnausschüttungen an inländische natürliche Person zu vermeiden oder Gewinne im Ausland lange Zeit zu behalten, um die IIT zu umgehen;
  • Einzelpersonen vermeiden die IIT durch andere Vereinbarungen ohne vernünftige kommerzielle Zwecke, wie bspw. die indirekte Übertragung von chinesischen Vermögenswerten.

 

In der Praxis können Vereinbarungen durch die Gründung von Unternehmen in den Niedrigsteuergebieten, die Anwendung lokaler Steuerpolitiken zur Umwandlung von Gewinnen in legale Einkünfte von Einzelpersonen oder die absichtliche Anordnung von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zur Gewinnverlagerung und die absichtliche Vermeidung von Dividenden an Einzelpersonen unter bestimmten Bedingungen der Anti-Steuerhinterziehungsuntersuchung durch die chinesischen Steuerbehörden unterliegen.
 
Die neuen Umsetzungsregelungen des IIT-Gesetzes (Diskussionsentwurf) präzisieren die Definition der nahestehenden Unternehmen und Personen, die Bestimmung der „Kontrolle” und der „offensichtlich niedrigen effektiven Steuerbelastung” in den Klauseln der kontrollierten ausländischen Unternehmen, die Definition der unangemessenen Geschäftszwecke und den detaillierten Berechnungsstandard der Zinsen für überfällige Steuerzahlungen. Die obigen Klauseln beziehen sich auf die aktuellen Anti-Steuerhinterziehungsvorschriften für Unternehmen in China, um die Einheitlichkeit der Anti-Steuerhinterziehungsvorschriften auf IIT- und Körperschaftsteuerebene zu gewährleisten.
 
Darüber hinaus hat das neue IIT-Gesetz auch die Beurteilung der ansässigen Steuerpflichtigen von „einem Jahr” auf die international üblichen „183 Tage” geändert, um die Anwendung des CRS-Steuer­informations­austauschs zu erweitern. Gemäß den neuen CRS-Vorschriften wurden in diesem September die ersten Informationen über die ausländischen Finanzanlagenkonten der chinesischen Einzelpersonen und ihrer kontrollierten Unternehmen nach China ausgetauscht. Diese Informationen werden den chinesischen Steuerbehörden helfen, Risikobewertungen durchzuführen, um die Umgehung von Steuererhebung und -verwaltung in China zu identifizieren und Folgemaßnahmen zu ergreifen.
 
Es ist daher empfehlenswert, dass Investoren die steuerlichen Risiken in Hinblick auf die Gestaltung und den Aufbau der Transaktionsstruktur, an der sie individuell beteiligt sind, sorgfältig überprüfen. Sie sollten auch die geschäftliche Rationalität und die wirtschaftliche Substanz der Transaktionsvereinbarungen berücksichtigen und den Geschäftsplan rechtzeitig anpassen, um mögliche IIT-Risiken zu minimieren. 
 

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