BGH stärkt Urheberrechte: Haftung von Online-Marktplätzen verschärft

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​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 7. November 2024 | Lesedauer ca. 2​ Minuten


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. Oktober 2024 entschieden, dass Online-Marktplätze für Urheberrechtsverletzungen haften müssen, ähnlich wie Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen. Diese wegweisende Entscheidung verpflichtet Betrei­ber von Online-Marktplätzen, nach Hinweisen auf Rechtsverletzungen aktiv zu handeln und rechtswidrige Inhalte zu entfernen. Dies stärkt den Schutz von Urheberrechten im digitalen Raum und setzt neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit von Plattform​­betreibern.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2024 (Az. I ZR 112/23) entschieden, dass Online-Marktplätze für Urheberrechtsverletzungen haften, ähnlich wie Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen. Diese Entscheidung basiert auf den unionsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung des EuGH, die bereits für Plattformen wie YouTube und Cyando gelten (EuGH, Urteile vom 22. Juni 2021 (C-682/18 und C-683/18)).

  

Hintergrund der Entscheidung​

Der Kläger, ein Fotograf aus dem Vereinigten Königreich, hatte festgestellt, dass seine Fotografie „Manhattan Bridge“​​​ ohne seine Zustimmung auf einem Online-Marktplatz verwendet wurde. Die Fotografie war auf Produkt­bildern eines tragbaren Fernsehers zu sehen, der von einem Drittanbieter auf der Plattform angeboten wurde. Nachdem der Kläger die Betreiberin des Marktplatzes abgemahnt hatte, blieb die Fotografie weiterhin ohne Nennung des Urhebers auf der Plattform verfügbar.
  

Die Entscheidung​

Der BGH stellte nunmehr fest, dass die Betreiberin des Online-Marktplatzes nach einem klaren Hinweis auf die Rechtsverletzung verpflichtet war, die Angebote im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren auf ähnliche Verstöße zu überprüfen und rechtsverletzende Inhalte zu sperren oder zu löschen. Diese Prüfpflicht erstreckt sich jedoch nur auf gleichartig präsentierte Angebote und nicht auf alle Darstellungen des urheber­rechtlich geschützten Werks.
  
Der BGH hat damit die Haftung von Online-Marktplätzen für Urheberrechtsverletzungen präzisiert und klar­gestellt, dass Online-Marktplätze als Vermittler von Inhalten eine ähnliche Verantwortung tragen wie Platt​­formen, die Inhalte direkt hosten. Die Prüfpflicht der Online-Marktplätze beschränkt sich jedoch auf das technisch und wirtschaftlich Zumutbare. Der Online-Marktplatz muss zudem nur auf gleichartig präsentierte Angebote und nicht auf alle Darstellungen des urheberrechtlich geschützten Werkes untersucht werden. Dies bedeutet, dass die Betreiber nicht verpflichtet sind, eine umfassende und vollständige Überprüfung aller In­halte durchzuführen, sondern nur eine gezielte Überprüfung auf ähnliche Verstöße nach einem Hinweis. Diese Einschränkung berücksichtigt die praktische Umsetzbarkeit und die wirtschaftlichen Belastungen für die Marktplatz-Betreiber. Hierbei wird auch der Besonderheit von Online-Marktplätzen Rechnung getragen, dass sie im Gegensatz zu Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen nicht hauptsächlich auf die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte ausgerichtet sind.
  
Der BGH hat die Haftungsgrundsätze, die bereits für Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen gelten, auf Online-Marktplätze übertragen. Dies bedeutet, dass die Betreiber von Online-Marktplätzen eine aktive Rolle bei der Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen übernehmen müssen, indem sie nach einem Hinweis auf eine Verletzung entsprechende Maßnahmen ergreifen. Diese Übertragung der Haftungsgrundsätze stellt sicher, dass der Schutz von Urheberrechten im digitalen Raum umfassend gewährleistet wird.
  

Internationale Zuständigkeit​​

Der BGH hat zudem bestätigt, dass die deutschen Gerichte für die Entscheidung über den Rechtsstreit inter­national zuständig sind. Dies ist insbesondere relevant, da der Kläger ein Fotograf aus dem Vereinigten König­reich ist und die Beklagte eine in Deutschland ansässige Betreiberin eines Online-Marktplatzes ist.
  
Für Unternehmen, die Online-Plattformen bereitstellen, bedeutet dieses Urteil, dass sie ihre Compliance-Maßnahmen verstärken und sicherstellen müssen, dass sie nach Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen schnell und effektiv handeln. Dies könnte zusätzliche Kosten und Ressourcen erfordern, um die notwendigen Prüfungen und Maßnahmen durchzuführen.
  
Für Urheber stärkt dieses Urteil den Schutz ihrer Werke im digitalen Raum. Sie können nun erwarten, dass ihre Rechte auch auf Online-Marktplätzen besser durchgesetzt werden, was ihnen mehr Sicherheit und Kontrolle über die Nutzung ihrer Werke bietet.

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Dr. Susanne Grimm

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