Whistleblowing in den USA

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veröffentlicht am 28. Juni 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

  1. Überblick »
  2. Whistleblowing im Wertpapierrecht »
  3. Strafrechtliche Ermittlungen»
  4. Arbeitsrechtliche Vorschriften »
  5. Whistleblower-Vorschriften auf Bundesebene »

     

1. Überblick

In den USA sind Fragen rund um das Thema Whistleblowing nicht in einem einzelnen Gesetz, sondern in ver­schie­denen Gesetzen und Richtlinien adressiert. So gibt es etwa spezielle Vorschriften im Wertpapierrecht, all­gemeine Compliance Richtlinien des US-Justizministeriums sowie arbeitsrechtliche Regelungen zum Thema Whistleblowing. 

 

2. Whistleblowing im Wertpapierrecht

Der sog. „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank Act)” ergänzte den „Securities Exchange Act of 1934 (Exchange Act)” u. a. um die Vorschrift 21F mit dem Titel „Securities Whistle­blower Incentives and Protection”. Hiernach ist die U.S. Securities and Exchange Commission („Kommission”) verpflichtet, Zahlungen an Whistleblower zu leisten, die freiwillig Informationen zu Verstößen von Bundes­wert­papierrecht bereitstellen, vorausgesetzt, dass dies zu erfolgreichen Maßnahmen der Kommission mit einer Straf­zahlung von mehr als 1 Mio. USD und damit verbundenen erfolgreichen Sanktionen führt. Die Zahlungen an diese Whistleblower liegen zwischen 10-30 Prozent der eingetriebenen Strafzahlungen. Um die Whistle­blower selbst zu schützen, normieren der Dodd-Frank Act sowie die Whistleblower Richtlinien der Kommission Vertraulichkeitsmechanismen, wie etwa die Möglichkeit, solche Informationen – unter Einschaltung eines Rechtsanwalts – anonym mitzuteilen. Zugleich ist es Arbeitgebern untersagt, nachteilige Maßnahmen gegen solche Whistleblower zu ergreifen.
 
Die Aktivitäten der Kommission hinsichtlich Whistleblowing haben zuletzt stark zugenommen. So zahlte die Kommission im Fiskaljahr 2021 im Zusammenhang mit 86 Verfahren schätzungsweise 564 Mio. USD an 108 Whistleblower. Im Fiskaljahr 2021 erhielt die Kommission Hinweise von Whistleblowern aus den USA sowie 99 weiteren Ländern. Die meisten Hinweise entfielen dabei auf Marktmanipulationen.

  

3. Strafrechtliche Ermittlungen

Die strafrechtliche Abteilung des US-Justizministeriums beschreibt in ihren „Principles of Federal Prosecution of Business Organizations” verschiedene Faktoren, die Staatsanwälte bei der strafrechtlichen Untersuchung von Unternehmen berücksichtigen sollen, u.a. für die Frage, ob Anklage gegen diese erhoben werden soll oder womöglich eine außergerichtliche Beilegung der Vorwürfe in Betracht kommt.[1] Für diese Beurteilung soll u. a. auf die Eignung und Effektivität eines bestehenden Compliance Programms innerhalb des Unternehmens ab­ge­stellt werden. Als wesentlicher Bestandteil eines solchen Compliance Programms verweist das US-Justizminis­terium auf Mechanismen, die es Mitarbeitern ermöglichen anonym und vertraulich Verstöße gegen Unterneh­mens­richtlinien und vermutetes oder tatsächliches Fehlverhalten zu melden. Hierbei werden Staatsanwälte an­gehalten auf verschiedene Faktoren zu achten, wie etwa die Effektivität des Meldesystems, den Umgang des Unternehmens mit solchen Meldungen und seine Reaktion hierauf, die Analyse solcher Meldungen hinsichtlich systemischer Verstöße oder Schwachstellen des Compliance Systems.

  

4. Arbeitsrechtliche Vorschriften

Dem US-Arbeitsministerium zugeordnet sind fünf Behörden, die sich unter anderem auf die Durchsetzung von Gesetzen rund um das Thema Whistleblowing spezialisieren. Die zwei zentralen Behörden sind die „Occupa­tional Safety and Health Administration” („OSHA”) und die „Wage and Hour Division” („WHD”). OSHA legt ihren Fokus auf sichere Arbeitsbedingungen und stellt sicher, dass Whistleblower keine Sanktionen innerhalb des Unternehmens zu befürchten haben, wenn sie Verstöße gegen den Arbeitnehmerschutz, die Sicherheit von Ver­braucherprodukten und Nahrungsmitteln, Umweltschutz, Krankenversicherung, Transportdienstleistungen oder Betrugsfälle und andere finanzielle Delikte melden. Das Ziel der WHD ist die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards und setzt beispielsweise die Einhaltung von Mindestlöhnen, die Auszahlung von Überstunden und die Berücksichtigung der Vorschriften für die Beschäftigung Minderjähriger, unabhängig von dem Aufenthalts­status der jeweiligen Arbeitnehmer, durch. Die weiteren drei Behörden, die sich Themen rund ums Whistle­blowing widmen, decken in erster Linie Sonderbereiche ab, wie etwa die Minenindustrie, Veteranen oder Ver­träge mit der Bundesregierung.

 

5. Whistleblower-Vorschriften für Mitarbeiter der öffentlichen Hand auf Bundesebene

Die US-Bundesregierung bietet Mitarbeitern auf Bundesebene in Whistleblowing-Fällen besonderen Schutz. Dies geht zurück auf den „Whistleblower Protection Act (WPA)”, der 1989 erlassen wurde und die Rechte der Mitarbeiter der öffentlichen Hand adressierte, rechtliche Verstöße, Misswirtschaft, Verschwendung öffentlicher Mittel, die Ausnutzung von Macht und Gefahren für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu melden. Dieses Gesetz wurde durch die Executive Order 12731 im Jahre 1990 flankiert, die es allen Mitarbeitern der öffentlichen Hand auf Bundesebene auferlegt Verschwendung, Betrug, Missbrauch und Korruption zu melden. Im Jahre 2012 wurde der WPA durch den „Whistleblower Protection Enhancement Act (WPEA)” ergänzt und einige gesetzliche Lücken geschlossen. Auf diesem Wege wurden insbesondere die Rechte und der Schutz von Whistleblowern in diesem Bereich weiter gestärkt. Insgesamt ist die Möglichkeit des Whistleblowings in diesem Bereich anonym und auf vertraulicher Basis möglich, auch wenn die Sanktionen bei Verstößen hiergegen sowie im Falle von nachteiligen Maßnahmen gegen solche Whistleblower in der Praxis häufig als nicht ausreichend kritisiert werden. Für die Mitarbeiter der Geheimdienste gilt ein eigenständiges Regelwerk, das abweichende Mechanismen für den Fall von Whistleblowing vorsieht.




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