VAE: Freiberufliche Tätigkeit in Dubai – Lizenz und Visum

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​​​​veröffentlicht am 19. Mai 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Neben den zahlreichen internationalen Unternehmen haben vor allem die frei­beruf­lich­en Tätigkeiten in den Vereinigte Arabische Emirate (VAE) in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewon­nen. Aufgrund der einzigartigen Geschäfts­be­ding­ungen, der sehr guten Infra­struk­tur und der steuerlichen Vorteile befinden sich seit Jahren eine Vielzahl von inter­natio­nalen Unternehmen in den VAE. Solche Unter­neh­men sind bei ihrem Wachstum je­doch wiederum auf Freelancer angewiesen, die im Gegensatz zu dauerhaft Be­schäf­tigten eine flexiblere und kostengünstigere Alternative bieten. Zudem wächst insbesondere innerhalb der jüngeren Bevölkerung das Streben nach Unabhängigkeit, flexiblen Arbeitszeiten und einer Arbeitsmöglichkeit ohne Vorgesetzten.
 


  
Nicht nur aus diesen Gründen bieten die VAE neben der eigenen Unternehmensgründung eine weitere durch­aus attraktive Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in den VAE und eine Alternative zur eigenen Unternehmens­grün­dung. Unklarheiten im Hinblick auf die Rechtslage der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis wurden durch die Ein­führung der Lizenz für Freiberufler mittlerweile beseitigt. Diese Genehmigung ermöglicht es Freiberuflern in ver­schiedenen Fachbereichen ihre Dienstleistungen auf Beratungsbasis anzubieten und zudem eine Aufent­haltserlaubnis zu erhalten. Dabei sind Freiberufler regelmäßig nur vorübergehend für ein bestimmtes Unter­nehmen tätig, was eine größere Flexibilität für beide Vertragsparteien mit sich bringt. 

Eine solche Lizenz kann in Dubai u.a. in den Freihandelszonen der Dubai Media City (DMC), dem Dubai Know­ledge Park (DKP), Dubai Internet City (DIC), und dem Dubai Design District (d3), also entsprechend der Fach­be­reiche Medien, Bildung, Technologie und Design bei der TECOM Group beantragt werden. Die Ausstellung der Lizenz geschieht dann regelmäßig in 10 bis 15 Tage nach Genehmigung des Antrags. Darüber hinaus ist eine sol­che Lizenz seit kurzem auch in Form des Talent Pass der Dubai Airport Free Zone (DAFZ) für die Branchen Kunst, Medien, Technologie, Marketing, Kultur, Bildung und Beratung erhältlich. Aus rechtlicher Sicht ist hier­bei insbesondere die Identifizierung der einschlägigen Aktivität der Freelancer-Lizenz maßgeblich. Die Kosten für die Lizenz variieren je nach Freihandelszone, sind jedoch zweifelsohne deutlich geringer als bei einer Un­ter­neh­mens­gründung. 

Zwar sind Freiberufler mehrwertsteuerpflichtig und gegebenenfalls zur Registrierung verpflichtet, dennoch ergeben sich für sie zahlreiche Vorteile. So sind sie nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden, sondern können je nach Absprache mit ihrem Auftraggeber in dessen Räumlichkeiten oder an sämtlichen anderen Ört­lich­keiten arbeiten. Außerdem bieten viele Freihandelszonen den Freiberuflern Flexi-Desks oder auch die Möglich­keit zur Nutzung von Konferenz- oder Büroräumen an.

Ist dem Inhaber einer Lizenz für Freiberufler die Beschäftigung von eigenen Angestellten zwar nicht gestattet, so kann er die Lizenz hierzu jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ohne weiteres in eine Gewerbeberechtigung umzuwandeln und als reguläres Unternehmen mit Angestellten agieren. Insgesamt sind daher bei einer frei­beruf­lichen Tätigkeit die ohnehin anfallenden Fixkosten, vor allem zu Beginn der Tätigkeit sehr überschaubar, was, im Gegensatz zu einer Unternehmensgründung den Einstieg in den jeweiligen Fachbereich enorm er­leich­tert und die wirtschaftlichen Risiken minimiert.

Der Erhalt einer solche Lizenz ist dabei Voraussetzung für das zwingend notwendige Arbeitsvisum. Das Visum kann nach Erhalt der Freiberufler Lizenz bei der Dubai Development Authority (DDA) beantragt werden. Ist der freiberuflich Tätige dagegen bereits im Besitz eines Visums, beispielsweise als Arbeitnehmer eines Unter­neh­mens oder als Ehegatte eines solchen, so bedarf es vor Beantragung der Lizenz eine Unbedenklichkeits­be­schei­ni­gung des jeweiligen Sponsors.
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