VAE: Emiratisierung

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veröffentlicht am 12. Februar 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) betrachtet die sog. Emirati­sierung als eine ihrer höchsten Prioritäten. Im Januar 2024 gab das Ministerium für Ministry of Human Resources and Emiratisation (MoHRE) bekannt, dass es 995 Unternehmen wegen Verstößen gegen die Emiratisierungsvorschriften für schuldig befunden hat. Die Regierung fordert auf dem Staatsgebiet ansässige Unternehmen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Beschäftigten auf, bis zum 30. Juni 2024 ein halbjährliches Wachstum an qualifizierten Arbeitsplätzen von 1 Prozent zu erreichen.

 

Unter Emiratisierung versteht sich die Beschäftigung von emiratischen Staatsbürgern und ist eine Initiative der Regierung der VAE zur sinnvollen und effizienten Beschäftigung ihrer Bürger im öffentlichen und privaten Sektor.

Indem die VAE Unternehmen ermutigen, einheimische Talente einzustellen und auszubilden, wollen sie die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften verringern und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes fördern. Ziel ist es, in den nächsten 5 Jahren mehr als 75.000 emiratische Staatsbürger in den privaten Sektor zu integrieren. Der Emirati Human Resources Competitiveness Council unterscheidet hinsichtlich der Vor­schrif­ten zwischen Unternehmen des Privatsektors mit 20 bis 49 Beschäftigten sowie mit 50 oder mehr Beschäf­tigten.

Privatwirtschaftliche Unternehmen mit 20 bis 49 Beschäftigten

Seit Beginn des Jahres 2024 müssen privatwirtschaftliche Unternehmen des Privatsektors mit 20 bis 49 Beschäf­tigten mindestens einen VAE-Bürger einstellen, andernfalls haben sie mit einer finanziellen Sanktion von 96.000 AED zu rechnen. Jener Beitrag kann ab Januar 2025 in monatlichen Raten gezahlt werden. Ab 2025 müssen Unternehmen des privaten Sektors der VAE mit 20 bis 49 Beschäftigten mindestens zwei emiratische Staatsbürger einstellen – andernfalls wird eine Geldstrafe von 108.000 AED fällig. Weitere Strafen und Sank­tionen können ebenfalls folgen.

Sollte ein Unternehmen, das unter vorstehende Regelungen fällt, nach Ablauf des betroffenen Jahres die Zahl seiner inländischen Beschäftigten entgegen den Zielvorgaben verringern, muss es innerhalb von höchstens zwei Monaten einen anderen Staatsangehörigen einstellen oder die zuvor beschriebenen Beiträge zahlen.
Durch diesen Anreiz sollen jährlich schätzungsweise 12.000 Arbeitsplätze für Staatsangehörige der VAE in verschiedenen Wirtschaftszweigen geschaffen werden. Von der Regelung betroffene Unternehmen sind solche, die in den folgenden 14 Sektoren tätig sind: Information und Kommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Immobilienwesen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, Verwaltungs- und Unterstüt­zungs­dienstleistungen, Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, Kunst und Unterhaltung, Bergbau und Gewin­nung von Steinen und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Groß- und Einzelhandel, Verkehr und Lagerhaltung sowie Dienstleistungen im Gastgewerbe.

Betroffene Betriebe werden hierüber über die digitalen Kanäle des MoHRE benachrichtigt, um dieser Entschei­dung nachzukommen. Nach Angaben von MoHRE sollen bei der Auswahl der Zielbetriebe Kriterien wie die Art der Arbeitsplätze, das Arbeitsumfeld, der geografische Standort, die Art des Wachstums in einem bestimmten Wirtschaftssektor und die Prioritäten der Emiratisierung berücksichtigt werden.

Unternehmen der Privatwirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten

Für unter MoHRE registrierte Unternehmen des Privatsektors mit 50 oder mehr Beschäftigten gilt eine Emirati­sierungsquote von jährlich 2 Prozent, die seit 2023 schrittweise erhöht wird. Dies bedeutet, dass ein Ziel von 6 Prozent emiratischer Staatsbürger bis Ende des Jahres 2024 zu erreichen ist. Bis 2026 ist eine Gesamt­stei­ge­rungsrate von 10 Prozent zu erreichen. Mit vorstehenden Quoten einher geht die Gewährung von Anreizen für Unternehmen, die qualitative Leistungen bei der Ausbildung und Beschäftigung von emiratischen Staats­bürgern erbringen.

Gemäß den gesetzlichen Regularien wird der vorgeschriebene Emiratisierungsprozentsatz auf der Grundlage der Gesamtzahl der in der Einrichtung beschäftigten Staatsangehörigen der VAE im Verhältnis zur Gesamtzahl der Fachkräfte berechnet, wobei für jedes Jahr der Umsetzung mindestens ein Staatsangehöriger pro 50 Fach­kräfte oder eines Teils davon beschäftigt werden muss. Dies bedeutet, dass die Mindestbeschäftigungs­quote von Staatsangehörigen der VAE in Betrieben, die mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Staats­ange­hörigen pro 50 Facharbeiter beträgt.

Unternehmen, die vorstehende Regelungen nicht einhalten, müssen ab Januar 2023 für jeden nicht beschäf­tigten Staatsbürger einen monatlichen Beitrag von 6.000 AED zahlen, der wiederum jedes Jahr um 1.000 AED erhöht wird. Ein Betrieb gilt als nicht konform, wenn die erforderliche Anzahl beschäftigter Bürger nicht bis zum darauffolgenden Jahr aufrechterhalten wird. Hierbei gilt eine Frist von zwei Monaten ab dem Datum des Rückgangs, um den Emiratisierungsanteil und die erforderliche Anzahl beschäftigter Bürger wiederzuerlangen. Der Betrag ist über die digitalen Systeme des MoHRE zu bezahlen.


Sanktionen bei Verstößen gegen die oben genannten Anforderungen

Die vorgenannten Quoten sind mit Verwaltungsstrafen für jeden verbunden, der gegen sie verstößt. Unter den Begriff des Verstoßes in diesem Sinne fällt die Umgehung der Zielvorgabe beispielsweise durch die Verrin­ger­ung der Zahl der Beschäftigten oder die Änderung ihrer Klassifizierung. In diesem Fall ist für den ersten Verstoß eine Geldstrafe von 100.000 AED vorgesehen. Werden die Emiratisierungsziele zwei Jahre in Folge verletzt, erhöht sich die Strafe auf 300.000 AED. Bei einem dritten oder weiteren Verstoß gegen die Emiratisierungsziele beträgt die Strafe 500.000 AED.

Darüber hinaus hat das MoHRE Regelungen festgelegt, um die Einhaltung des Emiratisierungssystems zu gewährleisten und betrügerische Emiratisierungspraktiken zu vermeiden. Jene beinhalten z. B. Regeln für die Ausschreibung von Stellen für Emiratis sowie Pflichten bei deren Einstellung.


Auf Grundlage vorstehender Regelungen empfehlen wir allen Unternehmen, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung jener Vorschriften zu gewährleisten und das Risiko von Verstößen und hieraus resultierenden, teilweise verheerenden Geldbußen zu mindern.
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