VAE: Ein Monat später – Die Auswirkungen der jüngsten Regenfälle und Überschwemmungen auf Vertragserfüllungen (Teil 1)

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 16. Mai 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Am 16. April 2024 erlebten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die stärksten Regenfälle seit 75 Jahren, welche zu Überschwemmungen und Schäden an essentiellen Infrastruktureinrichtungen führten. Dies wirft die Frage auf, wie Schäden durch solche Naturkatastrophen in den VAE rechtlich zu behandeln sind.

   

 

  

Bei derartigen Naturkatastrophen gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen im Zivilrecht, die je nach den Umständen des Einzelfalls und den geltenden Gesetzen angewendet werden können.​


Höhere Gewalt im VAE-Recht

Wie in vielen internationalen Rechtsordnungen ist der Begriff der höheren Gewalt auch im Recht der VAE anerkannt. Während die Frage, was ein Ereignis höherer Gewalt ist, letztlich dem Ermessen der Gerichte unterliegt, gilt dies nach der Rechtsprechung der VAE für jedes unvorhersehbare Ereignis oder jeden unvorhersehbaren Umstand, der sich der Kontrolle der Vertragsparteien entzieht und den die betroffene Partei nach seinem Eintreten vernünftigerweise nicht hätte vermeiden oder überwinden können. Obwohl die Gerichte im Allgemeinen nicht bereit waren, Ereignisse höherer Gewalt zu berücksichtigen, können Naturkatastrophen tatsächlich unter diesen Begriff fallen.

Sind die Voraussetzungen für ein Ereignis höherer Gewalt erfüllt, so wird der betreffende Vertrag gemäß Artikel 273 des Bundesgesetz Nr. 5/1985 (Zivilgesetzbuch; „VAE-ZGB”) von Rechts wegen aufgehoben und die Vertragsparteien werden in ihre vorvertragliche Lage zurückversetzt.  Ist die Leistung nur teilweise oder vorübergehend unmöglich, so erlischt dieser Teil und entbindet den Schuldner von seinen Verpflichtungen. Nichtsdestotrotz hat die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, das Recht, wahlweise vom gesamten Vertrag zurückzutreten, muss dies der anderen Partei jedoch anzeigen.​

Härtefall vs. Höhere Gewalt

Der Umstand eines „Härtefalls“ ist im Recht der VAE in Artikel 249 des VAE-ZGB geregelt und bezieht sich auf „außergewöhnliche Ereignisse öffentlicher Natur”. Ein solches unvorhergesehenes Ereignis unterscheidet sich insofern von höherer Gewalt nach Artikel 273 (siehe oben), als es die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung zwar erschwert, sie aber nicht unmöglich machen muss und nicht zur Beendigung des Vertrages führt. Vielmehr können die Gerichte stattdessen die vertraglichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien und der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auf ein angemessenes Maß reduzieren. Daher findet Artikel 249 dann Anwendung, wenn sich die wirtschaftlichen oder betrieblichen Bedingungen unerwartet ändern und die Erfüllung des Vertrages für den Verpflichteten erheblich erschwert wird oder zu unverhältnismäßigen Verlusten führen würde.​
 

Erwägungen im Rahmen der Vertragsgestaltung

Parteien, die von den jüngsten Regenfällen und Überschwemmungen in den VAE betroffen waren, sind gut beraten, ihre bestehenden und zukünftigen Verträge im Hinblick auf unvorhergesehene Ereignisse zu überprüfen, die während ihrer Laufzeit auftreten können. Es wird empfohlen, die Fälle höherer Gewalt vertraglich zu definieren, um Unklarheiten bei der Auslegung zu vermeiden. Außerdem kann die betroffene Partei dazu verpflichtet werden, die andere Partei innerhalb eines bestimmten Zeitraums über ein unvorhergesehenes Ereignis zu informieren, welches die Leistung beeinträchtigen könnte. 

Je nach den Umständen des Einzelfalls und der Vertragsart kann eine vertraglich vereinbarte Rechtsfolge entweder eine Belastung oder einen Vorteil darstellen und sollte daher bei den Vertragsverhandlungen gut überlegt sein.​

Schlussbetrachtung

Während die VAE die Folgen der Regenfälle bewältigen und präventive Maßnahmen ergreifen, sollten sich die Vertragsparteien mit ihren vertraglichen Verpflichtungen gemäß den Verträgen und den geltenden Gesetzen vertraut machen. ​​​
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu