Mindestlohn in der Ukraine in den Jahren 2023 und 2024

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veröffentlicht am 5. September 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten
von Dr. Beata Pankowska-Lier
 

Der Mindestlohn ist die vom Gesetzgeber festgesetzte monatliche Vergütung, die vom Arbeitgeber als Minimum an dem Arbeitnehmer zu zahlen ist. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weniger als der gesetzliche Mindestlohn, verletzt er die Vorschrif­ten des ukrainischen Arbeitsrechts und muss mit entsprechenden rechtlichen Strafen rechnen. 

  



In der Ukraine ist der Mindestlohn durch das Gesetz „über den Staatshaushalt” festgelegt. Die Höhe des Min­destlohns ist relevant für alle Steuern und Beträge, die an den Mindestlohn gekoppelt sind. Dazu zählt der ein­heitliche Steuersatz (20 Prozent des Mindestlohns) sowie der einheitliche Sozialbetrag (22 Prozent des Min­destlohns), der von Einzelunternehmer selbst oder vom Arbeitsgeber bezahlt wird.
 

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt gegenwärtig der Mindestlohn in der Ukraine 6700 Hrywna (UAH); entspricht in etwa 170 Euro (1 Euro ca. 39,4 UAH). Der Mindestlohn wurde zuletzt im Oktober 2022 von 6500 UAH auf 6700 UAH erhöht. Während des Jahres 2023 erfolgte keine Erhöhung des Mindestlohns. Für das Jahr 2024 ist eine Erhöhung des Mindestlohns geplant. Das teilte das Finanzministerium mit. Die Erhöhung soll in zwei Schritten erfolgen. So soll der Mindestlohn:

  • ab 1. Januar 2024 auf 7100 UAH (ca. 180 Euro) und
  • ab 1. Juli 2024 auf 8000 UAH (ca. 203 Euro) erhöht werden.

Das Finanzministerium sieht weitere Erhöhungen des Mindestlohns in den Jahren 2025 und 2026 vor:

  • ab 1. Januar 2025 auf 8370 UAH (ca. 212 Euro) und
  • ab 1. Januar 2026 auf 8956 UAH (ca. 227 Euro) (Wechselkurs für die Umrechnung: Stand September 2023).

Die Höhe des Mindestlohns entspricht nicht den tatsächlichen Lebensunterhaltungskosten in der Ukraine. Die Arbeitsnehmerverbände plädieren für die Festlegung des Mindestlohns für 2024 nicht niedriger als das tat­säch­liche Existenzminimum für arbeitsfähige Personen. Das Existenzminimum in der Ukraine wird unter Be­rück­sichtigung der prognostizierten Verbraucherpreise für 2023 auf 9435 UAH (239 Euro) berechnet. Die Fest­legung des Mindestlohns auf das von den Gewerkschaften vorgeschlagene Niveau, würde dazu bei­tragen, die Ukraine näher an die europäischen arbeitsrechtlichen Normen vor allem an die Richtlinie 2022/2041 zu brin­gen. Diese Richtlinie sieht einen angemessenen Mindestlohn in der EU vor, der mindestens 50 Prozent des Durchschnittslohns im jeweiligen EU-Land betragen soll. Das wird leider in der Ukraine nicht umgesetzt.

 

Das Wirtschaftsministerium prognostiziert für 2024 das durchschnittliche Monatsgehalt der Arbeitnehmer in der Ukraine auf 21852 UAH (ca. 554 Euro). Zu beachten ist, dass das die offiziellen Zahlen sind, die auf der Grundlage der Angaben von allen Regionen der Ukraine errechnet sind. 

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