Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften über Buchhaltung und Wirtschaftsprüfung an europäische Normen

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​veröffentlicht am 24. November 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Die ukrainischen Vorschriften über Buchhaltung, Steuergesetzgebung sowie Wirtschaftsprüfung unterliegen ständigen Änderungen. Seit der Maidan-Revolution und der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommen bemüht sich der ukrainische Gesetzgeber die Vorschriften an die europäischen Standards anzugleichen. Dieser Prozess wird kontinuierlich umgesetzt.

 

  

So hat das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) die Gesetzesvorlagen zur Änderung des Gesetzes Nr. 996-XIV vom 16. Juli 1999 Nr. 996-XIV und zum Gesetz vom 21. Dezember 2017 Nr. 2258-VII registriert (Projekte Nr. 6244 und 6245), um die weitere Umsetzung der europäischen Gesetzgebung in das ukrainische Recht zu implementieren.

 

Der Gesetzentwurf vom 1. November 2021 Nr. 6244. Gesetz Nr. 996 schlägt u.a. Folgendes vor:

  • Einführung der Kategorie der Gruppen des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen (klein, mittel und groß) zum Zwecke der Konsolidierung, Darstellung und Offenlegung des Abschlusses,
  • Befreiung von der verpflichtenden Erstellung, Darstellung und Offenlegung des Konzernabschlusses kleiner und mittlerer Konzerne zur Vereinfachung der Geschäftstätigkeit und zur Reduzierung der Kosten der Unternehmen,
  • die Veröffentlichung des Konzernabschlusses zusammen mit dem Prüfungsbericht
  • Klärung der Anforderungen an die Pflichtangaben von Primärdokumenten. Abhängig von der Art des Geschäftsvorfalls und der Verarbeitungstechnologie der Buchhaltungsinformationen können daher zusätzliche Details in den Primärdokumenten enthalten sein.
  • Im Rechnungswesen werden von der Software des Informations- und Kommunikationssystems automatisch erstellte elektronische Primärdokumente verwendet, sofern das E-Dokument mit einer elektronischen Signatur oder einem Siegel gemäß den Anforderungen des Gesetzes über elektronische Dokumente und elektronische Dokumentenverwaltung versehen ist.

 

2. Gesetzentwurf vom 1. November 2021 Nr. 6245.:

Es wird vorgeschlagen, die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2258 eindeutiger zu formulieren, um das klare Verständnis des Gesetzes und dessen Anwendung zu gewährleisten.

Es handelt es sich vor allem um folgende Verbesserungen:

  • Verbesserung der Regelung zu den Angaben im Prüfungsbericht auf Grundlage der Ergebnisse der Abschlussprüfung, um die Einhaltung von Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zu gewährleisten.
  • Verbesserung des Verfahrens für die Ernennung von Wirtschaftsprüfern usw.
  • Verbesserungen der Ausschreibungen für die Durchführung der obligatorischen Wirtschaftsprüfung in den Unternehmen von öffentlichem Interessen, mit dem Ziel diese Ausschreibungen transparent zu machen.
  • Ergänzen der Anforderungen von obligatorischen Informationen, die ein Wirtschaftsprüfer an das Register der Wirtschaftsprüfer übermitteln muss. Die Nichtanhaltung dieser Anforderungen soll mit der Haftung des Wirtschaftsprüfers verbunden sein.

 

Fazit:

Die geplanten Änderungen sind zu begrüßen, da sie weiterhin zu Angleichung von ukrainischen mit europäischen Regelungen führen werden. Die ukrainischen Vorschriften über Steuer, Buchhaltung sowie Wirtschaftsprüfung unterliegen sehr häufig Änderungen. Aus diesem Grund ist für alle Investoren eine besondere Vorsicht geboten sowie der Rat sachkundiger Berater von Nöten.

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