Informationspflichten für E-Commerce Dienstanbieter in der Türkei

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​​​​​​veröffentlicht am 17. Juni 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Eine Welt ohne den elektronischen Handel („E-Commerce“) ist heutzutage kaum vorstellbar. Mit der Digitalisierung und den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie hat sich in der Türkei in den letzten Jahren eine starke Online-Shopping Kultur entwickelt. Laut dem Handelsministerium ist das Volumen des E-Commerce im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 um 115,5 Prozent auf 77,89 Milliarden US-Dollar gestiegen. Mittlerweile ist der E-Commerce ein wichtiger Bestandteil der türkischen Wirtschaft. 



Der E-Commerce Markt umfasst verschiedene Kategorien von Waren und Dienstleistungen; besonders beliebt ist der Kauf/Verkauf von Haushalts- und Elektrogeräten, Kleidung, Accessoires, Schuhen und Flugtickets. 

​Die einfache rund um die Uhr Einkaufsmöglichkeit, Produktvielfalt und Vergleichsmöglichkeit von Produkten verführt immer mehr Verbraucher zur Nutzung des E-Commerce. Der Unternehmer jedoch empfindet besonders den grenzüberschreitenden Handel, die Erweiterung seines Kundenkreises und Kostenersparnisse attraktiv.

Dies motiviert den Unternehmer zur Einrichtung einer eigenen E-Commerce Plattform oder den Verkauf über beliebte E-Commerce Marktplätze. Laut Angaben des Handelsministeriums betrug die Zahl der E-Commerce Unternehmer in der Türkei im Jahr 2023 559.412. Nach den Prognosen des Handelsministeriums soll sich diese Zahl erhöhen. 

Die Einrichtung eines Online-Shops ist heutzutage relativ schnell möglich, denn es gibt zahlreiche kompetente Dienstanbieter, welche eine solche Dienstleistung zeit- und kostengünstig erbringen. Neben der Errichtung der Infrastruktur für E-Commerce-Aktivitäten gilt es jedoch, eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben für die Einrichtung und Nutzung einer E-Commerce Plattform zu beachten. 

Hierzu zählen insbesondere Informationspflichten, welche durch den Unternehmer berücksichtigt werden müssen. Durch die Erfüllung dieser Informationspflichten soll dem Verbraucher ein gewisser Schutz im E-Commerce gewährleistet werden. 

Information zur Identifikation

Alle E-Commerce Dienstanbieter sind dazu verpflichtet, auf ihrer eigenen E-Commerce den Nutzern Angaben zu ihrer Identifikation zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll der Verbraucher Auskunft über den E-Commerce Dienst­anbieter erlangen; anhand der zur Verfügung gestellten Informationen kann die Seriosität des E-Commerce Dienstanbieters überprüft werden. Folgende Angaben sind verpflichtend:  
  • ​Firmenname
  • Firmenregisternummer
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Eingetragene Elektronische Postfachadresse
  • Falls vorhanden eigene Markenname
  • Angaben zur angehörigen Berufskammer, welche berufsbezogenen Verhaltensregeln gelten und wie diese elektronisch abgerufen werden können
Durch diese Angaben soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Ver­braucher sichergestellt und das Vertrauen in den E- Commerce geschaffen werden.

Information über die erforderlichen technischen Schritte für den Vertragsschluss

Die Gesetzgebung verpflichtet den E-Commerce Dienstanbieter, den Verbraucher über die erforderlichen technischen Schritte für den Abschluss des Vertrages zu informieren. Diese müssen direkt von der Homepage der E-Commerce Plattform aufgerufen werden können. Im Jahr 2023 trat die Verordnung über den E-Commerce Dienstanbieter und E-Commerce Vermittler in Kraft, welche die Pflichtangaben unter den technischen bestimmt. Laut Gesetz müssen folgenden Angaben Platz gegeben werden:
  • ​Wie die Auswahl der Ware oder Dienstleistung erfolgt
  • Wie die Liefer- und Zahlungsinformationen eingegeben werden
  • Wie der Vertragsschluss zu Stande kommt
  • Ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Dienstanbieter gespeichert wird, ob und wie lange er dem Ver­braucher zugänglich ist
  • Die technischen Mittel zur Fehlererkennung und -korrektur vor Vertragsschluss; wie mit diesen Mitteln Ein­gabe­fehler erkannt und berichtigt werden können
  • Welche Streitschlichtungsmöglichkeiten dem Verbraucher zustehen und ob es Außergerichtliche-Streit­schlich­tungs­mög­lich­keiten gibt.

Information vor Vertragsschluss

Nach der Verordnung über Fernabsatzverträge ist der E-Commerce Dienstanbieter vor Abschluss des Vertrages dazu verpflichtet, den Verbraucher über: 
  • ​Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
  • Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung (einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile)
  • Zusätzliche Kosten, die anfallen können, sobald der Gesamtpreis der Produkte oder Dienstleistungen, nicht im Voraus bestimmt werden können
  • Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Den Liefertermin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss
  • Das Widerrufsrecht und die Ausnahmen des Widerrufsrechts
  • Die Zahlungspflicht nach Abgabe der Bestellung
zu informieren. Diese Angaben sind verpflichtend und müssen laut der Verordnung im „Vor-Informations-Formular“ („Formular“) aufgeführt werden. Dieses Formular ist ein Bestandteil des Fernabsatzvertrages und wird dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages, bevor der Verbraucher sich zur Zahlung verpflichtet, zur Über­prüfung zur Verfügung gestellt. Das Formular beinhaltet die oben genannten Angaben und gibt den Inhalt der Bestellung wieder.

Information nach Vertragsschluss

Nach Abschluss des Vertrages und Eingang der Bestellung ist der E-Commerce Dienstanbieter verpflichtet, den Verbraucher unverzüglich auf elektronischem Wege (per E-Mail oder SMS) über den Eingang der Bestellung zu informieren. Ferner muss der E-Commerce Dienstanbieter dem Verbraucher den Zugriff auf den Vertragstext einschließlich der AGB nach Vertragsschluss ermöglichen.

Fazit

Die Türkei hat große Fortschritte in der Digitalisierung und Ausbreitung des E-Commerce gemacht. ​Aus diesem Grund profitieren immer mehr Unternehmer von den Vorteilen des E-Commerce in der Türkei. Laut Prognosen des Handelsministeriums ist eine Expansion an der Anzahl der Investoren in den kommenden Jahren im E-Commerce zu erwarten. Das Handelsministerium zielt darauf ab, den E-Commerce weiter auszubauen, weshalb auch eine Zusammenarbeit mit ausländischen Investoren von großer Bedeutung ist. Um die Attraktivität des E-Commerce zu steigern und zukunftsfähig zu gestalten, kommt den EU-orientierten rechtlichen Rahmenbedingungen, welche hauptsächlich darauf ausgerichtet sind, die Sicherheit und die Rechte der Verbraucher zu wahren, eine besondere Bedeutung zu.
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