Home
Intern
zuletzt aktualisiert am 12. Januar 2022 | Lesedauer ca. 10 Minuten
Am 29. November 2019 hat der Bundesrat das JStG 2019 („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und weiterer steuerlicher Vorschriften”) endgültig verabschiedet. Das Gesetz enthält eine Vielzahl von steuerrechtlichen Änderungen in den verschiedensten Steuerarten. Zu den wichtigsten gehören Maßnahmen zur steuerlichen Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität, Regelungen zur Umsetzung der sog. Quick Fixes bei der Umsatzsteuer, notwendige Änderungen aufgrund von Rechtsprechung und Anpassungen an das EU-Recht.
Die noch im Referentenentwurf enthaltenen Regelungen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens im Rahmen der Grunderwerbsteuer wurden nahezu unverändert in ein eigenes „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes” ausgegliedert. Dagegen ist die im Referentenentwurf vorgesehene Einschränkung bei den steuerfreien Sachbezügen in der endgültig beschlossenen Gesetzesfassung wieder enthalten, nachdem sie zunächst nicht in den Regierungsentwurf übernommen worden war.
Weitere Änderungen sieht das Gesetz darüber hinaus u.a. im Finanzverwaltungsgesetz, Steuerberatungsgesetz, Steuerstatistik-Gesetz und Bewertungsgesetz vor. Sie dienen vorrangig der Klarstellung von Zweifelsfragen und enthalten eine Reihe von redaktionellen Änderungen und Folgeänderungen zur Anpassung vorangegangener Gesetzgebung. Folgende ursprünglich vorgesehene Regelungen sind nicht mehr enthalten:
Verkündung im Bundesgesetzblatt 2019 Teil I Nr. 48, Seite 2451 vom 17. Dezember 2019, Beschluss des Bundesrates vom 29. November 2019 (BR-Drucksache 552/19 (Beschluss)), Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 7. November 2019 (BR-Drucksache 552/19 vom 8. November 2019); Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vom 2. Oktober 2019 (BT-Drucksache 19/13712). Stellungnahme des Bundesrates vom 20. September 2019 (BR-Drucksache 356/19 (Beschluss)), Regierungsentwurf vom 31. Juli 2019 (BR-Drucksache 356/19 vom 9. August 2019); Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 8. Mai 2019.
Dr. Hans Weggenmann
Diplom-Kaufmann, Steuerberater
Geschäftsführender Partner
Anfrage senden
Profil
Dr. Isabel Bauernschmitt
Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin
Partnerin