Spanien: Die Balearen schaffen die Erbschaftsteuer ab

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zuletzt aktualisiert am 16. Januar 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Im vergangenen Juli genehmigte der Consell de Govern der Balearen eine Reihe von Änderungen im Bereich der vom Staat abgetretenen Steuern, die mit der Gesetzes­ver­ordnung 4/2023 vom 18. Juli im Amtsblatt der Balearen veröffentlicht wurden.

 

 

   

  

Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der Erbschaftsteuer zwischen Eltern und Kindern, Enkeln und Großeltern sowie zwischen Ehegatten, sowohl im Todesfall als auch bei Erbschaften zu Lebzeiten durch Erbschaftsverträge. Die Abschaffung erfolgt mit einem 100-prozentigen Nachlass auf die Steuerschuld. Für Geschwister, Onkel, Tanten sowie Neffen und Nichten wurde ebenfalls ein Nachlass von 50 Prozent eingeführt. Anfänglich galten diese Freibeträge nur für unbeschränkt Steuerpflichtige, d.h. für in Spanien ansässige Personen. Mit dem Gesetz 11/2023 vom 23. November wurde der Anwendungsbereich jedoch auf nicht ansässige Steuerpflichtige ausgedehnt, die einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Auf diese Weise wird eine mögliche Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen beseitigt und mit dem Gemein­schaftsrecht in Einklang gebracht.
 
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass beim Erwerb von Immobilien der Wert der erworbenen Immo­bilien in der entsprechenden öffentlichen Urkunde angegeben werden muss, der in jedem Fall den tatsäch­lichen Wert nicht übersteigen darf. Diese Nuance wurde unseres Erachtens eingeführt, um Neubewertungen zu vermeiden, die bei einer künftigen Übertragung zu einer niedrigeren Besteuerung des persönlichen Einkommens führen würden. Aus der Verordnung selbst geht hervor, dass der Wert der Immobilie auf der Grundlage des Referenzwerts des Liegenschaftskatasters geschätzt wird. Folglich ist es in den Fällen, in denen der Referenzwert niedriger ist als der tatsächliche Wert der Immobilie, ratsam, die Anwendung des Rabatts zu prüfen, da die ESt.Besteuerung im Falle eines späteren Verkaufs in die Höhe schnellen könnte.
 
Die Steuervergünstigung gilt sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt Steuerpflichtige.
 
Außerdem wurde die Abschaffung der Grunderwerbssteuer für den Erwerb des ersten Hauptwohnsitzes für Personen unter 30 Jahren und Menschen mit Behinderungen genehmigt, wobei die Einkommensgrenze bei Einzelerklärungen 52.800 Euro und bei gemeinsamen Erklärungen 84.480 Euro beträgt und der Wert der Immobilie 270.151 Euro nicht übersteigt. Ebenso wird eine 50-prozentige Ermäßigung des ITP für den Kauf einer Erstwohnung für Personen unter 35 Jahren und für den Kauf eines Hauptwohnsitzes für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien mit behinderten Familienangehörigen eingeführt. Bei kinderreichen Familien dürfen die Kosten für die Wohnung 350.000 Euro nicht übersteigen.
 
Hinsichtlich der im Wahlkampf versprochenen Abschaffung der Vermögenssteuer erklärte die neue Präsidentin der Regierung der Balearen, Marga Prohens, auf einer Pressekonferenz, dass diese Abschaffung keine Auswirkungen auf die Steuerzahler haben werde, solange die befristete Solidaritätssteuer auf Großvermögen beibehalten werde, weshalb sie dazu aufrief, eine hypothetische Reform durch die nächste Zentralregierung abzuwarten.
 
Schließlich sieht die neue Verordnung vor, dass diese Änderungen nicht rückwirkend gelten, sondern erst ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anwendbar sind.

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