Stets bestehende Geldwäsche-Risiken im Unternehmen erkennen und Haftung vermeiden

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veröffentlicht am 24. März 2021 | Lesedauer ca. 5 Minuten


Es war einmal, das Thema „Geldwäschebekämpfung” – noch bis vor nicht allzu langer Zeit ausschließlich ein Thema, das mit der Organisierten Kriminalität verbunden wurde und daher in rechtschaffenen Unternehmen nicht im Fokus stand. Das hat sich in den letzten ein bis zwei Jahren völlig gewandelt.


Komplexe, aber dennoch vom Anwendungsbereich nicht nur stetig öffnende, sondern auch verschärfende, gesetzliche Vorgaben erfassen nun mit den weitergehenden Auflagen für Unternehmen und empfindlichen Bußgeldern auch gerade Unternehmen im üblichen Geschäftsverkehr.

Bei der Ausweitung des Geldwäschegesetzes handelt es sich nicht um blinden Aktionismus seitens des Gesetzgebers, sondern um unerlässliche Maßnahmen, um den zunehmenden Geldwäscheaktivitäten Herr zu werden. Schätzungen gehen alleine in Deutschland von ca. 100 Mrd. Euro inkriminierter (also illegal erworbener) Gelder pro Jahr aus, die mittels Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Die Dimension lässt sich insbesondere darauf zurückführen, dass Geldwäsche nahezu jeden Bereich wirtschaftlichen Handelns infiltrieren kann.

Die staatlichen Bemühungen im Kampf gegen Geldwäsche sind oftmals für beide Seiten (Staat/Ermittlungsbe­hörden und etwaig betroffene Unternehmen) nicht sehr erfolgreich. Auch deshalb, weil manche Unternehmen bzw. Branchen gerade keine genauen Vorstellungen über den Mechanismus der Geldwäsche bzw. den Gefahren haben, unwissentlich selbst in Geldwäschehandlungen krimineller Strukturen eingebunden zu werden.



Wie funktioniert Geldwäsche? - Das Al-Capone-Prinzip

Der Begriff der Geldwäsche wurde in den 1920er Jahren durch den berüchtigten Gangsterboss Al Capone geprägt. Er investierte seine aus kriminellen Machenschaften stammenden Gelder in Waschsalons, um so deren wahre Herkunft zu verschleiern.

Unter Geldwäsche versteht man seither das Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes (bzw. illegal erwirt­schafteter Vermögenswerte) in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

I.d.R. werden Vermögenswerte aus rechtswidrigen Geschäften (z.B. durch Drogen- und Waffenhandel, Steuerhinterziehung etc.) zum Erwerb hochwertiger Güter, wie Immobilien, Luxuskarossen oder Edelmetalle, genutzt und dadurch die Herkunft verschleiert; so wird das Geld „gewaschen”. Die Intention der Täter, illegale Vermögenswerte dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen, liegt dabei auf der Hand.


Zugleich wird klar: Geldwäsche ist keine einzelne Handlung, sondern vielmehr ein komplexer Prozess, der sich in mehrere (Tat-)phasen unterteilen lässt. Dadurch werden für integre Unternehmen jedoch tatsächlich unerkannte Gefahrensituationen geschaffen, in die Prozesse eingebunden und daher für illegitime Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden. Auf die Kenntnis, möglicherweise als Spielball zu dienen, kommt es nicht an.


Wie erkennt man Geldwäsche? – Eine exemplarische Darstellung

Geldwäsche durch den Kauf teurer Wirtschaftsgüter

Wenn Straftäter Gelder aus illegalen Quellen in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren versuchen, nutzen sie üblicherweise seriös agierende Kraftfahrzeug-, Antiquitäten- und Schmuckhändler, schlichtweg den großen Bereich des Güterhandels. Um dem entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber gerade nun die große Gruppe der Güterhändler zur Implementierung eines Geldwäsche-Präventionssystems verpflichtet, um etwaig zweifelhafte Geschäftsbeziehungen aufzudecken.

Mögliche zweifelhafte Kundenbeziehungen können durch folgende Ansinnen auffallen:

  • Der Vertragspartner/Kunden beharrt ohne plausiblen Grund darauf anonym zu bleiben oder agiert für einen Dritten als Strohmann;
  • Ein Einsatz ausländischer Konten für Transaktionen ohne erkennbaren Grund, wenn die Transaktionen von Dritten zum eigentlichen Vertragspartner nicht in einer erkennbaren wirtschaftlichen oder rechtlichen Beziehung stehen;
  • Die Einschaltung von Offshore-Unternehmen und ausländischen Firmensitzen in sog. Drittländern, die den EU-Vorgaben für eine effektive Geldwäschebekämpfung nicht genügen;
  • Jegliche Transaktionen, die kostenintensiv und wirtschaftlich sinnlos erscheinen, z.B. eine Person leistet eine hohe Anzahlung auf eine Bestellung und storniert sie später. Die Umwandlung in „sauberes” Geld erfolgt oftmals auf ein Drittkonto, möglicherweise auch im Ausland. Gleiches gilt für zu hohe Anzahlungen aufgrund von vermeintlichen Währungs-Umrechnungsfehlern aus dem Ausland. All diese Transaktionen erscheinen auf den ersten Blick legal, ohne dass das Unternehmen ahnt, dass es gerade zu Geldwäschezwecken missbraucht wurde.

 


Geldwäsche durch Immobilienkauf

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, dass Immobilien in stark zunehmendem Maße für Zwecke der Geld­wäsche genutzt werden, wodurch eine gesamte Immobilienbranche, Händler wie auch Makler stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden geraten:

  • Hohe Kautionen für gewerbliche Neumieter werden genutzt, um unrechtmäßig erworbene Gelder unauffällig in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Wird das Mietverhältnis nach relativ kurzer Zeit gekündigt und der Vermieter aufgefordert, die Kaution auf ein Drittkonto oder auf ein Konto im Ausland zu überweisen, besteht die Gefahr sich der Beihilfe zur Geldwäsche strafbar zu machen, denn infolge der Über­weisung der Kaution wird die Papierspur zu den Geldern aus illegalen Quellen verwischt;
  • Des Weiteren soll es in Deutschland nach wie vor möglich sein, Immobilien zumindest zum Teil durch hohe Bargeldsummen zu erwerben. Das wird von u.a. kriminellen Clans genutzt, v.a. in Großstädten in sog. Schrottimmobilien zu investieren, sie anschließend aufwendig sanieren zu lassen und zu verkaufen. Durch den Verkauf wird werden neue Geldsummen zur Anschaffung anderer Güter frei. Der Geldwäschekreislauf ist geschlossen;
  • Beim Kauf und Verkauf soll ein niedrigerer Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag vereinbart werden; den Differenzbetrag zum tatsächlichen Kaufpreis wird bar entrichtet. Auch der Differenzbetrag kann aus illegalen Quellen stammen.

 


Geldwäsche durch scheinbare Finanzagenten

Phishing-Aktionen sind nahezu täglicher Bestandteil des wirtschaftlichen Daseins. Unternehmen können auch gerade dadurch zu Opfern von Geldwäschern werden, indem durch solche Aktionen versucht wird, auf Konto­daten oder Passwörter von Unternehmen Zugriff zu nehmen. Das erfolgt im Regelfall durch gefälschte Emails im Deckmantel seriöser Unternehmen oder durch Hackerangriffe. Auf die Weise werden die Firmen­konten dann entweder für Transaktionen illegaler Gelder missbraucht oder es werden Gelder von den Firmenkonten abgezogen und mithilfe von sog. Finanzagenten auf Konten in Drittstaaten transferiert, wo sie dem direkten Zugriff der Ermittlungsbehörden entzogen werden.

Doch nicht nur die Unternehmen sind dabei Opfer, bei den Finanzagenten kann es sich um ahnungslose Privatpersonen handeln, die die Aussicht auf einen schnellen Nebenverdienst nutzen und ihr Konto für die Transaktionen gegen Provision zur Verfügung stellen.


Wie Sie Ihr Unternehmen vor Geldwäsche schützen? - Drei Säulen eines effektiven Geldwäsche-Compliance-Systems

Know your customer

Vor dem Beginn neuer Geschäftsbeziehungen empfiehlt es sich, den Vertragspartner hinreichend zu identi­fizieren. Das erfolgt im Regelfall durch die Einholung von Handels-und Transparenzregisterauszügen, Ausweis­kopien und durch die Feststellung des sog. wirtschaftlich Berechtigten des Geschäftspartnerunter­nehmens. Es gilt, wenn auch etwas befremdlich: Je mehr Informationen Sie vorliegen haben, desto besser.

Auf die Art und Weise können Unternehmen sicherstellen, dass es sich um einen legitimen Geschäftspartner handelt und etwaige Risiken der ungewollten Beihilfe zu Geldwäsche bereits im Keim ersticken.


Schaffen Sie Sensibilität bei Ihren Mitarbeitern - die Typologien der Geldwäsche

Aufgrund des stetig wachsenden Verfolgungsdrucks der Ermittlungsbehörden entwickeln kriminelle Organi­sationen ständig neue Taktiken und Umgehungsmechanismen. Wenn die Mitarbeiter über die neuesten Typo­logien der Geldwäsche informiert sind, werden sie im Umgang mit auch ungewöhnlichen Geschäfts­vorfällen sensibler und sicherer werden. Dadurch sinkt das Risiko des Unternehmens, für illegale Geldwäscheaktivitäten missbraucht zu werden, nachweislich.


Erstellen Sie unternehmensinterne Anti-Geldwäsche Leitplanken

Schaffen Sie Transparenz der Geschäftsvorfälle in ihrem Unternehmen. Damit geht auch einher, sich nicht mit dem stetig weiter ausdehnenden Bußgeldkatalog auseinander setzen zu müssen. Denn tatsächlich sieht er bei Nichtbeachtung der beschriebenen Sorgfaltspflichten empfindlichen Geldbußen bis 100.000 Euro vor; bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu 1 Mio. Euro. Es geht dabei aber nichtvordringlich um die empfindliche Geldbuße, sondern um den absoluten Reputationsverlust als Geschäftspartner und auch Arbeitgeber. Aus dem Grund ist jedes Unternehmen gut beraten, mittels einer Risikoanalyse das unternehmensspezifische Risiko für Geldwäschehandlungen missbraucht zu werden, festzustellen und eine passgenaue Anti-Geldwäsche-Strategie zu entwickeln, die in Form einer Richtlinie für alle Mitarbeiter festgehalten wird.


Fazit

Im Gegensatz zum Finanzsektor ist in der Privatwirtschaft bei der Umsetzung der geldwäscherechtlichen Sorg­faltspflichten „noch deutlich Luft nach oben”. Durch die neuerliche Verschärfung des Geldwäsche­ge­setzes ist es an der Zeit, innerhalb der Unternehmen für das Thema sensibilisiert zu sein und den umfangreichen Compliance-Pflichten nachzukommen – will man Rufschädigungen, aber auch empfindliche Geldbußen vermei­den. Ein auf das Unternehmen angepassten und gut funktionierendes Geldwäsche-Risikomanage­mentsystem als Teil eines Compliance-Systems ist keine Zukunftsmusik mehr.

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