Aktuelle Entwicklung​​​en

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. Februar 2025 | Lesedauer ca. 8 Minuten

In dieser Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über aktuelle Entwicklun­gen in den Bereichen Steuerrecht, HR Advisory und nationale Lohnsteuer. Sie erhalten wertvolle Einblicke zu Themen wie der Wohnsitzaufgabe in Deutschland, der ​elektro­nischen Antragstellung für die A1-Bescheinigung sowie Änderungen im Bereich der nationalen Lohnsteuer.​
  
Steuer​​
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Wohnsitzaufgabe in Deutschland – Was bedeutet das und wen muss ich informieren? 

Erfahren Sie, welche Stellen Sie bei einem Wegzug aus Deutschland unter anderem informieren müssen. 

Wohnsitzaufgabe in Deutschland  
Ein Wohnsitz gilt in Deutschland vor allem dann als aufgegeben, wenn die Wohnung des Steuerpflichtigen aufgelöst wird, beispielsweise durch eine (längerfristig geplante) Vermietung und/oder Verkauf sowie Kündigung der Wohnung. 

Abmeldung beim Einwohnermeldeamt  
Die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt hat zwar keine unmittelbare steuerliche Auswirkung, jedoch kann die Abmeldung als Indiz dafür angesehen werden, dass der Wohnsitz tatsächlich aufgegeben wurde. Es wird empfohlen, sich eine sogenannte Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausstellen zu lassen.  

Abmeldung als Steuerausländer bei den Banken in Deutschland 
Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, hat der Steuerpflichtige seine Bank in Deutschland hierüber zu informieren und sich als Steuerausländer zu melden, um bspw. von den Ausnahmeregelungen zum Kapitalertragssteuerabzug (Abgeltungsteuer) Gebrauch machen zu können. Hier ist in der Regel die vorgenannte Abmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes bei der Bank vorzulegen. 

Mitteilung an die Familienkasse und/oder Elterngeldstelle  
Ob ein Kindergeldanspruch oder Anspruch auf Elterngeld weiterhin in Deutschland vorliegt, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell zu prüfen. Wir empfehlen hier stets eine Beratung. Unabhängig davon sollte die zuständige Behörde von der geplanten Wohnsitzaufgabe informiert werden. 

Mitteilung an die Versicherungen  
Wir empfehlen die privaten Versicherungen zu informieren/kündigen und/oder die neue Adresse im Ausland mitzuteilen. Betrifft bspw.: Unfall-, Hausrat-, Rechtsschutz -, Haftpflichtversicherungen, Riester-Rente etc. Die Krankenkassen sollten ebenfalls informiert werden. 

Einkommensteuerpflicht in Deutschland 
Wer unterjährig ins Ausland zieht ist verpflichtet, für das sogenannte „Transferjahr“ eine Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige abzugeben. Es ist daher ratsam, für die Steuererklärung notwendige Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Des Weiteren ist eine Prüfung ratsam, ob in den Folgejahren eine Veranlagungsverpflichtung in Deutschland besteht (beispielsweise aufgrund der Erzielung inländischer Einkünfte in Deutschland).  

  
Recht

Elektronische Antragstellung für die A1-Bescheinigung ab dem 1. Januar 2025 ​​

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Anträge auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung ausschließlich elektronisch eingereicht werden (§ 106 SGB IV). Eine Antragstellung in Papierform oder per Fax ist nicht mehr zulässig. Sowohl Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland als auch Arbeitnehmer selbst können einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung stellen. Die Antragstellung erfolgt entweder durch das SV-Meldeportal oder durch das Lohnabrechnungsprogramm.  

Der Prozess der Antragstellung hat sich mit der Einführung des elektronischen Verfahrens erheblich verändert und ist komplexer geworden. Der Fragenkatalog bei der Antragsstellung wurde ausgeweitet und dadurch wird die Beantragung der A1-Bescheinigung für viele zu einer Herausforderung. Nicht selten kommt es vor, dass unbewusst falsche Angaben gemacht werden, da es für den rechtlichen Laien nicht einfach ist, den Durchblick zu behalten. Fehlende oder falsche Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Antragsteller müssen sich daher intensiv mit den Anforderungen auseinandersetzen, um Fehler zu vermeiden. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Fragen und der fehlenden Hilfestellungen ist ein größerer Zeitaufwand einzuplanen. 
 
Die Umstellung auf die ausschließlich elektronische Antragstellung für die A1-Bescheinigung bringt daher sowohl Vorteile als auch Herausforderungen mit sich. Während die Digitalisierung den Bearbeitungsprozess langfristig effizienter gestalten könnte, erfordert die neue Regelung zunächst eine höhere Sorgfalt und mehr Zeitaufwand bei der Antragstellung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig mit dem neuen Verfahren vertraut machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Bevor eine Antragstellung erfolgt, sollte der Sachverhalt immer rechtlich geprüft werden, nur dann ist es auch möglich den richtigen Antrag auszufüllen. Gerne unterstützen wir Sie sowohl bei der sozialversicherungsrechtlichen Prüfung von grenzüberschreitenden Sachverhalten als auch bei der Beantragung von A1-Bescheinigungen.  
 
  
HR-Advisory
 

Rückblick und Ausblick: Effekt​ive Ansätze für Global Mobility in herausfordernden Zeiten ​

Am 21. November 2024 fiel der Startschuss für eine spannende neue Webinar-Reihe. Katharina Seitenberger von Rödl & Partner und Jannik Heckenhahn von ICUnet haben in der Auftaktsession wertvolle Einblicke in das Thema „Global Mobility in Zeiten der Rezession: effektive Strategien für maximale Wirkung mit begrenzten Ressourcen“ gegeben. 
 
Die beiden Experten haben gemeinsam drei wesentliche Schritte vorgestellt, die Unternehmen dabei helfen, ihre Global Mobility-Strategien effektiver zu gestalten. Dabei präsentierten sie bewährte Methoden und praxisnahe Vorgehensweisen, um internationale Mitarbeitereinsätze effizienter und strategischer zu steuern.  
 
1. Strategische Denkweise: Der Übergang vom Bauchgefühl zur Kosten-Nutzen-Analyse ist entscheidend. Ein pragmatischer Ansatz, der auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt ist und alle Stakeholder einbezieht, ist unerlässlich. 
 
2. Basis sicherstellen: Um sicherzustellen, dass die strategischen Bemühungen wirkungsvoll greifen, ist es wichtig, die Komplexität von Global Mobility zu reduzieren. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten: 
- Global Mobility als Ganzes über alle grenzüberschreitenden Einsatzformen hinweg betrachten. 
- HR als Lösungspartner für das Business einbinden, indem Global Mobility-Expert*innen frühzeitig in den Prozess integriert werden. 
- Standards etablieren und  die 80/20-Regel gezielt nutzen. 
   
3. Tool-Box der Effizienzsteigerung: Zum Abschluss wurde ein Blick in die Tool-Box geworfen, in der bewährte Methoden und praxisnahe Tipps aus dem Projekt-, Selbst- und Prozessmanagement vorgestellt wurden, die speziell im Bereich Global Mobility wertvolle Unterstützung bieten.  
 
Auch im Jahr 2025 erwarten uns spannende Entwicklungen und dynamische Veränderungen. Wenn Sie im kleinen Teilnehmerkreis konkrete Anliegen oder Fälle zu den genannten Themen reflektieren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei Katharina Seitenberger unter katharina.seitenberger@roedl.com zu melden. Wir planen eine Deep Dive Session voraussichtlich im März, in der wir gemeinsam tiefer in die Materie eintauchen können.  
 
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und darauf, gemeinsam an effektiven Lösungen für Ihre Global Mobility-Strategien zu arbeiten!​

     
Nationale Lohnsteuer​
 

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Studienort bei Teilzeitstudium ​

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine zweite Ausbildung (Berufsausbildung oder Studium) sind regelmäßig beruflich veranlasst und können grundsätzlich als (ggf. vorab entstandene) Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass gem. § 9 Abs. 4 Satz 8 Halbsatz 1 EStG bei außerhalb eines Dienstverhältnisses durchgeführten vollzeitigen Bildungsmaßnahmen/Vollzeitstudien, die Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte gilt, so dass die Fahrtkosten dorthin nur mit der Entfernungspauschale und nicht nach Reisekostengrundsätzen angesetzt werden dürfen.  

Im Urteil vom 24. Oktober 2024, Az. VI R 7/22 entschied der BFH, dass die Unterscheidung zwischen Vollzeitstudium und Teilzeitstudium alleine nach dem zeitlichen Umfang des Studiums erfolgt und nicht davon ab hängt, ob der Studierende neben dem Studium in einem Beschäftigungsverhältnis steht oder anderweitig erwerbstätig ist. Ein Vollzeitstudium im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG liegt vor, wenn das Studium nach der Studienordnung darauf ausgelegt ist, dass sich der Studierend diesem (vergleichbar einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer) zeitlich vollumfänglich widmen müssen.  

Im Urteilsfall war der Kläger nicht berufstätig und hatte sich nach dem Abschluss eines Studiums an der Fernuniversität Hagen dort als Teilzeitstudent für einen weiteren Studiengang eingeschrieben. In seiner Einkommensteuererklärung machte er für die Fahrten von seiner Wohnung zur Universität für 29 Hin- und Rückfahrten nach Reisekostengrundsätzen (0,3 Euro je gefahrenem Kilometer) Werbungskosten geltend, was vom BFH anerkannt wurde.  ​

BFH: Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten ​

Der BFH entschied im Urteil vom 21. November 2024, Az. VI R 9/22, dass die Gesamtkosten eines Kfz periodengerecht den jeweiligen Nutzungszeiträumen zuzuordnen sind. Auch andere (Voraus-)Zahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken, sind periodengerecht auf die einzelnen Veranlagungszeiträume während der Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Relevant ist dies z.B. für den Ansatz der tatsächlichen Kfz-Kosten als Reisekosten oder wenn beim Firmenwagen die sog. Kostendeckelung angewendet werden soll. Wir haben hierzu bereits in unserem wöchentlichen Early-Tax-Birds Newsletter 02/2025 berichtet (Early Tax Birds 2/2025: BFH zu Leasingsonderzahlungen bei beruflichen Fahrtkosten | Rödl & Partner​). ​

Aktualisierung des BMF-Schreiben​s zum ELStAM-Verfahren​

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die bisherigen Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben vom 8. November 2018, BStBl. I, 1137 und vom 7. November 2019, BStBl. I, 1087) zum Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aktualisiert. Die neuen Regelungen des BMF-Schreibens sind ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden. Weitere Details und relevante Informationen zur Umsetzung dieser Änderungen »​
 

Veranstaltungshinweise


​​​​​​​​Veranstaltung/Thema
​​​​Datum/Uhrzeit
​​GMNDays 2025 ​
​3-5 April 2025 in Krakau ​


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