Country-by-Country-Reporting (CbCR): Umsetzung steht auch für Nachhaltigkeit

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Aufgrund des Bekanntwerdens bestimmter Steuer­praktiken einzelner, multinational tätiger Großkonzerne ist die Debatte um BEPS („Base Erosion and Profit Shifting”) stark in den öffentlichen Fokus gerückt. Um missbräuch­licher Steuer­gestaltung und Steuerflucht entgegen­zuwirken sowie den Staaten nachhaltige Steuer­einnahmen zu gewährleisten, wurde von der EU-Kommission ein Aktionsplan für eine grundlegende Unternehmens­­steuerreform vorgelegt.

 

Der deutsche Gesetzgeber reagierte hierauf am 13. Juli 2016 mit einem Gesetzesbeschluss, dem sog. „BEPS-Umsetzungsgesetz” (Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinn­kürzungen und -verlagerungen). Teil des Gesetzes und des BEPS-Aktionsplans ist ein länder­bezogener Bericht, das sog. Country-by-Country-Reporting (CbCR). Dies soll Spielräume, die sich durch die divergierenden Steuer­rechts­ordnungen in den jeweiligen Ländern ergeben, einschränken und einen unfairen Steuerwettbewerb abbauen. Als Ergebnis soll eine nachhaltige, effiziente und faire Steuergestaltung stehen.

    

    

Ziele und Umsetzung des Country-by-Country-Reportings (CbCR)

Die Verrechnungspreisdokumentation ist im BEPS-Aktionspunkt 13 verankert. Kernaspekt der Maßnahme ist das neue Country-by-Country-Template, das im Rahmen eines Drei-Säulen-Modells um ein Master-File sowie ein Local-File ergänzt wird. Hierbei sollen die Konzerne lückenlos offenlegen, in welchen Ländern sie tätig sind, welche Umsätze und Gewinne sie in diesen Ländern erzielen und in welcher Höhe Steuern in den jeweiligen Ländern entrichtet werden. Durch das Country-by-Country-Reporting sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
  • Risikoorientierte Vorprüfung der globalen Verrechnungs­preispolitik durch die Finanzverwaltung;
  • Frühzeitige Selbsteinschätzung des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Fremdvergleichsüblichkeit der angewandten Verrechnungspreise vor Abgabe der Steuererklärung;
  • Bereitstellung von Prüfungsunterlagen, die eine effiziente und tiefgehende Prüfung der Verrechnungspreise durch die Betriebsprüfung zulässt;
  • Abbau von Informations­defiziten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie
  • Sicherstellung einer zutreffenden Besteuerung in den betroffenen Mitgliedstaaten.

    

Die Umsetzung in Deutschland sieht vor, die Abgabenordnung um einen neuen § 138a AO zu ergänzen. Eine Verpflichtung für die Erstellung und Übermittlung des Country-by-Country-Reports gilt nur für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, deren konsolidierte Umsatzerlöse im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 750 Mio. Euro betragen. Damit sollen für alle großen multinationalen Konzerne vergleichbare Verhältnisse geschaffen werden. Gleichzeitig bestehen für die Finanz­verwaltungen entsprechende Möglichkeiten Verrechnungspreis- sowie Gewinn­verlagerungsrisiken einzuschätzen.

     

Die Implementierung der technischen und personellen Infrastruktur für das CbCR ist sowohl für Unternehmen als auch für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit erheblichen Kosten verbunden.  Neben den auferlegten Verpflichtungen und zusätzlichen Kosten können jedoch sowohl Staaten als auch Unternehmen von dem länder­übergreifenden Informations­austausch profitieren. Auf Ebene der Staaten besteht die Chance, Steuer­hinter­ziehung zu minimieren, Gewinnverlagerung entgegenzuwirken und damit nachhaltige Einnahmen zu gewährleisten. Unternehmen wiederum können durch ein transparentes Country-by-Country-Reporting drohende Imageschäden abwenden und für künftige Veranlagungs­zeiträume nachhaltig Planungssicherheit gewinnen. Zudem sollen Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen abgebaut und fairere Wettbewerbs­bedingungen geschaffen werden.

    

Gegenstand der anhaltenden Diskussion ist häufig die Höhe von Verrechnungs­preisen und Lizenzzahlungen grenz­überschreitend operierender Unternehmen, die dadurch Gewinne in niedrig besteuerte Länder verlagern. Der Ort der Wertschöpfung und der Ort der Besteuerung sind deshalb nicht zwangsläufig identisch. Die Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse stellt die Finanzverwaltung, besonders bei komplexen Konzernstrukturen, vor Probleme. Das CbCR ist ein sinnvolles Kontrollinstrument, da es den jeweiligen Finanz­verwaltungen die tatsächlichen Verhältnisse in den Unternehmen aufzeigt. Aufgrund der dadurch erhöhten Transparenz steigen die Auswertungs­möglichkeiten, sodass sich Betriebs­prüfungen gezielter durchführen lassen. Dies soll nachhaltige Einnahmen für die jeweiligen Staaten gewährleisten.

    

Wie können sich betroffene Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten?

Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung des Aktionsplans 13 vordergründig zunächst ausschließlich Nachteile, wie bspw. die Kosten für die Schaffung der notwendige Infrastruktur und der Anfertigung des Reports, sowie die Verringerung steuerlicher Gestaltungs­spielräume. Andererseits bietet insbesondere das Country-by-Country-Reporting die Chance, drohenden Imageschäden vorzubeugen. Für die Sicherstellung eines effizienten und verlässlichen Reportings der steuerlichen Informationen sind IT-gestützte Softwaretools, wie das von Rödl & Partner empfohlene DefTax® Reportingtool, unerlässlich. Hierbei werden in einem zusätzlichen Modul „CbCR” die steuerlich relevanten Informationen direkt auf Einzelgesellschaftsebene weltweit erfasst und aus Konzernsicht in einem Konsolidierungs­mandanten zusammengetragen. Durch die systemseitig zur Verfügung gestellte Auswertungs­möglichkeit kann die geforderte Übersicht der erzielten Umsätze/Gewinne sowie der tatsächlichen Besteuerung für das jeweilige Land erzeugt werden.

    

Festzustellen ist zudem, dass Unternehmen, die bei ihrer Steuergestaltung Spielräume ausnutzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen, oftmals in der Öffentlichkeit stark angegriffen werden. Dies kann zu gravierenden Imageschäden führen und wie im Falle Starbucks in Großbritannien sogar zu teilweisem Boykott. Um den entstandenen Imageschaden abzuschwächen, erklärte sich bspw. Starbucks für die darauffolgenden 2 Jahre bereit, freiwillig jeweils 20 Mio. Pfund an die britischen Finanzämter zu überweisen. Durch eine faire Unternehmens­besteuerung, die stärker an die tatsächliche Wertschöpfung anknüpft,  und der erhöhten Transparenz, können solche Imageschäden nachhaltig vermieden werden. Das Country-by-Country-Reporting soll die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen gerechter sowie wachstums­freundlicher gestalten.

 

Fazit

Das Country-by-Country-Reporting bietet für die jeweiligen Finanzverwaltungen durchweg Vorteile. So ist neben einer tiefgehenden Prüfung der Verrechnungspreise durch die Betriebsprüfung auch der Abbau von Informationsdefiziten gewährleistet. 
 

Aus Sicht der Unternehmen stellt das CbCR zunächst eine große Herausforderung dar. Besonders wichtig für ein effizientes und verlässliches Konzernreporting ist die Implementierung einer technischen Infrastruktur. Bei der Umsetzung sollten sich Unternehmen unbedingt professionelle Unterstützung zur Hilfe nehmen. Dabei steht Ihnen unser erfahrenes Team gerne zur Seite.

 

zuletzt aktualisiert am 26.04.2017
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