Limited Liability Partnership (LLP) in Indien: Alternative Rechtsform für internationale Outsourcing-Hubs

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veröffentlicht am 25. November 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Santhosh Tantzscher und Rushak Tadkalkar


Entscheiden sich ausländische Investoren dazu, eine eigene Tochtergesellschaft in Indien zu gründen, so fällt die Wahl meistens auf die Private Limited Company („Pvt. Ltd”; zur Gründung einer Pvt. Ltd) Sie ist eine mit der deutschen GmbH vergleichbare Kapital­gesellschaft und die in Indien häufigste Gesellschaftsform. Daneben bietet das indische Gesellschaftsrecht aber auch die Möglichkeit der Gründung einer Personal­gesellschaft, der Limited Liability Partnership („LLP”), die bei einer Einführung vor allem auch für Dienstleistungsunternehmen und freie Berufe eine attraktive Alterna­tive darstellen sollte. Inwieweit das heute noch zutreffend ist und die LLP ein sinn­volles Vehikel für internationale Outsourcing-Hubs ist, soll im Folgenden untersucht werden.

   

Struktur der LLP

Bei der LLP handelt es sich um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine LLP besteht aus mind. zwei Partnern. Das können natürliche oder juristische Personen sein. Die Haftung der Partner ist auf die Höhe der vertraglich vereinbarten Kapitaleinlage beschränkt. Jeder Partner ist aber haftbar für die eigenen rechtswidrigen Handlungen (nicht aber für die Handlungen des anderen Partners). Jede LLP benötigt zudem mind. zwei sog. „Designated Partner” (die auch reguläre Partner der LLP sind), die persönlich dafür verant­wortlich und haftbar sind, dass die LLP als Rechtsperson ihren gesetzlichen und regulatorischen Pflichten nachkommt. Sind die Designated Partner juristische Personen, sind natürliche Personen zu bestellen (sog. „Nominee Designated Partner”), die die Funktion ausüben (nicht aber die Haftung übernehmen). Mind. einer der Designated Partner muss in Indien wohnhaft sein.

I.d.R. sieht das Set-up einer ausländisch investierten LLP daher folgendermaßen aus: Zwei juristische Personen des ausländischen Investors sind Partner und Designated Partner. Als Nominee Designated Partner werden eine natürliche Person im Ausland und eine in Indien (meist ein leitender Angestellter) bestellt.

Eine Mindestkapitaleinlage besteht nicht. Der Gesellschaftervertrag, das sog. LLP-Agreement, stellt das gesamte Regelwerk für die LLP dar. Die Partner bzw. damit der ausländische Investor ist daher sehr frei und flexibel in der Verwaltung der Unternehmung. Das entspricht dem Leitbild der Personen­gesellschaft.


(Vermeintlich) nachteilige Aspekte der LLP

Die nachteiligen Aspekte der LLP-Struktur wiegen für ein Dienstleistungsunternehmen, wie ein Outsourcing-Hub, nicht so schwer:


Finanzierung

Der wesentliche Nachteil der LLP-Struktur ist die Untersagung der Aufnahme von Fremdkapitalfinanzierung aus dem Ausland. Damit besteht für die LLP nicht die Möglichkeit Gesellschafterdarlehen zu erhalten, was in der Praxis eine sehr relevante Finanzierungsmethode darstellt. Allerdings ist der Kapitalbedarf für ein Dienst­leistungsunternehmen anders als z.B. für ein Produktionsunternehmen, nicht besonders hoch. Zudem werden die Dienstleistungen der Outsourcing und Engineering-Hubs oftmals von den Muttergesellschaften auf Cost-plus basis vergütet, sodass insoweit kein laufender Finanzierungsbedarf besteht (siehe dazu auch weiter unten).


Haftung

Ein weiterer Nachteil der LLP-Struktur sind bestehende Rechtsunsicherheiten bezüglich des genauen Haf­tungs­umfanges der Partner/Designated Partner. Zwar haftet vorrangig die LLP, allerdings sind die Designated Partner, wie oben dargestellt, auch persönlich dafür verantwortlich, dass die LLP als Rechtsperson ihren gesetzlichen und regulatorischen Pflichten nachkommt. Die Partner haften zudem für eigene rechts­widrige Handlungen. Inwieweit sich daraus eine Haftungserweiterung bzw. Risiko ergeben kann, ist noch weitest­gehend ungeklärt. Anders als bei Produktionsunternehmen oder Handelsgesellschaften, die Produkte in den indischen Markt bringen, ist das potenzielle Haftungsrisiko aber geringer, zumal Hauptempfänger der Dienstleistungen die eigene Muttergesellschaft ist.


(Bisherige) Vorteile

Gewinnausschüttung

Die LLP war bisher im Vergleich zu einer Pvt. Ltd. steuerlich günstiger, da im Gegensatz zu einer Pvt. Ltd. keine Dividendenbesteuerung erfolgte. Das war v.a. für solche Unternehmen relevant, die wie viele Outsourcing / Engineering-Hubs, auf Cost-Plus Basis operierten und damit einen laufenden Gewinn in Indien erzielten, der früher oder später ausgeschüttet und repatriiert werden sollte. Da die Dividendenbesteuerung auf Ebene der Pvt. Ltd. erfolgte, bestand keine Anrechnungsmöglichkeit für die Gesellschafter in Deutschland. Seit Anfang 2020 erfolgt die Dividendenbesteuerung bei einer Pvt. Ltd. aber anhand des international üblichen Quellen­steuersystems auf Ebene der Gesellschafter. Das hat, zusammen mit der stetigen Reduzierung der Körperschaftssteuer für Pvt. Ltd., den Effekt, dass die LLP steuerlich nicht mehr günstiger als die LLP ist.


Compliance

Die Pvt. Ltd. ist anders als die LLP eine Kapitalgesellschaft. Sie unterliegt daher strengeren gesetzlichen Corporate-Governance Formalien und Publizitätspflichten (z.B. regelmäßige Abhaltung von Board Meetings, laufende Meldungen an das Registrar of Companies). Bei der LLP als Personengesellschaft kann die interne Verwaltung entsprechend freier gestaltet und dadurch der administrative Aufwand verringert werden. Insgesamt sind die gesetzlichen Formalien geringer als bei einer LLP.


Fazit

Die LLP ist nach wie vor ein sinnvolles Vehikel für internationale Outsourcing-Hubs. Die Reformbemühungen der indischen Regierung in den vergangenen Jahren zur Verbesserung des „Ease of doing Business” in Indien und Stärkung der Corporate Compliance haben sich auf die Pvt. Ltd. konzentriert. Dies hat dazu geführt, dass die strukturellen Vorzüge der LLP gegenüber der Pvt. Ltd. sich angeglichen haben.

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