Exportkontrolle in China – Neue Richtlinien für Dual-Use-Güter veröffentlicht

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aktualisiert am 30. Juni 2021 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Peter Stark und Christina Gigler

  

Am 28. April 2021 veröffentlichte das Handelsministerium (nachfolgend "MOFCOM") die "Guiding Opinions of Ministry of Commerce on Establishing the Internal Compliance Mechanism for Export Control by Exporters of Dual-use Items" (Bekanntmachung [2021] Nr. 10) (nachfolgend die "Richtlinien"), die die vorherige Bekanntmachung [2007] Nr. 69 verbessern und aktualisieren. Die am selben Tag in Kraft getretenen Richtlinien sind als Ausführungsbestimmungen zum Exportkontrollgesetz zu sehen, das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
  

  

  

  

Grundelemente der Richtlinien

Die Richtlinien erwähnen neun Grundelemente, die jeder interne Compliance-Mechanismus für die Exportkontrolle haben soll, nämlich

1. Entwurf einer Grundsatzerklärung,
2. Einrichtung einer Organisationsstruktur,
3. umfassende Risikobewertung,
4. Einrichtung eines Überprüfungsprozesses,
5. Formulierung von Notfallmaßnahmen,
6. Schulung und Training,
7. Verbesserung der Compliance-Prüfung,
8. Aufbewahrung von Dateien und
9. Erstellung eines Managementhandbuchs.

Während die meisten der oben genannten Elemente bereits in der vorherigen Bekanntmachung [2007] Nr. 69 erwähnt wurden, werden die folgenden drei neu hinzugefügt:

 

A) UMFASSENDE RISIKOBEWERTUNG

Exporteure müssen in Anbetracht ihrer Organisationsgröße, Branche und Betriebsart eine umfassende Bewertung der Exportkontrollrisiken durchführen, die sie möglicherweise eingehen, Geschäftsverbindungen identifizieren, die anfällig für Risiken von Non-Compliance sind, und die Ressourcen für die Einhaltung der Vorschriften und Inhalte der Prüfung auf Grundlage der Risikostufe abstimmen. Die Bewertung soll inhaltlich vor allem umfassen: Informationen über die in Betrieb befindlichen Güter, Kunden, Technologie und Forschung und Entwicklung, Exportländer/-regionen, interne Vorgänge, Partner von Dritten und Maßnahmen zur Risikovermeidung. Abhängig von den Ergebnissen der Risikobewertung können Exporteure ihren internen Compliance-Mechanismus und das entsprechende organisatorische Managementsystem für die Exportkontrolle einrichten und aktualisieren, die für ihre eigenen Charakteristika geeignet sind, und analysieren, welche Maßnahmen zur Risikovermeidung ergriffen werden können. Bei Fragen während der Risikobewertung sind die staatliche Verwaltungsabteilung für Ausfuhrkontrolle oder externe Fachstellen rechtzeitig zu konsultieren.
 

B) FORMULIERUNG VON NOTFALLMASSNAHMEN

Exporteure sollen ihre Mitarbeiter dazu anhalten, ihr Risikobewusstsein zu verbessern, interne Meldewege und Ermittlungsverfahren für verdächtige Angelegenheiten einzurichten und von ihren Mitarbeitern verlangen, dass sie bei Entdeckung eines verdächtigen Auftrags, Kunden oder einer verdächtigen Aktivität unverzüglich dem internen Compliance-Mechanismus für die Exportkontrolle Bericht erstatten, damit er eine Untersuchung durchführen und eine endgültige Entscheidung treffen kann. Wenn Exporteure feststellen, dass keine Ausfuhrgenehmigung für exportierte Güter beantragt wurde oder dass der Endverwender oder die Endverwendung geändert wird oder nicht mit dem Vertrag übereinstimmt, müssen sie umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen und die entsprechende staatliche Behörde zeitnah informieren.
 

C) VERBESSERUNG DER COMPLIANCE-PRÜFUNG

Exporteure müssen regelmäßig die Angemessenheit, Durchführbarkeit und Effektivität ihrer internen Compliance-Mechanismen prüfen. Der Audit-Bericht muss den Betriebsstatus des internen Compliance-Mechanismus und die Maßnahmen der Behebung wiedergeben. Die Compliance-Prüfung kann von einer eigens im Unternehmen beauftragten Person oder von einem externen Dritten durchgeführt werden und soll hauptsächlich beinhalten, ob die Prüfverfahren bei Transaktionen verschiedener Dual-Use-Güter eingehalten wurden, ob die Organisationsstruktur reibungslos funktioniert, die Untersuchung verdächtiger Angelegenheiten effektiv ist und ob es Möglichkeiten für Verbesserungen gibt.
 

Neuer interner Compliance-Leitfaden für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern

Darüber hinaus hat das MOFCOM erstmals einen internen Compliance-Leitfaden für die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern als Anhang zu den Richtlinien herausgegeben, um den Exporteuren konkrete Hinweise zu geben (im Folgenden "Anhang"). Der Anhang erläutert jedes Grundelement im Detail, wobei die Struktur innerhalb jedes Grundelements in der Regel in (1) "Hauptinhalt" und (2) "Umsetzungspunkte" unterteilt ist. Der Anhang enthält außerdem Vorlagen, Archiv- und Audit-Checklisten sowie weitere nützliche Hilfsmittel. 


Neue Importlizenz- und Exportkontrollliste für Dual-Use-Güter und Technologien veröffentlicht

Der angepasste „Catalogue of Dual-use Items and Technologies Subject to the Administration of Import and Export Licenses“ (im Folgenden "Katalog"), wurde vom MOFCOM und der Allgemeinen Zollverwaltung am 31. Dezember 2020 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2021 in Kraft, wodurch der vorherige Katalog aus dem Jahr 2019 aufgehoben wurde. Der Katalog umfasst 135 Seiten und ist in einen Abschnitt für Import- und einen Abschnitt für Exportlizenzen unterteilt. In der Exportkontrollliste werden unter anderem biologische Produkte mit doppeltem Verwendungszweck und damit zusammenhängende Ausrüstungen und Technologien, Flugkörper und damit zusammenhängende Güter und Technologien, chemische Grundstoffe und spezielle Güter und Technologien für zivile Zwecke (wie z. B. Schneidkopfsaugbagger oder Eimerkettenbagger) genannt.
Dienstleistungen werden in dem Katalog nicht erwähnt. 
   

Ausblick

Obwohl die oben genannten Richtlinien und Kataloge kein rechtlich bindendes Gesetz sind, stellen sie in der Praxis eine relevante Anleitung und Referenz dar, um Unternehmen bei der Einrichtung oder Verbesserung ihres Export-Compliance-Programms in China zu unterstützen.

Wir empfehlen eine gründliche Beurteilung der betrieblichen Gegebenheiten in China, wie z. B. die Produktpalette und die Kundenbasis eines Unternehmens, und ein eingehendes Verständnis der veröffentlichten Richtlinien und Kataloge sowie der aktuellen gesetzlichen Verpflichtungen unter dem chinesischen Exportkontrollregime, um Bußgelder oder in schwerwiegenden Fällen eine Aussetzung der Geschäftstätigkeit zu vermeiden.

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