Belarus: Neue Regelungen zu Hi-Tech Park

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veröffentlicht am 23. Mai 2023


Am 12. April 2023 wurde der Erlass des Präsidenten Nr. 102 „Über die Entwicklung des High-Tech-Parks“ („Erlass“) unterzeichnet wurde. Darin sind die folgenden Änderungen in Bezug auf den belarussischen High-Tech-Park („HTP“) enthalten:

  • Im Rahmen des HTP wird es eine Verwaltungsgesellschaft geben, die für die weitere Entwicklung des HTP und die Vertretung der Interessen des HTP gegenüber ausländischen Partnern zuständig ist. Innerhalb des HTP wird zudem ein separates Gremium, das Sekretariat des HTP-Aufsichtsrates, eingerichtet werden;
  • Es wurde die Verpflichtung eingeführt, das Sekretariat des HTP-Aufsichtsrats 10 Arbeitstage vor Inkrafttreten einer Vereinbarung, die die Änderung der Mitgliedschaft des HTP-Ansässigen vorsieht (SPA), zu informieren. Die Veräußerung eines Anteils am Stammkapital einer in der HTP ansässigen Person ist somit frühestens 10 Arbeitstage nach Mitteilung der geplanten Veräußerung an HTP möglich; 
  • Die Frist für die Prüfung der Unterlagen für die Eintragung als HTP-Ansässiger wurde angepasst. Diese Frist darf 2 Monate nicht überschreiten. Diese Frist kann aber im Falle der Durführung einer Expertenbewertung um bis zu weitere 30 Tage verlängert werden; 
  • HTP-Ansässige haben nun das Recht, in Verträgen sowohl mit Bildungseinrichtungen als auch mit Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Leibeserziehung und des Sports den Zweck der unentgeltlichen Unterstützung (Sponsoring) selbst zu bestimmen. Vor Inkrafttreten des Erlasses hatten HTP-Ansässige dieses Recht nur im Verhältnis zu Bildungseinrichtungen.

Dabei bleiben die rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit im HTP beibehalten.


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Yurij Kazakevitch

Zertifizierter Jurist (Belarus)

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