2022 – Der Rückblick offenbart die Unsicherheit

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veröffentlicht am 16. Dezember 2022​

 

Auch die Wasserver- und Abwasserentsorger wurden 2022 von den bestimmenden gesellschaftlichen Ereignissen geprägt. Dementsprechend hoch war die Planungsunsicherheit. Wesentliche Effekte auf weltweite Lieferketten gab es durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und durch die Corona-Pandemie. In der Folge stiegen Preise, insbesondere für Energie, deutlich und es kam sogar Lieferengpässen bei einigen Materialen. Zudem wurden bzw. werden der Wassercent in Bayern und die KAG-Änderung in Nordrhein-Westfalen zu bestimmenden Ereignissen der Branche.


Die Einführung des Wassercents in Bayern wurde von der Staatsregierung 2020 und 2021 mehrfach angekündigt (lesen Sie hier den ganzen Beitrag). Doch auch der Beschluss des Landtags aus Mai 2022, durch den die Staatsregierung aufgefordert wird, dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz noch im Jahr 2022 einen schriftlichen Bericht über den Planungsstand des angekündigten Wasserentnahmeentgelts in Bayern zu geben, brachte noch keine neuen Erkenntnisse. Unverändert gilt: Daher bleibt es abzuwarten, wie es mit der Einführung des Wassercents in Bayern weitergeht.


Eine Einführung jedenfalls könnte dazu beitragen, dass Wasserver- und Abwasserentsorger mehr Planungssicherheit bei der Auszahlung der Fördermittel nach RZWas erhalten und nicht im Regen stehen, da die Haushaltsmittel für die Härtefallförderung bereits zur Jahresmitte ausgeschöpft waren und dadurch lange Wartezeiten entstanden sind (lesen Sie hier den ganzen Beitrag).


Große Unsicherheit schuf auch das Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 (Az. OVG NW 9 A 1019/20). Demnach sei im Bereich der Abwasserentsorgung der gleichzeitige Ansatz einer Abschreibung des Anlagevermögens auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte und einer kalkulatorischen Nominalverzinsung unzulässig, da der Inflationsausgleich somit doppelt berücksichtigt würde (lesen Sie hier den ganzen Beitrag). Das stellte eine Abkehr der bisherigen Rechtsprechung dar. Durch eine eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde drohte eine Hängepartie, unter welchen Vorgaben Gebührenbescheide ergehen konnten. Allerdings wurde mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW im September eine Lösung absehbar (lesen Sie hier den ganzen Beitrag). Aktuell ist die Änderung beschlossen worden (mehr dazu lesen Sie in der Ausgabe 12/2022). Das schafft endlich Planungssicherheit.

 

Auch eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, der Klimawandel, prägte des Jahr 2022. Mehrere Hitzewellen führten Deutschland und europaweit zu neuen Temperaturrekorden und zur Trockenheit, die auch die Wasserversorgung vor Herausforderungen stellte. Wasserversorger müssen auf den Klimawandel und seine Folgen vorbereitet sein. Der DVGW hat mit seinem Arbeitsblatt W 1003 (A) eine Grundlage geschaffen, um die Resilienz und Versorgungssicherheit eines Wasserversorgers im Normalbetrieb zu beschreiben, zu analysieren und zu bewerten. Das Arbeitsblatt hat in Form eines Scoring-Modells den Weg ins Benchmarking der Wasserversorgung in Form des Sondermoduls „Resilienz und Versorgungssicherheit” gefunden (lesen Sie hier den ganzen Beitrag). Erste Auswertungsergebnisse werden für das kommende Jahr mit Spannung erwartet.

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