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zuletzt aktualisiert am 25. Juni 2024 | Lesedauer ca. 6 Minuten
Als lex generalis trat die sog. „ECGT-Richtlinie“ (Empowering Consumers for the Green Transition-RL (EU) 2024/825, alternativ auch „EmpCo-RL“) schließlich Ende März 2024 in Kraft und ergänzt die allgemeine „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG“ („UGP-RL“). Die künftige „Green Claims-Richtlinie“ („Richtlinie über Umweltaussagen“) soll daneben die UGP-RL inkl. ECGT-RL als lex specialis ergänzen. Das Europäische Parlament verabschiedete im März 2024 in 1. Lesung seinen Standpunkt zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag einer Green Claims-RL aus März 2023 inkl. Änderungsvorschlägen. Der EU-Umweltministerrat hat am 17. Juni 2024 seinen Standpunkt zur Green Claims-RL verabschiedet. Eine endgültige Verabschiedung wird aber erst in einigen Monaten im sog. „Trilog-Verfahren“ auf Basis der beiden Standpunkte zu erwarten sein, wobei es zu weiteren inhaltlichen Änderungen kommen kann.
Dr. Barbara Klaus
Rechtsanwältin, Avvocato
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Ulrich Klaus
Rechtsanwalt
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