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Aktuelle Studien, wie die der Oxford-Universität, gehen nicht nur von einem sich ändernden Berufsbild des Steuerberaters aus, sondern prognostizieren teilweise auch das Ende des Bereichs Steuerdeklaration in seiner derzeit existierenden Form. Als Ursache nennen sie die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung. Auch wenn man diese Meinung nicht so drastisch vertritt, lässt sich nicht abstreiten, dass Themen wie Künstliche Intelligenz und Automatisierung auch im tertiären Sektor ein immer höherer Stellenwert zugemessen werden muss.
Mithilfe von Software-Lösungen wird der Verwaltungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Vom klassischen Online-Banking und der Nutzung eines sog. „Kontoauszugsmanagers” bis hin zum Dokumententransfer mithilfe einer Cloud-Lösung können weitestgehend alle Arbeitsabläufe in der Verwaltung digitalisiert und automatisiert werden. Neben dem Begriff „Industrie 4.0” wird in der Literatur inzwischen auch der Begriff „Unternehmensverwaltung 4.0” geprägt. Die Anwendung Künstlicher Intelligenz wird v.a. in der Finanzbuchhaltung zu grundlegenden Veränderungen führen. Da die Digitalisierung mit einem exponentiellen Wachstum voranschreitet, ist es wichtig, die wesentlichen Maßnahmen für die Zukunft bereits heute zu treffen.
Wer meint, die Automatisierung der Finanzbuchhaltung (FiBu) findet erst in ferner Zukunft statt, der irrt. Bereits heute verwenden wir Anwendungen, wie das digitale Belegbuchen, durch die eine Teilautomatisierung der Buchhaltung realisiert wird. Das erfolgt heute durch sog. „Lerndateien”, die noch manuell von einem Menschen erstellt werden müssen. Anhand der Lerndateien und Beleginformationen generiert das System Buchungsvorschläge, die durch den Sachbearbeiter nach Prüfung bestätigt und verbucht werden. Auch der Einsatz von Optical Character Recognition-Software (kurz: OCR-Software) zur Texterkennung ist schon heute im Bereich der Finanzbuchhaltung nicht mehr wegzudenken. Bereits für 2019 plant die DATEV das Ende der Pilotierung des sog. „Buchungsautomaten”. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz führt ein solcher selbstständig Buchungen aus – ohne das Anlegen von Lerndateien. Die Grundlage bildet ein Pool von Daten, mit denen das System gefüttert wird. Die Bereitstellung von Belegen in digitaler Form ist dabei Grundvoraussetzung, da das System andernfalls nicht lernfähig ist. Anschließend lernt das System durch Algorithmen und dynamische Modelle stetig dazu. Über Rückkopplungsschleifen erhält es zusätzliche Informationen, sofern nachträglich durch manuelles Eingreifen eine vom ihm vorgenommene Buchung verändert worden ist. Solche Informationen werden von der Künstlichen Intelligenz für künftige Buchungen berücksichtigt. Ziel der Nutzung solcher Systeme ist die Entlastung der Sachbearbeiter durch die Abnahme von typischen Routineaufgaben. Die eingesparte Zeit für die Erstellung kann z.B. für Konfigurations-, Monitoring- und Compliance-Tätigkeiten genutzt werden, die einen Mehrwert für den Mandanten schaffen. Zusätzlich können bei Vollautomatisierung tagesaktuelle Auswertungen, z.B. zur Liquidität, bereitgestellt werden und somit den Mandanten im Liquiditätsmanagement unterstützen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Steuerdeklaration eröffnet somit viele Chancen, die genutzt werden können und sollten.
Die Frage, ob und v.a. wie sich die Steuerdeklaration und damit auch die Rolle des Steuerberaters durch Künstliche Intelligenz wandeln werden, bleibt in den Details noch offen. Fest steht, dass sich die Steuerdeklaration schon jetzt verändert hat. Künstliche Intelligenz stellt dabei nur eine weitere Entwicklungsstufe dar. Es gehört bereits heute zum Standard, dass viele Tätigkeiten, z.B. die Übermittlung von Bilanzen und Steuererklärungen, nur noch in digitaler Form erfolgen. Digitale Prozesse sind aus dem Alltag des Steuerberaters und aus der Kommunikation mit dem Mandanten nicht mehr wegzudenken. Gleiches wird künftig auch für die Künstliche Intelligenz gelten. Am Ende steht der gemeinsame Nutzen für Mandant und Steuerberater im Mittelpunkt.
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Edin Visnjic
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