Home
Intern
veröffentlicht am 17. September 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Am 5. Juli 2024 wurde die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (CSDDD) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In Kraft getreten ist diese dann am 25. Juli 2024. Ebenfalls am 5. Juli 2024 haben die Bundesminister Christian Lindner und Robert Habeck auf der Pressekonferenz zur Einigung zum Haushalt 2025 einige Änderungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) angekündigt. Im Rahmen der sog. Wachstumsinitiative soll das LkSG stärker am Fahrplan der CSDDD und der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD orientiert werden. Die zu erwartenden Änderungen, die darauf abzielen, einzelne Regelungen des LkSG in Teilen (vorübergehend) zurückzufahren, werden nachfolgend skizziert. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass durch die CSDDD in absehbarer Zeit mit einer deutlichen Verschärfung der Lieferketten-Compliance zu rechnen ist.
Interview mit Martin Wambach zum Thema ESG
Impact, Climate & Return
Zu viel Pragmatismus bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes?
Tax CMS und ESG-Kriterien: Zwischen Steuerstrategie und Nachhaltigkeit
ESG Reporting – Wo kommen all die Daten her?
Datenplattformen für ESG – ein Dirigent als Kernfunktion für das CSRD-Datenmanagement
CSRD in der Praxis: Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgreich umsetzen
Dr. Malte Kroll
Rechtsanwalt
Senior Associate
Anfrage senden
Profil
Carla Everhardt
Rechtsanwältin
Associate Partner
Sustainability Services