Außenhandel 2016 – Neues europäisches Zollrecht tritt in Kraft

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Von Dr. Alexander Kutsch und Isabel Ludwig, Rödl & Partner Stuttgart
 
Zum 1. Mai 2016 wird das Zollrecht der Europäischen Union modernisiert. International handelnde Unternehmen müssen sich auf wesentliche Veränderungen einstellen.
 
Die rechtlichen Vorschriften im Bereich Außenhandel und Zoll sind komplex und erfordern zunehmend unternehmensinterne Maßnahmen und Prozessoptimierungen. Denn Zölle verteuern Produkte. So kann bspw. ein Lieferantenwechsel beim Einkauf zu unangenehmen Überraschungen führen.
 
Daher sollten die Prozesse mit außenhandelsrelevanten Schnittstellen im Vorfeld identifiziert und so gestaltet und dokumentiert werden, dass eine möglichst effiziente aber auch rechtssichere Abwicklung im Alltagsgeschäft gewährleistet werden kann.
 

Neuerungen durch Unionszollkodex

Im besonderen Fokus stehen daher die wesentlichen Änderungen im europäischen Zollrecht. Zum 1. Mai 2016 werden völlig neue Rechtsvorschriften, der Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften in Kraft treten. Hintergrund der Modernisierung des Zollrechts ist u.a. der zunehmende Einsatz von IT-Technik im Arbeitsumfeld. Von besonderer Bedeutung sind folgende Änderungen:
  • Im Zollwertrecht wird die Möglichkeit gestrichen, bei Reihengeschäften den Vorerwerbspreis anzumelden (auch sog. „First Sale Rule”). Das führt bei Unternehmen zu höheren Zollabgaben. Ebenso entfällt die Umgestaltung der Lizenzgebühren – sie sind nun dem Zollwert hinzuzurechnen.
  • Künftig müssen vermehrt Sicherheiten gegenüber der Zollverwaltung hinterlegt werden. Der sog. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte („Authorised economic operator”, AEO) kann reduzierte Sicherheiten in Anspruch nehmen.
  • Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten wird mit mehr Vorteilen ausgestattet, die Bewilligungsvoraussetzungen werden demgegenüber verschärft.
  • Die zentrale Zollabwicklung und die Selbstveranlagung/Eigenkontrolle werden als neue Vereinfachungen eingeführt. Hierzu müssen jedoch erst die notwendigen IT-Systeme geschaffen werden.
  • Zollrechtliche Entscheidungen, wie eine verbindliche Zolltarifauskunft, sind nur noch 3 Jahre lang gültig.
     

Änderungen im Bereich Exportkontrolle

Im Bereich Exportkontrolle sind Unternehmen mit Themen wie Dual-Use-Gütern, Embargo, Sanktionen, usw. konfrontiert. Die Prävention und Durchsetzung eigener Interessen gegenüber Behörden sind wichtige Faktoren, die im Unternehmensalltag in diesem Bereich jedoch oft keine ausreichende Beachtung finden. Auch im Jahre 2016 wird es Änderungen geben, die meist aus aktuellen politischen Entscheidungen resultieren – so auch die geplante Lockerung der Sanktionen gegen den Iran, nachdem im Sommer 2015 eine Einigung zur langfristigen und umfassenden Lösung der iranischen Nuklearfrage erzielt worden war („Joint Comprehensive Plan of Action”). Die rechtlichen Grundlagen wurden von Seiten der Europäischen Union bereits geschaffen. Nun muss der Iran erste grundlegende Schritte zum Rückbau seines Nuklearprogramms durchführen, damit die Lockerung der Sanktionen auch in Kraft treten kann. Derzeit bestehen somit die bisherigen Verbote und Genehmigungspflichten noch unverändert fort. Zu beachten ist, dass viele Sanktionen nicht nur die Ausfuhr bestimmter Produkte, sondern bereits den Verkauf verbieten. Dieses Verkaufsverbot gilt grundsätzlich auch dann, wenn die tatsächliche Ausfuhr der Produkte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.
 

Fazit

Zollrechtliche und exportkontrollrechtliche Fallstricke und Änderungen werden auch 2016 für Unternehmen zum Alltag gehören. Wenn Unternehmen sich hier aus rechtlicher, kostenoptimierter und prozesstechnischer Sicht richtig positionieren, kann insbesondere im Mittelstand ein echter Wettbewerbsvorteil generiert werden.

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Dr. Alexander Kutsch

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater

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