USA: Leitfaden zur Anwendung des Internal Revenue Code (IRC) 482 veröffentlicht

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Die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service, kurz: IRS) veröffentlichte am 12. Mai 2016 die International Practice Unit (IPU) zu Sachverhalten, in denen sich US-Steuerpflichtige bei konzerninternen Transaktionen mit nahestehenden Personen auf den Internal Revenue Code (IRC) 482 berufen können, um durch Einkunftsanpassungen den Fremdvergleichsgrundsatz zu gewährleisten.
 
 
Um einen umfassenden Überblick über die Anwendung dieser IPU zu erhalten, empfiehlt der IRS eine Durchsicht der sog. „Three Requirements of IRC 482”, bestehend aus dem Fremdvergleichsgrundsatz, der Gewinnvergleichsmethode für Routine-Vertriebsunternehmen (Inbound) und der Bestimmung der geeigneten Methode für Vertriebsunternehmen (Inbound).
 
Der vorliegende IPU soll ausschließlich als Diskussionsgrundlage für Konzepte, Prozesse oder Geschäftsbeziehungen dienen und insoweit lediglich eine nützliche Orientierungshilfe hinsichtlich der Schwerpunktsetzung und Vorgehensweise der IRS und dessen Prüfer in Betriebsprüfungen sein. Die in der IPU umfassten Sachverhalte und Fragestellungen können damit US-Steuerpflichtige sowohl bei der Strukturierung von konzerninternen Transaktionen mit nahestehenden Personen als auch bei der Vorbereitung kommender Prüfungen durch den IRS unterstützen.
 

Die „International Practice Unit” (IPU) im Überblick

Der IRC 482 befasst sich mit der Gewinnabgrenzung und Abzugsfähigkeit zwischen Steuerpflichtigen. Obgleich Anpassung sowohl für Inbound- als auch Outbound-Geschäftsbeziehung möglich sind, richtet sich dieser IPU an Leistungsbeziehungen zwischen ausländischen Muttergesellschaften zu ihren US-Tochtergesellschaften (Inbound). Der IPU spricht drei Aspekte an, in denen eine Berufung auf den IRC 482 durch U.S.-Steuerpflichtige möglich ist:
  • Eine fristgerecht eingereichte US-Steuerklärung weist das Ergebnis einer Geschäftsbeziehung aus, welches von den tatsächlich verrechneten Preisen abweicht, um so dem Fremdvergleichsgrundsatz möglichst nahe zu kommen.
  • Unter gegebenen Umständen kann der IRS die Korrektur einer Steuererklärung zulassen, sofern hierdurch das zu versteuernde Einkommen erhöht wird und die Ergebnisse auf diesem Wege im Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz stehen.
  • Ein Steuerpflichtiger kann eine steuerliche Verrechnung fordern, wenn der IRS eine Zurechnung nach IRC 482 vorsieht. Die Verrechnung ist im selben Steuerjahr vorzunehmen und hat zwischen dem Steuerpflichtigen und dem verbundenen Geschäftspartner zu erfolgen, die in der nach IRC 482 vorgesehenen Zurechnung involviert waren. Hierbei hat die Verrechnung bestimmte Verfahrenserfordernisse zu befolgen.
     

Steuerpflichtige müssen hierbei beachten, dass es nicht möglich ist, eine nicht fristgerechte Erstellung oder Korrektur der Steuererklärung vorzunehmen, die das in den USA zu versteuernde Einkommen, welches auf konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen beruht, mindert.
 

Anwendung des Internal Revenue Codes (IRC) 482

Von Steuerzahlern initiierte Anpassungen

Viele Inbound-Geschäftsbeziehungen im Ausland ansässiger Muttergesellschaften zu US-Tochtergesellschaften betreffen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit fixen Verrechnungspreisen, die je zu Beginn des Jahres festgelegt werden. Wenn sich am Ende des Steuerjahres herausstellt, dass die Preise nicht zu einer fremdüblichen Vergütung der US-Gesellschaft führen, kann die US-Tochtergesellschaft das zu versteuernde Einkommen durch (Jahresend-) Anpassungen erhöhen oder verringern, um dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen.
 
Die US-Tochtergesellschaft muss das angepasste zu versteuernde Einkommen in seiner Steuererklärung fristgerecht erklären. Wenn die Steuererklärung nicht fristgemäß eingereicht wird, ist es der US-Tochtergesellschaft nicht möglich, das zu versteuernde Einkommen im Wege von Anpassungen zu verringern. Bei einer nicht fristgerechten Einreichung oder korrigierten Steuererklärung, dürfen US-Tochtergesellschaften nur positive Berichtigungen an dem zu versteuernden Einkommen vornehmen.
 
In der IPU ist vermerkt, dass es in der Verantwortung der US-Tochtergesellschaft liegt, die Zollformulare zu berichtigen, welche die angepassten Preise widerzuspiegeln haben. Zudem sollte die US-Tochtergesellschaft darauf vorbereitet sein, etwaige Anpassungen des zu versteuernden Einkommens durch die Anwendung des IRC 482 mit Hilfe einer Verrechnungspreisdokumentation, Fremdvergleichsstudien und/oder anderen Preisanalysen zu unterstützen.
  

Steuerliche Zurechnung im Rahmen einer Betriebsprüfung

Wenn der IRS innerhalb der Betriebsprüfung eine Anpassung gem. IRC 482 beabsichtigt, hat die US-Tochtergesellschaft prinzipiell die Möglichkeit, eine entsprechende Gegenkorrektur (nach IRC 482) vorzunehmen. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Gegenkorrektur auf eine Anpassung bezieht, welche wiederum auf einer nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden Transaktion beruht und im gleichen Steuerjahr sowie zwischen denselben betroffenen Parteien erfolgt ist.
 

Die US-Tochtergesellschaft muss gemäß Treas. Reg. 1.482-1(g)(4) folgende Verfahrensvorschriften wahren:
  • Erstellung einer Dokumentation;
  • Bestimmung des fremdüblichen Korrekturbetrages;
  • Dokumentation zusammenhängender Anpassungen, die auf die Aufrechnung zurückzuführen sind; und
  • Fristgerechte Benachrichtigung der IRS (30-Tagesfrist).
     

Sofern der Prüfer zustimmt, dass die US-Tochtergesellschaft sachgerecht die Anpassung bestimmt und die Verfahrensvorschriften eingehalten hat, kann die seitens der IRS beabsichtige steuerliche Zurechnung um die gewünschte Anpassung des Steuerpflichtigen geändert werden.
 

Auswirkungen der Regelungen

Die IPU weist darauf hin, dass für Steuerpflichtige die Anwendung des IRC 482 zu Doppelbesteuerungen führen kann. Sofern aus einer Anpassung eine Doppelbesteuerung resultiert, kann der Steuerpflichtige unter Umständen diese Doppelbesteuerung dadurch vermeiden, indem er entweder auf Artikel 25 des U.S. Model Income Tax Treaty oder ein Mutual Agreement Process (MAP; Verständigungsverfahren) zurückgreift.
 

Folgerungen für in den USA vertretene Unternehmensgruppen

US-Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen verbundenen Personen eingehen, sollten die Möglichkeit zu versteuerndes Einkommen anzupassen, um fremdübliches Verhalten zu gewährleisten, in ihre globale Steuerplanungsstrategie einbeziehen. Steuerzahler sollten jedoch beachten, dass die Durchführung von Anpassungen gemäß IRC 482 von US-Gesellschaften u.a. fordert, die Korrekturen durch eine Verrechnungspreisdokumentation, Fremdvergleichsstudien und/oder andere Preisanalysen zu unterstützen.

zuletzt aktualisiert am 08. August 2016

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