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Die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service, kurz: IRS) veröffentlichte am 12. Mai 2016 die International Practice Unit (IPU) zu Sachverhalten, in denen sich US-Steuerpflichtige bei konzerninternen Transaktionen mit nahestehenden Personen auf den Internal Revenue Code (IRC) 482 berufen können, um durch Einkunftsanpassungen den Fremdvergleichsgrundsatz zu gewährleisten. Um einen umfassenden Überblick über die Anwendung dieser IPU zu erhalten, empfiehlt der IRS eine Durchsicht der sog. „Three Requirements of IRC 482”, bestehend aus dem Fremdvergleichsgrundsatz, der Gewinnvergleichsmethode für Routine-Vertriebsunternehmen (Inbound) und der Bestimmung der geeigneten Methode für Vertriebsunternehmen (Inbound). Der vorliegende IPU soll ausschließlich als Diskussionsgrundlage für Konzepte, Prozesse oder Geschäftsbeziehungen dienen und insoweit lediglich eine nützliche Orientierungshilfe hinsichtlich der Schwerpunktsetzung und Vorgehensweise der IRS und dessen Prüfer in Betriebsprüfungen sein. Die in der IPU umfassten Sachverhalte und Fragestellungen können damit US-Steuerpflichtige sowohl bei der Strukturierung von konzerninternen Transaktionen mit nahestehenden Personen als auch bei der Vorbereitung kommender Prüfungen durch den IRS unterstützen.
Steuerpflichtige müssen hierbei beachten, dass es nicht möglich ist, eine nicht fristgerechte Erstellung oder Korrektur der Steuererklärung vorzunehmen, die das in den USA zu versteuernde Einkommen, welches auf konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen beruht, mindert.
Viele Inbound-Geschäftsbeziehungen im Ausland ansässiger Muttergesellschaften zu US-Tochtergesellschaften betreffen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit fixen Verrechnungspreisen, die je zu Beginn des Jahres festgelegt werden. Wenn sich am Ende des Steuerjahres herausstellt, dass die Preise nicht zu einer fremdüblichen Vergütung der US-Gesellschaft führen, kann die US-Tochtergesellschaft das zu versteuernde Einkommen durch (Jahresend-) Anpassungen erhöhen oder verringern, um dem Fremdvergleichsgrundsatz zu entsprechen. Die US-Tochtergesellschaft muss das angepasste zu versteuernde Einkommen in seiner Steuererklärung fristgerecht erklären. Wenn die Steuererklärung nicht fristgemäß eingereicht wird, ist es der US-Tochtergesellschaft nicht möglich, das zu versteuernde Einkommen im Wege von Anpassungen zu verringern. Bei einer nicht fristgerechten Einreichung oder korrigierten Steuererklärung, dürfen US-Tochtergesellschaften nur positive Berichtigungen an dem zu versteuernden Einkommen vornehmen. In der IPU ist vermerkt, dass es in der Verantwortung der US-Tochtergesellschaft liegt, die Zollformulare zu berichtigen, welche die angepassten Preise widerzuspiegeln haben. Zudem sollte die US-Tochtergesellschaft darauf vorbereitet sein, etwaige Anpassungen des zu versteuernden Einkommens durch die Anwendung des IRC 482 mit Hilfe einer Verrechnungspreisdokumentation, Fremdvergleichsstudien und/oder anderen Preisanalysen zu unterstützen.
Wenn der IRS innerhalb der Betriebsprüfung eine Anpassung gem. IRC 482 beabsichtigt, hat die US-Tochtergesellschaft prinzipiell die Möglichkeit, eine entsprechende Gegenkorrektur (nach IRC 482) vorzunehmen. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Gegenkorrektur auf eine Anpassung bezieht, welche wiederum auf einer nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechenden Transaktion beruht und im gleichen Steuerjahr sowie zwischen denselben betroffenen Parteien erfolgt ist.
Sofern der Prüfer zustimmt, dass die US-Tochtergesellschaft sachgerecht die Anpassung bestimmt und die Verfahrensvorschriften eingehalten hat, kann die seitens der IRS beabsichtige steuerliche Zurechnung um die gewünschte Anpassung des Steuerpflichtigen geändert werden.
Die IPU weist darauf hin, dass für Steuerpflichtige die Anwendung des IRC 482 zu Doppelbesteuerungen führen kann. Sofern aus einer Anpassung eine Doppelbesteuerung resultiert, kann der Steuerpflichtige unter Umständen diese Doppelbesteuerung dadurch vermeiden, indem er entweder auf Artikel 25 des U.S. Model Income Tax Treaty oder ein Mutual Agreement Process (MAP; Verständigungsverfahren) zurückgreift.
US-Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmensgruppen, die Geschäftsbeziehungen mit ausländischen verbundenen Personen eingehen, sollten die Möglichkeit zu versteuerndes Einkommen anzupassen, um fremdübliches Verhalten zu gewährleisten, in ihre globale Steuerplanungsstrategie einbeziehen. Steuerzahler sollten jedoch beachten, dass die Durchführung von Anpassungen gemäß IRC 482 von US-Gesellschaften u.a. fordert, die Korrekturen durch eine Verrechnungspreisdokumentation, Fremdvergleichsstudien und/oder andere Preisanalysen zu unterstützen.
zuletzt aktualisiert am 08. August 2016
Brad Pittman
Certified Public Accountant (USA)
Partner
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