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veröffentlicht am 21. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 1 Minute
Die Fristen für die Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit den Verrechnungspreisen für 2023 rücken näher. Dies betrifft die Steuerpflichtigen, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht. Die erste Frist läuft bereits Ende Oktober ab, ein Aufschub lohnt sich also nicht – bei Nichteinhaltung drohen finanzstrafrechtliche Sanktionen. Mehr »
Dominika Tyczka-Szyda
Tax Adviser (Polen)
Partner
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