Home
Intern
veröffentlicht am 6. November 2018
Der Nationalrat der Slowakischen Republik hat am 7. Dezember 2017 die Novelle des Gesetzes Nr. 595/2003 Ges. Slg. über die Einkommensteuer in der Fassung späterer Vorschriften mit Gültigkeit ab dem 1. Januar 2018 verabschiedet. Es kommt zu einer wesentlichen Umschreibung der Definition der abhängigen Personen.
Das Einkommensteuergesetz beruft sich bei der Abgrenzung der nahestehenden Person auf das Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften. Der Begriff der nahestehenden Person wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch jedoch nicht novelliert und aus diesem Grund wird ab dem Jahr 2018 auch die Existenz oder Nichtexistenz abhängiger Personen in der Verrechnungspreisregelung auf Grundlage des Verhältnisses von nahestehenden Personen nicht geändert. Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine nahestehende Person „ein Verwandter in gerader Linie, ein Geschwister und ein Ehegatte”. Verwandte in gerader Linie sind alle direkten Vorfahren der gegebenen natürlichen Person und direkte Nachkommen der gegebenen natürlichen Person ohne Rücksicht auf die Anzahl der Geburten zwischen ihnen. Darüber hinaus können im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches nahestehende Personen auch andere Personen als nur Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Ehegatten sein. „Andere Personen im Familien- oder in einem anderen Verhältnis gelten als gegenseitig nahestehende Personen, falls den Verlust, den eine Person davon erlitten hat, von der anderen Person begründet als der eigene Verlust empfunden würde”. In der Praxis können wir darunter das Verhältnis zwischen einem Lebenspartner und einer Lebenspartnerin, die zusammen in einem Haushalt leben, verstehen.
Alle Änderungen der Definition von abhängigen Personen werden die Erweiterung des Kreises der abhängigen Personen zur Folge haben und einen noch größeren Nachdruck auf die Beurteilung des Verhältnisses von zwei Personen oder Subjekten in Bezug darauf, ob diese als gegenseitig abhängige Personen gelten werden oder nicht, erfordern.
JUDr. Maroš Tóth
Attorney at Law (Slowakei)
Partner
Anfrage senden
Peter Alföldi