Staatliche Regulierung der industriellen Sicherheit in Usbekistan

PrintMailRate-it

​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 22. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 

Die industrielle Sicherheit gefährlicher Produktionsstätten (OPO) in Usbekistan wird durch das Gesetz der Republik Usbekistan vom 28. September 2006 über die industrielle Sicherheit gefährlicher Produktionssubjekte geregelt[1]. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für den rechtlichen Rahmen zur Gewährleistung der Sicherheit in Industriebetrieben, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, und zielt darauf ab, Unfälle zu verhindern sowie die Sicherheit von Arbeitern und der Allgemeinheit zu gewährleisten.​​

   

  

   

​​​Definition und Klassifikation gefährlicher Produktionsstätten

Gefährliche Produktionsstätten sind definiert als Unternehmen oder Einrichtungen, in denen gefährliche Stoffe verwendet, hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden[2]​. Dies umfasst:
  1. Verwendung gefährlicher Stoffe: Dazu gehören explosible und feuergefährliche Stoffe, gefährliche Stoffe, die gemäß international anerkannten Normen in die Gefahrenklassen I, II und III eingeteilt sind, Sprengstoffe sowie Industrieabfälle, die gesundheitsschädliche Konzentrationen aufweisen.
  2. Betrieb unter Druck: Geräte, die unter einem Druck von mehr als 0,07 Megapascal oder bei Temperaturen über dem Siedepunkt der Arbeitsflüssigkeit betrieben werden.
  3. Bergbautechnologien: Abbau, Gewinnung und Verarbeitung von Mineralien sowie der Einsatz fester Aufzugsanlagen.
  

Staatliche Aufsicht und Sicherheitsstandards

Die staatliche Regulierung umfasst die Festlegung und Überwachung von Arbeitsschutzanforderungen für OPO. Diese Anforderungen betreffen Planung, Bau, Abnahme und Betrieb der Anlagen. Eine positive Arbeitssicherheitsgutachten ist Voraussetzung für den Bau oder Umbau gefährlicher Produktionsstätten. Die zuständigen staatlichen Organe sind verantwortlich für Inspektionen, die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Erteilung von Betriebslizenzen.
  

Verpflichtungen der Betreiber

Betreiber gefährlicher Produktionsstätten sind verpflichtet, alle relevanten gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Dazu gehören:
  • Durchführung regelmäßiger Schulungen für das Personal,
  • Erstellung von Notfallplänen,
  • Zertifizierung der technischen Geräte,
  • Erfüllung der Qualifikationsanforderungen der Mitarbeiter.
  
Im Falle eines Unfalls sind Betreiber verpflichtet, die Ursachen des Vorfalls zu untersuchen, die zuständigen staatlichen Stellen zu informieren und Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen[3].
  

Obligatorische Versicherung der zivilrechtlichen Haftung

Zur Minderung der Risiken und zur Regulierung der Folgen von Unfällen wurde ein Regelwerk zur obligatorischen Versicherung[4]​  der zivilrechtlichen Haftung eingeführt. Dieses Regelwerk sichert Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter sowie an der Umwelt ab. Wichtige Aspekte sind:
  • ​Versicherungsfälle: Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn der Betreiber eines gefährlichen Produktionsobjekts für Schäden haftet, die aus dessen Betrieb resultieren.
  • Versicherungssumme und Prämie: Es wird eine Mindestversicherungssumme festgelegt, die je nach Art des Produktionsobjekts variiert. Die Prämie wird unter Berücksichtigung der individuellen Risiken berechnet.
  • Rechte und Pflichten der Parteien: Der Versicherer hat das Recht zur Risikobewertung, während der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, Änderungen und Unfälle unverzüglich zu melden.
  • Entschädigungszahlungen: Nach einem Unfall muss der Versicherungsnehmer den Versicherer innerhalb von drei Tagen informieren, um die Ansprüche der Geschädigten zu klären.
  

Fazit

Die staatliche Regulierung der industriellen Sicherheit in Usbekistan, einschließlich der Verpflichtung zur Versicherung der zivilrechtlichen Haftung, spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Bevölkerung und der Umwelt. Durch klare Vorgaben und Sicherheitsstandards wird ein umfassender Schutz sowohl für die Betreiber als auch für Dritte gewährleistet. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung von Sicherheitsstandards und Haftungsfragen stellt dieses Regelwerk einen wesentlichen Schritt zur Risikominderung dar und trägt zur Schaffung eines sicheren industriellen Umfelds bei.
 


[1] Gesetz der Republik Usbekistan vom 28.09.2006 „Über die industrielle Sicherheit von gefährlichen Produktionseinheiten“
[2] Artikel 4 des Gesetzes vom 28.09.2006 über die industrielle Sicherheit von Betrieben mit gefährlicher Produktion
[3] Gesetz über Genehmigungs-, Zulassungs- und Meldeverfahren
[4] №271 - 10.12.2008. Über zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes der Republik Usbekistan „Über die industrielle Sicherheit von gefährlichen Produktionsanlagen“ (lex.uz)​

Kontakt

Contact Person Picture

Tojiddin Toyirov

+998 91 793 0110

Anfrage senden

Contact Person Picture

Hasan Diyarow

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

 
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu