Gesetz für faire Verbraucherverträge: Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz

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​veröffentlicht am 16. Februar 2021


Der Bundesrat hat sich seiner Sitzung vom 12.02.2021 mit dem „Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” der Bundesregierung (wir berichteten) beschäftigt. Zwar begrüßt der Bundesrat die Gesetzesinitiative, die vorgeschlagenen Regelungen gehen ihm allerdings nicht weit genug; er fordert in seiner Stellungnahme mehr Verbraucherschutz.

Die Forderungen des Bundesrates wären auch für die Versorgungswirtschaft relevant:

 

  • Bestätigungslösung: 

    Verträge, die durch Telefonanrufe zustande kommen, sollen nur dann rechtswirksam sein, wenn der Verbraucher sie ausdrücklich bestätigt.

    Der Bundesrat hatte dies schon früher vorgeschlagen, es bleibt abzuwarten, ob er diesmal mit seiner Forderung durchdringt.
  • Erleichterte Kündigungen: 

    Anbieter sollen auf ihren Internetseiten einen „Kündigungsbutton” installieren, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kündigung zu erleichtern; der Zugang relevanter Erklärungen wie Kündigung oder Widerruf soll immer zu bestätigen sein.

    Ob derartige Regelungen für Verbraucher tatsächlich einen „echten” Mehrwert bieten und die Kündigung barrierefreier gestalten, ist indes fraglich. Kunden, die ihren Weg auf die Internetseite eines Versorgungsunternehmens finden, dürften auch in der Lage sein, reguläre moderne Kommunikationsmittel, wie z.B. E-Mail zu bedienen, zumal eine schriftliche Kündigung in Energielieferverträgen mit Verbrauchern mittlerweile ohnehin nicht mehr gefordert werden darf. Die Umsetzung von erleichterten Kündigungsbedingungen und die geplanten kürzeren Vertragslaufzeiten würde den Wettbewerb im Energievertrieb noch einmal deutlich verschärfen. 
  • Geltung auch für Bestandsverträge: 

    Die geplanten Regelungen sollen nach dem Willen des Bundesrates auf Grundlage von Übergangsregelungen auch für bereits bestehende Verträge gelten, wobei den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung der Vertragsbedingungen bleiben soll.

    Sollte sich diese Forderung durchsetzen, hätte dies ernsthafte Auswirkungen, denn Versorgungsunternehmen müssten dann jedes bestehende Vertragsverhältnis aktiv angehen. Dies bedeutet nicht nur einen erheblichen administrativen Aufwand, sondern birgt darüber hinaus auch ein erhöhtes Kundenverlustrisiko.

Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesrat mit diesen weitreichenden Forderungen durchdringen wird. Eine Zustimmung des Bundesrates ist für das Gesetz jedenfalls nicht erforderlich.


Wir werden Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten und unterstützen Sie gerne bei der Vertragsgestaltung von Energielieferverträgen.


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