Regierung beschließt Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge

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​veröffentlicht am 21. Dezember 2020

 

Nachdem erste Eckpunkte bereits im März 2019 vorlagen, hat das Bundeskabinett am 16. Dezember 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge” beschlossen. Mit einem Inkrafttreten ist – nach Stellungnahme des Bundesrates und Beratung im Bundestag – erst im neuen Jahr zu rechnen.

Der Entwurf des Artikelgesetzes sieht Maßnahmen vor, die dem Verbraucherschutz dienen sollen und die auch Versorgungsunternehmen im Bereich Haushaltskundenversorgung außerhalb der Grundversorgung betreffen werden. Die Änderungen betreffen das Bürgerliche Gesetzbuch, das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb das Energiewirtschaftsgesetz. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Neuregelungen:

  • Zusätzliche Anforderungen für Vertragslaufzeiten über einem Jahr
  • Zusätzliche Anforderungen an Klauseln über automatische Vertragsverlängerungen
  • Kündigungsfrist von einem Monat
  • Textformerfordernis für Energielieferverträge
  • Dokumentationspflichten hinsichtlich der Einwilligung für Telefonwerbung
  • Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen


Wir werden Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten und unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der geänderten Anforderungen.


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