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veröffentlicht am 12. März 2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten
In knapp einem halben Jahr ist die Umsetzung des saudischen Datenschutzrechts beabsichtigt. Nachdem im September 2023 die endgültige Fassung der Implementierungsverordnung zum Datenschutzgesetz (Administrative Decision No. 1516/1445) verabschiedet wurde, sollen die Regelungen nach aktuellem Stand ein Jahr später – am 14. September 2024 – in Kraft treten. Dies stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg des PDPL (Cabinet Decision No. 98/1443) als erstes Datenschutzgesetz Saudi-Arabiens dar. In Aufbau und Inhalt weist das Gesetz wesentliche Ähnlichkeiten zur Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) auf und orientiert sich damit maßgeblich an deren Werten.
Betroffene Unternehmen sollten in Hinsicht auf das baldige Inkrafttreten der Regelungen ihre datenschutzrechtlichen Prozesse innerhalb Saudi-Arabiens auf deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Datenschutzgesetzes überprüfen. Daher werden nachfolgend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungen beleuchtet und die zu erwartenden Auswirkungen dargestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem für betroffene Unternehmen besonders praxisrelevanten Datentransfer in das Königreich.
Es empfiehlt sich, die weiteren Entwicklungen zu beobachten und etwaige Stellungnahmen der Datenschutzbehörden zu berücksichtigen. Hilfreich können insbesondere die nachfolgend dargestellten Handreichungen der saudischen Datenschutzbehörde sein:
Frederik Kopp
Rechtsanwalt
Senior Associate
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Rödl & Partner in Saudi-Arabien