Saudisches Arbeitsrecht 2025: Die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen

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​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 25. April 2025 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  
Wie bereits zuvor von uns berichtet, wurden am 18. Februar 2025 umfassende Änderungen des saudischen Arbeitsrechts umgesetzt, die die bedeutendste Reform seit 2015 darstellen. Diese Neuerungen haben weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer und betreffen zentrale Themen wie Gleichbehandlung, Arbeitsverträge, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche. Da die neuen Regelungen seither gelten, ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, ihre internen Prozesse, Arbeitsverträge und Richtlinien entsprechend anzupassen.


 


Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Chancengleichheit beeinträchtigen oder eine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Nationalität, Familienstand oder Behinderung darstellen. Diese Bestimmung dürfte zu einem Anstieg von Beschwerden wegen Diskriminierung bei der saudischen Arbeitsbehörde (MHRSD) führen. Zudem müssen Arbeitgeber nun entweder eine angemessene Unterkunft für ihre Beschäftigten bereitstellen oder eine entsprechende finanzielle Zulage zahlen. Gleiches gilt für Transportmöglichkeiten vom Wohnort zur Arbeitsstelle. Unternehmen, die solche Leistungen bislang nicht anbieten, müssen nun entweder ihre Lohnstruktur anpassen oder eine zusätzliche Zahlung an ihre Mitarbeiter leisten.


Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Probezeit. Arbeitgeber können nun eine Probezeit von bis zu 180 Tagen festlegen – statt wie bisher maximal 90 Tagen. Die Probezeit muss weiterhin im Arbeitsvertrag festgelegt sein und beide Parteien haben das Recht, das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit zu beenden. Dies stärkt das Kündigungsrecht der Arbeitnehmer. 


Bisher konnte die Verlängerung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer verweigert werden, wenn Unternehmen gegen Saudisierungspflichten verstießen. Die neuen Regelungen gehen jedoch weiter und sehen vor, dass Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben im Allgemeinen dazu führen können, dass keine neuen Arbeitserlaubnisse erteilt werden. Zudem soll es ausländischen Arbeitnehmern erleichtert werden, zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln, falls ihr bisheriger Arbeitgeber gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstößt.


Eine wichtige Änderung betrifft befristete Arbeitsverträge. Wenn ein Arbeitsvertrag für einen nicht saudischen Arbeitnehmer keine Befristung vorsieht, gilt er nun automatisch als einjähriger Vertrag, gerechnet ab Arbeits­beginn. Arbeitet der Arbeitnehmer über diesen Zeitraum hinaus weiter, verlängert sich der Vertrag automatisch um denselben Zeitraum. Damit entfällt die bisherige Regel, wonach der Arbeitsvertrag mit dem Ablauf der Arbeitserlaubnis endete. Zudem wurde die Kündigungsmöglichkeit für befristete Verträge flexibilisiert: Arbeitnehmer können nun mit einer schriftlichen Kündigung aus ihrem Vertrag ausscheiden, ohne eine Entschädigung an den Arbeitgeber zahlen zu müssen. Arbeitgeber haben 30 Tage Zeit, um auf eine Kündigung zu reagieren und falls betriebliche Gründe vorliegen, kann die Kündigung um bis zu 60 Tage verschoben werden – dies muss jedoch schriftlich begründet werden.


Auch im Bereich der Arbeitszeiten gibt es Neuerungen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können künftig eine Freistellung als Ausgleich für Überstunden vereinbaren, statt eine finanzielle Vergütung zu zahlen. Die gesetzliche Berechnung von Überstunden bleibt unverändert. Führungskräfte und bestimmte Berufsgruppen sind weiterhin von den Arbeitszeitregelungen ausgenommen.

Zusätzlich wurden Änderungen bei Kündigungsfristen und neuen Urlaubsansprüchen eingeführt. Die Kündi­gungsfrist für Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen wurde von 60 auf 30 Tage gesenkt. Zudem wurden neue Urlaubsansprüche eingeführt: Arbeitnehmer erhalten nun drei Tage bezahlten Urlaub bei Tod eines Geschwisters, zusätzlich zu Eltern und Kindern. Der Mutterschaftsurlaub wurde von 10 auf 12 Wochen verlängert, wobei sechs Wochen nach der Geburt verpflichtend genommen werden müssen. Zudem haben Väter nun Anspruch auf drei Tage Vaterschaftsurlaub innerhalb der ersten sieben Tage nach der Geburt.


Die Reform des saudischen Arbeitsrechts ist ein wichtiger Schritt hin zu einem faireren und moderneren Arbeitsmarkt. Die neuen Regelungen stärken die Rechte der Arbeitnehmer, schaffen klarere Rahmenbe​­dingungen für Unternehmen und tragen dazu bei, das Beschäftigungssystem an die wirtschaftlichen Ziele des Landes anzupassen.

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