Neue Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 21. Juli 2023 | Lesedauer ca. 1 Minute


Am 6. Juni 2023 veröffentlichte das BMF ein neues Schreiben „Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise – Grundsätze für die Korrektur von Einkünften gemäß § 1 AStG“. Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 ersetzen das BMF-Schreiben Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise vom 14. Juli 2021, das insbe­sondere aufgrund der umfassenden Überarbeitung des § 1 AStG, der damit zusammen­hängenden Neufassung der Funktionsverlagerungsverordnung sowie der Veröffentli­chung der aktualisierten OECD-Verrechnungspreisleitlinien im Jahr 2022 angepasst werden musste.



Neuerungen in Bezug auf Funktionsverlagerung, Preisanpassung und Konzernfinan­zierung

Hervorzuheben ist, dass die neuen Regelungen zu Funktionsverlagerungen in die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 integriert und damit die Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung vom 13. Oktober 2010 abgelöst wurden. Darüber hinaus wurden ein kurzer Absatz zur Preisanpassungsklausel sowie explizite Verweise auf die BFH-Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf die Konzernfinanzierung aufge­nommen. Allerdings unterscheidet sich die Neuauflage der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 abgesehen von den genannten Aspekten nicht wesentlich von der Version aus dem Jahr 2021, zumal auch die Struktur des Schreibens gleich geblieben ist.


Anwendung grundsätzlich ab sofort, für Funktionsverlagerungen abweichend

Grundsätzlich sind die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 ab der Veröffentlichung und somit seit dem 6. Juni 2023 von den Finanzverwaltungen auf alle offenen Fälle anzuwenden. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen auch vergangene Veranlagungszeiträume in derzeit laufenden Betriebsprüfungen betreffen könnten. Einzig für das Kapitel zur Funktionsverlagerung gelten abweichende Anwendungsvorschriften. Für alle Funktionsverlagerungen, die bis zum 31. Dezember 2021 verwirklicht wurden, sind weiterhin die Verwaltungs­grundsätze Funktionsverlagerung vom 13. Oktober 2010 gültig. Die neuen Verwaltungsgrundsätze Verrech­nungs­preise 2023 sind demnach erst für alle im Zeitraum nach dem 31. Dezember 2021 vollendeten Funktionsverlagerungen anzuwenden.


Implikationen für die Verrechnungspreispraxis

Zusammenfassend handelt es sich bei dem neuen BMF-Schreiben eher um eine Aktualisierung der Verwal­tungs­grundsätze Verrechnungspreise 2021, die aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig war; ergänzt um die Regelungen zur Funktionsverlagerung und der aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Konzernfinanzierung. Insbesondere in Hinblick auf die letzten beiden Aspekte ist eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den neuen Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreisen 2023 empfehlenswert, auch weil diese von den Finanzverwal­tungen auf derzeit offene Fälle anzuwenden sind.

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu