Schweiz: Multilaterales Instrument MLI

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veröffentlicht am 21. Juli 2017

Am 7. Juni 2017 hat die Schweiz das „Multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung steuer­abkommens­bezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinn­verlagerung” (MLI) unterzeichnet. Es dient der Anpassung von Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) an die BEPS-Mindeststandards.

 

 

Von den im Abkommen vorgesehenen Maßnahmen optiert die Schweiz im Moment neben der Modifizierung der Präambeln der DBA (Art. 6 MLI) einzig für die Anwendung des verbindlichen Schiedsverfahrens (Art. 18ff MLI).
   
Die Schweiz bedingt sich gemäß Art. 19 Abs. 11 aus, die Frist zur Erarbeitung einer Verständigungslösung zwischen den Vertragsstaaten im Streitfall nach Art. 19 Abs. 1 lit. a auf 3 Jahre zu verlängern.
 
Zudem soll Art. 24 Abs. 2 Anwendung finden, sofern beide Vertragsstaaten ihn vorsehen. Ein ergangener Schiedsspruch wird dabei nicht verbindlich und nicht umgesetzt, wenn innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eingang des Schiedsspruchs eine alle offenen Punkte klärende Verständigungslösung zwischen den Behörden erfolgt. Sollte sich ein Vertragsstaat Art. 23. Abs. 2 vorbehalten, dann findet Art. 24 Abs. 2 keine Anwendung.
 

Umsetzung

Vorest wird über die Anpassung der DBA mit Argentinien, Chile, Indien, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei verhandelt. Diese Staaten haben Bereitschaft signalisiert, sich bilateral über den Wortlaut der Anpassung der bestehenden DBA gemäss MLI zu einigen.
 
Die Anpassung weiterer DBA kann folgen, sofern eine Einigung über die Umsetzung des MLI getroffen wird oder die BEPS Mindeststandards bilateral in das DBA aufgenommen werden.
 

Das multilaterale Abkommen wird Ende 2017 in die Vernehmlassung geschickt und durchläuft das ordentliche Genehmigungsverfahren (Vorverfahren zur Gesetzgebung). Eine Umsetzung wird daher erst im Januar 2019 erwartet.
 

Folgen

Für Schweizer Unternehmen werden nur geringfügige Auswirkungen durch das Abkommen erwartet. Insbesondere sollte sich im Rahmen des Schlichtungsverfahrens eine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation zeigen.
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