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zuletzt aktualisiert am 29. September 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten
von Carla Everhardt und Dr. Christian Ule
Wollen ausländische Dienstleister qualifiziertes Personal zur Erfüllung eines Auftrags nach Ägypten entsenden, müssen sie die entsprechenden Bestimmungen des ägyptischen Aufenthaltsrechts beachten. Spezialisierte Dienstleister reisen in der Regel zwar nur für einen kurzen Zeitraum ein, doch auch für sie gilt es, sich den Herausforderungen der ägyptischen Bürokratie zu stellen. Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit im Land ist es für ausländische Arbeitnehmer im Allgemeinen schwierig, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Eine Ausnahme wird jedoch für Fachkräfte mit hohem Spezialisierungsgrad und seltener Expertise gemacht, sofern das ägyptische Unternehmen höchstens 10 % ausländische Arbeitskräfte beschäftigt (auch hier Ausnahmen möglich). Im folgenden Beitrag werden solche Fachkräfte mit hohem Spezialisierungsgrad thematisiert.
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis bilden zwei Verordnungen des Arbeitsministeriums (Ministry of Manpower):
1. Die Verordnung Nr. 305/2015 (Regulation No. 305/2015), die die materiellen Voraussetzungen zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis festlegt (Arbeitserlaubnisverordnung, kurz: ArbErlVO)
2. Die Verordnung Nr. 485/2010 (Regulation No. 485/2010), die vor allem das Verfahren zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis regelt (Arbeitserlaubnisverfahrensverordnung, kurz: ArbErlVerfVO)
Carla Everhardt
Rechtsanwältin
Associate Partner
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GPSA in Ägypten
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