Das Finnische Gerichtssystem

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veröffentlicht am 4. Mai 2021 | Lesedauer ca. 4 Minuten




Internationale Gerichtsbarkeit

Die Brüssel I-Verordnung Nr. 1215/2012 legt fest, welche Gerichte der EU-Mitgliedstaaten für die Entscheidung einer zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeit zuständig sind, wenn ein internationales Element vorliegt.


Nach der Brüssel-I-Verordnung können Personen, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben, vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats nur aufgrund der Vorschriften in Kapitel II Abschnitte 2 bis 7 der Brüssel-I-Verordnung verklagt werden. Daher sind i.d.R. die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Person ihren Wohnsitz hat, berechtigt, Ansprüche gegen die Person zu prüfen.


Aufbau

In Finnland gibt es drei Haupttypen von Gerichten. Die allgemeinen Gerichte, die Verwaltungsgerichte und die Sondergerichte. Die allgemeinen Gerichte befassen sich mit allen Arten von Anträgen sowie mit Zivil- und Strafsachen. Die Verwaltungsgerichte befassen sich mit Verwaltungsstreitigkeiten, indem sie die Entscheidungen von Regierungsbehörden überprüfen. Spezielle Gerichte haben eine besondere Funktion und befassen sich nur mit bestimmten Arten von Streitigkeiten. Zu den Spezialgerichten gehören das Marktgericht, das Arbeitsgericht, das Versicherungsgericht und das Oberste Gericht für Anklageerhebung.


Im Allgemeinen kann die Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts mindestens einmal angefochten werden. In einigen Fällen steht eine weitere Berufungsstufe bei einem inländischen Gericht zur Verfügung, was bedeutet, dass eine Entscheidung zweimal angefochten werden kann. Die Anforderungen für eine zweite Berufung sind sehr hoch angesetzt und betreffen i.d.R. Fälle mit Präzedenzwert.


Die Stufen der Beschwerde sind wie folgt:

  • Allgemeine Gerichte: Bezirksgericht, Berufungsgericht, Oberster Gerichtshof;
  • Verwaltungsgerichte: Verwaltungsgericht, Oberstes Verwaltungsgericht;
  • Besondere Gerichte: Marktgericht, Oberstes Verwaltungsgericht; Versicherungsgericht (keine Berufung, da es die höchste Instanz ist); Arbeitsgericht (keine Berufung, da es die höchste Instanz ist); Höchstes Gericht für Anklageerhebung (keine Berufung, da es sich um das Gericht der höchsten Instanz handelt).

Prozesskosten

Die Prozesskosten sind in den letzten Jahren durch ihren Anstieg in die öffentliche Diskussion geraten. Prozesskosten sind die direkten Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. Sie können in gerichtliche und außergerichtliche Gebühren unterteilt werden.


Die Gerichte erheben je nach Rechtsstreitigkeit unterschiedliche Gebühren. Die Gebühren können von 86 Euro für ein Eilurteil eines Bezirksgerichts bis zu 6.140 Euro für eine Vergaberechtssache mit einem Wert von über 10 Mio. Euro vor dem Marktgericht variieren.


Die außergerichtlichen Kosten setzen sich zusammen aus Anwaltskosten, Zeugengeldern und sonstigen Auslagen, die von jeder Partei getragen werden.


Kostentragungspflicht/Kostenerstattungspflicht

Im finnischen Rechtssystem tragen die Parteien nicht unbedingt strikt ihre eigenen Kosten. Die Faktoren, die bestimmen, welche Partei letztlich die Prozesskosten zu tragen hat, hängen von der Art des Gerichtsverfahrens und dem Ausgang des Verfahrens ab.


Allgemeine Gerichte

Bei den ordentlichen Gerichten bestimmt das Gericht, welche Partei die Gerichtskosten trägt. Die allgemeine Regel ist, dass die unterlegene Partei alle Gerichtskosten trägt, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der gegnerischen Partei. Die Kosten können manchmal unter den Parteien aufgeteilt werden, wenn es keinen eindeutigen „Gewinner” gibt, z.B. wenn die Forderungen des Klägers nur teilweise akzeptiert wurden. In den Fällen ist es typisch, dass jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Kosten und der Kläger die Gerichtskosten trägt.


Verwaltungsgerichte

Die allgemeine Regel bei den Verwaltungsgerichten ist, dass jede Partei ihre eigenen außergerichtlichen Gebühren trägt. Der Grund dafür ist, dass es sich bei der Gegenseite um eine staatliche Behörde, wie die Steuerverwaltung, handelt, die über erhebliche Mittel für die Prozessführung verfügt. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen. Wenn eine Entscheidung auf einer offensichtlich unbegründeten Grundlage angefochten wird, werden die außergerichtlichen Kosten der Regierungsbehörde vom Rechtsmittelführer getragen. Wenn der Beschwerdeführer erfolgreich ist und das Gericht es für unangemessen hält, seine eigenen Kosten zu tragen, kann die Regierungsbehörde außerdem verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen. Das bezieht sich insbesondere auf Fehler von Behörden.


Die Gerichtsgebühren werden vom Kläger getragen, wenn die Klage nicht erfolgreich ist. Wenn die Klage erfolgreich ist, fallen keine Gerichtsgebühren an.


Besondere Gerichte

Die Regeln, die für die allgemeinen Gerichte gelten, gelten auch für die besonderen Gerichte.


Durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren

Die durchschnittliche Dauer eines Gerichtsverfahrens hängt stark vom jeweiligen Fall und dem Gericht ab. Es gibt keine endgültige Antwort auf die Frage, wie lange ein Gerichtsverfahren dauern kann. Z.B. ist die durchschnittliche Dauer im Bezirksgericht Helsinki deutlich länger als bei anderen Bezirksgerichten, was auf das höhere Volumen der im Bezirksgericht Helsinki bearbeiteten Fälle zurückzuführen ist.


Im Allgemeinen sind Gerichtsverfahren in Finnland recht langwierig. Die Dauer von Gerichtsverfahren ist i.d.R. in Helsinki am höchsten. Eine typische Zivilsache kann vor dem Bezirksgericht Helsinki 1 bis 1,5 Jahre dauern. Verwaltungssachen vor dem Verwaltungsgericht Helsinki dauern im Durchschnitt 5 bis 12 Monate, je nach Art des zu verhandelnden Falles. Berufungen können mehrere Jahre dauern.


Vorläufiger Rechtsschutz

Vorläufiger Rechtsschutz ist in Bezug auf Prozesse vor allen Gerichten Finnlands möglich.


Anerkennung und Vollstreckung von europäischen Titeln und ausländischen Schiedssprüchen

Die Brüssel-I-Verordnung Nr. 1215/2012 sieht vor, dass eine in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird, ohne dass ein besonderes Verfahren erforderlich ist. Finnische Gerichte überprüfen keine in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Urteile. Das gilt für Zivilsachen, die nach dem 10. Januar 2015 eingeleitet wurden.


Das bedeutet, dass ein Antrag auf Vollstreckung einer von einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung direkt beim Vollstreckungsamt gestellt werden muss. Dem Antrag auf Vollstreckung ist eine rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts eines Mitgliedstaats beizufügen.


Mediation

Die gerichtliche Mediation steht als Verfahren in Zivil- und Petitionssachen vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung. Es dient als Alternative zu einer Gerichtsverhandlung in voller Länge. Der Mediator ist i.d.R. ein anderer Richter als der Richter, der in einer Verhandlung über die Angelegenheit entscheiden würde. Die Aufgabe des Mediators ist es, eine gütliche Lösung in der Angelegenheit zu erreichen. Der Mediator kann einen sachverständigen Assistenten hinzuziehen, wenn das aufgrund der Natur des jeweiligen Falles erforderlich ist.


Die Mediation ist völlig freiwillig, und die Zustimmung beider Parteien ist erforderlich, um das Verfahren einzuleiten. Die Angelegenheit muss auch für eine Mediation geeignet sein. Das Gericht entscheidet, ob eine Mediation eingeleitet wird oder nicht. Auch die Parteien müssen der Mediation zustimmen. Die Entscheidung über die Einleitung wird i.d.R. zu Beginn des Gerichtsverfahrens getroffen.

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