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veröffentlicht am 5. Februar 2024 | Lesedauer ca. 5 Minuten
Für Unternehmen mit Niederlassungen außer- und innerhalb der EU sollte die ICT-Richtline, sowie der entsprechende deutsche Aufenthaltstitel der ICT-Karte, und die damit verbundene mögliche Intra-EU Mobilität seit nunmehr 6 Jahren weitere Möglichkeiten geben, dem Fachkäftemangel durch unternehmensinterne Entsendungen entgegenzuwirken. Die Komplexität der Gesetzeslage sowie die administrativen Hürden innerhalb der verschiedenen EU-Länder lassen das Potential bisher allerdings größtenteils unausgeschöpft.
Andreas Meier
Rechtsanwalt
Associate Partner
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Global Mobility Consulting