EU-Richtlinie AIFMD II – was die Änderungen für AIF und ihre Manager bedeuten

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 18. April 2024

Quelle: private banking magazin
 

Seit wenigen Tagen ist die überarbeitete EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds, AIFMD II, in Kraft. Sie bringt neue Pflichten für AIF und ihre Manager mit sich. Was genau zu beachten ist, stellen Michaela Engler und Christian Conreder im private banking magazin vor.
 

Am 15. April ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, mit vollem Namen heißt sie „Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG (AIFMD II) im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“.

Die AIFMD II ändert sowohl die Richtlinie 2011/61/EUR (AIFMD) als auch die Richtlinie 2009/65/EG (Ogaw-Richtlinie). Die EU-Mitgliedstaaten haben jetzt 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen, bevor sie ab 16. April 2026 anzuwenden sind. Einzelne Berichtspflichten müssen erst ein Jahr später, zum 16. April 2027, umgesetzt sein.​


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