Nachhaltigkeitsberichterstattung: EFRAG veröffentlicht Entwurf des vierten Umsetzungsleitfadens

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​​​​veröffentlicht am 30​. Januar 2025​


Am 04.11.2024 hat die EFRAG den Entwurf des vierten Umsetzungsleitfadens „Transition plan for Climate Change Mitigation” (IG 4) für die CSRD veröffentlicht. Dieser nimmt Fokus auf die ESRS E1-1 Angabepflichten zum Übergangsplan für den Klimaschutz. Konkret befinden sich im Leitfaden Angaben zu den Elementen eines Übergangsplans und der Berichterstattung über Fortschritte. Auch beinhaltet er in Bezug auf E1-1 Erläuterungen zur Szenarioanalyse, „just transition”, sowie der Berücksichtigung der Wertschöpfungskette und Scope-3 Emissionen im Übergangsplan. Anfang 2025 soll dieser Entwurf öffentlich zur Konsultation gestellt werden und bis Mitte des Jahres finalisiert werden.

 

 

 


Im Rahmen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) als beratendes Gremium und Entwickler der ESRS von der Europäischen Kommission mit der Erstellung von Umsetzungsleitfäden („Implementation Guidance” – IG) beauftragt. Diese Umsetzungsleitfäden sollen Unternehmen zielgerichtet und zeitgerecht bei der Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichtes unterstützen. Bei den Leitfäden handelt es sich jedoch explizit um eine nicht bindende Unterstützung.


 


 


 

Die drei bisher veröffentlichten Umsetzungsleitfäden befassen sich mit der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse (IG 1), der Berücksichtigung der Wertschöpfungskette in der Wesentlichkeitsanalyse und Berichterstattung (IG 2) sowie der Auflistung aller Datenpunkte, die sich aus den ESRS ableiten lassen (IG 3). Am 20.12.2024 veröffentlichte die EFRAG ein Addendum zur IG 3 Datenpunktliste, welches eine begrenzte Anzahl von Klarstellungen und Korrekturen auf der Grundlage der von Stakeholdern erhaltenen Vorschlägen enthält. Die EFRAG hat zudem angekündigt, im Frühjahr 2025 eine aktualisierte Version der Datenpunktliste zu veröffentlichen, die nach dem ersten Zyklus der ESRS-Berichterstattung erscheint. Diese neue Fassung wird die bereits veröffentlichten Klarstellungen und Korrekturen enthalten sowie alle weiteren Klarstellungen, die sich aus neuen Fragen und Antworten ergeben, die während der Berichtssaison aufgetreten sind.


 

IG4 – Transition Plan for Climate Change Mitigation​​​​​

Der Entwurf des IG4 umfasst 59 Seiten und besteht aus fünf Kapiteln. Nach einem Einleitungskapitel wird zunächst der EU-Regulierungsrahmen für die Berichtspflichten zu Übergangsplänen erläutert. Im Anschluss werden die Berichtsplichten des ESRS E1-1 Absatz 16 genauer erläutert. Darunter fällt eine genaue Beschreibung der Angabepflicht, sowie der Verweis zu anderen ESRS, zu denen Bezug besteht. Anschließend folgen genauere Erklärungen, unter anderem zur Kompatibilität von Zielen (in Bezug auf das Pariser Klimaschutzabkommen wie in Absatz 16a erwähnt) und Dekarbonisierungshebeln (Bestandteil von Absatz 16b). Im vierten Kapitel wird die Verbindung zu anderen internationalen und EU-Vorschriften wie die EU-Taxonomie oder CSDDD hergestellt. Zuletzt folgt ein FAQ-Kapitel, bestehend aus 21 Fragen und Antworten bezüglich der Übergangspläne und der Umsetzung ihrer Berichtspflicht nach den ESRS.


Ausblick

Aktuell muss der IG4 noch von der technischen Expertengruppe für Nachhaltigkeitsberichterstattung der EFRAG (SR TEG) und dem Sustainability Reporting Board (SRB) genehmigt werden, bevor es zur öffentlichen Konsultation freigegeben wird. Zudem plant die EFRAG weitere Leitfäden zu weiteren Standards des ESRS, um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Berichtpflichten zu unterstützen.

 

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