Integriertes Energiemanagement aus der Praxis

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​​​​veröffentlicht am 18. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Die Anforderungen an Betriebe mit komplexen Erzeugungs- und Verbrauchsstrukturen (z.B. Industriebetriebe, Kliniken, Flughäfen etc.) sind in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen und fanden jüngst in der Novelle des Stromsteuerrechts sowie in den bevorstehenden, nun zwingenden Anforderungen an einen mess- und eichrechtskon­formen, viertelstundenscharfen Nachweis im Kontext der EEG-Eigenstromprivilegie­rung (ab 1. Januar 2021) ihren Höhepunkt.


Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes

In der Praxis müssen unternehmensinterne Einflüsse, bspw. die Versorgungssicherheit für das Kerngeschäft, das technische Management der Kundenanlage und Vorgaben für den Anteil Erneuerbarer Energien, verstärkt mit Umwelteinflüssen aus gesetzlichen Vorgaben integriert geplant und während des Betriebes behandelt werden. Gesetzliche Vorgaben betreffen z.B. den EEG-Eigenverbrauch, die besondere Ausgleichsregelung, Strom- und Energiesteuerbefreiungen sowie einhergehende Zertifi­zierungs­pflichten aus DIN EN ISO 50001.

Derzeit liegt häufig ein deutlicher Schwerpunkt der Aktivitäten im Bereich Planung und Betrieb auf technischen Aspekten; teilweise auch auf wirtschaftlichen Aspekten, wobei sie meist eher rudimentär berücksichtigt werden. Das gilt analog für den Einsatz von Energiemanagement-Software. Rechtliche Aspekte und Entwicklungen werden oft zu spät antizipiert, haben aber immer wesentliche Auswirkungen auf die beiden vorgenannten Disziplinen Technik und Wirtschaftlichkeit. Ein integrierter Ansatz in allen Phasen der Planung und des Betriebs ist daher essenziell.


Praxisbeispiel

Als Beispiel sei ein Betrieb angeführt, der bereits über Eigenstrom-BHKWs verfügte und sich vorbildlich zum Ziel gesetzt hatte, bei der Errichtung von neuen Gebäuden eine Reihe an PV-Anlagen zu installieren. In Anspruch genommene Förderprogramme verpflichteten ihn teilweise auch zur Implementierung von PV-Anlagen. Dass etwaige Dritte, die in diesen Gebäuden ebenfalls als Mieter einziehen sollten, aufwändig messtechnisch abgegrenzt werden müssen, um die EEG-Umlage teilweise einsparen zu können, wurde jedoch in der Bauausführung nicht berücksichtigt. Ähnliche messtechnische Anforderungen gelten auch für die Einsparung der Stromsteuer. Folglich musste aufwendig nachgearbeitet werden, um nicht für jede erzeugte Kilowattstunde bereits 6,1 Cent an Steuern und Umlagen zahlen zu müssen (mit den bekannten Problemen von lückenhafter Baudokumentation bis hin zu nicht vorhandenem Platz für zusätzliche Zähler).


Zudem verlangte der Netzbe­treiber eine klare Abgrenzbarkeit zwischen PV- und BHKW-Strom, sobald es zu einer Einspeisung aus der Kundenanlage in das Netz der allgemeinen Versorgung kommt; mit der Folge, dass alle PV-Anlagen bei einer Einspeisung sofort automatisiert abgeschaltet werden müssen.


Empfehlungen hinsichtlich Datenerfassung und Verarbeitung

Auch für alle Bestandsanlagen ist mit Blick auf EEG-Umlageeinsparung und Stromsteuerbefreiung kurzfristig ein entsprechendes Messkonzept mit viertelstundenscharfer Messung zu implementieren, das ab dem 1. Januar 2021 einwandfrei funktioniert. Dabei ist z.B. darauf zu achten, dass nicht nur mess- und eichrechts­konforme Zähler, sondern auch Wandler verbaut werden. Je nach Spannungsebene und Einsatzort ist genügend Zeit für die Installation vorzusehen, da der Austausch mitunter nicht im laufenden Betrieb vollzogen werden kann.


Die laufende Erfassung und Verarbeitung von Erzeugungs- und Verbrauchsdaten sollte möglichst automatisiert mit einer entsprechenden Software vorgesehen werden. Eine händische Verarbeitung, z.B. in Excel, ist nicht zu empfehlen und mit erheblichem Aufwand verbunden. Für eine automatisierte Verarbeitung ist es notwendig und sinnvoll, dass das komplexe Versorgungssystem digital in einer entsprechenden Software abgebildet wird. Auf Basis dessen können auch zeitraubende Meldungen, z.B. an das BAFA und / oder die Netzbe­treiber, deutlich vereinfacht werden. Die beste Software ist jedoch nur so gut, wie die Qualität der eingespeisten Daten.


Häufig ist zu beobachten, dass die M-Bus-Verbindung zwischen Zählern und Energiemanagement-System unterbrochen wird, ohne dass eine Fehlermeldung erfolgt. Spätestens nach Überschreiten der zähler­internen Speicherdauer sind die Daten für Nachweise dann verloren.

Kontakt

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Benjamin Hufnagel

Wirtschaftsingenieur (B.Eng.), M.A. Europäische Energiewirtschaft

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