Landesweite Einführung der elektronischen Rechnung in China

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​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 8. Mai 2024 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Im Dezember 2023 hat sich die Autonome Region Tibet als letzte Region dem Pilot­​programm für die vollständig digitalisierte elektronische Rechnungsstellung ange­​schlossen. Damit ist die landesweite Umsetzung des Pilotprogramms innerhalb von z​wei Jahren abgeschlossen. Unternehmen in allen Provinzen können nun vollständig digitalisierte elektronische Rechnungen („E-Rechnungen“) über die Online-Plattform der chinesischen Steuerbehörden ausstellen. Der Meilenstein bietet Gelegenheit, die Fortschritte der elektronischen Rechnungsstellung in China zu reflektieren und die besonderen Merkmale des Systems hervorzuheben.



Die Entwicklung der E-Rechnung in China

Vor der Einführung der E-Rechnung wurden Rechnungen in China, so genannte Fapiaos, über eine spezielle Software und einen Nadeldrucker auf vorgedruckten Formularen erstellt. Die Vordrucke sind ausschließlich bei der Steuerbehörde erhältlich, der zugehörige Drucker kann von staatlich zugelassenen Herstellern bezogen werden.

Alle Rechnungen sind über fortlaufenden Nummern bei der Steuerbehörde vorregistriert und lauten auf einen bestimmten Höchstbetrag. Bei der Ausstellung der Rechnung erlaubt die Software wiederum nur das Ausfüllen bestimmter Felder. Durch eine Verbindung der Software zur Steuerbehörde liegen die Informationen der ausgestellten Rechnungen der Steuerbehörde vor. Zur Verifizierung muss abschließend ein Rechnungsstempel mit dem Unternehmensnamen und der Steuernummer auf die ausgedruckten Rechnungen aufgebracht werden. 

Sowohl bei Papierrechnungen als auch bei E-Rechnungen werden zwei Arten von Rechnungen unterschieden: (1) allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen und (2) spezielle Mehrwertsteuerrechnungen. Beide dienen als Belege und Steuerrechnungen für Geschäftsvorgänge. Allerdings berechtigt nur die spezielle Mehrwert­​steuerrechnung den Kunden zum Vorsteuerabzug. Allgemeine Mehrwertsteuerrechnungen können nicht zum Vorsteuerabzug verwendet werden, sondern gelten lediglich als Betriebsausgaben, die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können.

Die erste Phase der Reform der Rechnungsstellung begann 2015 mit der Einführung der allgemeinen elektro­​nischen Mehrwertsteuerrechnung („allgemeine E-Rechnung“) als elektronische Version der allgemeinen Mehrwertsteuerrechnung, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Die Einführung war ein durchschlagender Erfolg, vor allem in Branchen, in denen täglich viele Transaktionen getätigt werden, wie Gastronomie und Einzelhandel. Die Einfachheit der allgemeinen E-Rechnung hat dazu geführt, dass die überwiegende Mehrheit der B2C-Transaktionen mittlerweile über allgemeine E-Rechnungen abgewickelt wird.

Die zweite Phase wurde im Dezember 2021 mit dem Pilotprogramm für die vollständig digitalisierte elektronische Rechnungsstellung eingeleitet. Das Pilotprogramm ermöglichte ausgewählten Unternehmen in Shanghai, Guangdong und der Inneren Mongolei, spezielle elektronische Mehrwertsteuerrechnungen („spezielle E-Rechnungen“), die zum Vorsteuerabzug berechtigen, auszustellen und zu empfangen. Das Programm wurde in den Jahren 2022 und 2023 schrittweise auf weitere Provinzen ausgeweitet, bis es Anfang Dezember 2023 mit dem Anschluss der Autonomen Region Tibet an das Pilotprogramm landesweit umgesetzt wurde.

Gegenwärtiger Stand des Pilotprogramms und Besonderheiten

Im Rahmen des Pilotprogramms können Unternehmen E-Rechnungen rund um die Uhr online über eine von den Steuerbehörden bereitgestellte Plattform ausstellen. Nach Ausstellung werden die E-Rechnungen über die Plattform zugestellt, so dass der Empfänger sie online empfangen und prüfen kann. Nach Prüfung wird die Vorsteuer gutgeschrieben und in einem zweiten Schritt automatisch in die Umsatzsteuererklärung des Unternehmens übertragen.

Außer einem Zugang zur Plattform ist kein besonderes Equipment erforderlich. Das Erscheinungsbild und die ausfüllbaren Felder der E-Rechnung sind grundsätzlich von der bisherigen Papierrechnung abgeleitet. Unter anderem gibt es Felder für Verkäufer- und Käuferinformationen, Rechnungsartikel, Spezifikationen, Einheit, Menge, Einzelpreis, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag, Gesamtbetrag und Anmerkungen.

​​Art der Rechnung
​Spezielle Mehrwertsteuer-rechnungen (Papier)
Spezielle elektronische Mehrwertsteuerrechnungen​
​Medium
​Papier: 3 Kopien (Rechnung, Steuerkopie, Buchhaltungskopie)
​Digitalisiert: nur eine elektronische Datei; verschiedene Formate verfügbar
​Ausstellung
​Manueller Ausdruck mit speziellem Steuerequipment; Felder mit Autovervollständigung

Aufbringen eines speziellen Rechnungsstempels zur Verifizierung
​Manuelle Online-Ausstellung; Felder mit Autovervollständigung

Verifizierung über elektronische Merkmale


Über die jüngste Veröffentlichung der Staatlichen Steuerverwaltung (STA) Nr. 56/2024 vom 15. Januar 2024 wurde klargestellt, dass die Verantwortung für die Einrichtung und Verwaltung der Online-Plattform für E-Rechnungen bei den Steuerbehörden liegt. Dies umfasst die Bereitstellung digitaler Dienste für die Erstellung, Übermittlung und Prüfung von E-Rechnungen unter Gewährleistung der Datensicherheit. Schließlich sind die Steuerbehörden berechtigt, die Rechnungsdaten der Unternehmen zu extrahieren, zu kopieren und zu prüfen. 

Vorteile der E-Rechnung und Ausblick

Mit der Einführung der allgemeinen E-Rechnung können Kunden ihre Rechnungen durch Scannen eines QR-Codes auf dem Beleg selbst ausstellen, so dass die Mehrzahl der Rechnungen nicht mehr aktiv durch das Unternehmen ausgestellt werden muss. Der Kunde kann die Rechnung anschließend als PDF auf seinem Endgerät speichern.

Die spezielle E-Rechnung erweitert die Möglichkeiten im B2B-Bereich, indem sie die Übermittlung, den Empfang und die Überprüfung über die Plattform der Steuerbehörden ermöglicht. Nach Prüfung der Rechnung wird die Vorsteuer gutgeschrieben und in die Umsatzsteuererklärung übernommen. Ausgestellte und empfan­​gene Rechnungen werden auf der Plattform gespeichert und archiviert. Damit entfällt die Notwendigkeit für Unternehmen, Rechnungen in Papierform auszustellen und zu versenden.

Darüber hinaus ist es möglich, die Daten der Ein- und Ausgangsrechnungen in einem strukturierten Format herunterzuladen, um sie in ein Buchhaltungsprogramm zu importieren. Viele ERP-Anbieter bieten automati­​sierte Schnittstellen an, die direkt mit der Rechnungsplattform der Steuerbehörden verbunden werden können. Dies ermöglicht die automatische Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit anschließender Kontierung, was nicht nur den Zeitaufwand für die Rechnungserfassung reduziert, sondern auch das Risiko manueller Eingabefehler minimiert.

Aus Sicht der Steuerbehörden wird das Pilotprogramm, durch die automatische Analyse der Daten aus der Online-Plattform, die Einhaltung der Steuervorschriften verbessern, z.B. durch den Abgleich der Daten zwischen verschiedenen Steuerperioden. Die Reform befasst sich also mit Problemen im Zusammenhang mit Steuerunterzahlung und -betrug und verbessert gleichzeitig die Effizienz der Steuerbehörden.

Unsere Einschätzung

Die Reform der Rechnungsstellung in China eröffnet Unternehmen erhebliche Möglichkeiten zur Automati­​sierung ihrer Rechnungs- und Buchhaltungsprozesse, u.a. durch die Übernahme der Daten aus der Plattform der Steuerbehörden in die Buchhaltungssoftware. Es ist zu erwarten, dass ein erheblicher Teil der monatlichen Rechnungen nicht mehr manuell eingegeben werden muss. Daneben eröffnet die Digitalisierung der Rechnungsstellung aber auch weitere Möglichkeiten für papierlose und automatisierte Prozesse, wie beispielsweise einer Reisekostenabrechnung, die ausschließlich auf E-Rechnungen basiert. Durch die resultierenden Kosten- und Zeiteinsparungen wird die Reform der Rechnungsstellung damit einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz in vielen Bereichen der Unternehmensverwaltung leisten.

Bei Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung in China oder zur Automatisierung der Buchhaltung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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