Home
Intern
veröffentlicht am 20. November 2019 | Lesedauer ca. 3 Minuten
Am 18. September 2019 ratifizierte das ukrainische Parlament das Protokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen für die Ukraine und die Schweiz. Das Protokoll enthält mehrere Änderungen im Abkommen, die erhebliche Auswirkungen auf die Steuerzahler in beiden Ländern haben werden.
Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst:
Das Protokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten Notifikation über den Abschluss der erforderlichen innerstaatlichen Verfahren in der Ukraine und in der Schweiz in Kraft. Die Bestimmungen des Protokolls sind ab dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten des Protokolls folgenden Kalenderjahres anwendbar. In Anbetracht des derzeitigen Standes der Ratifizierung des Protokolls durch die Ukraine und die Schweiz könnte das Protokoll also noch 2019 in Kraft treten und ab 2020 anwendbar sein.
Yuri Nikolaychuk
Tax Consultant (Ukraine)
Associate Partner
Anfrage senden
Klaus Kessler
Rechtsanwalt
Partner