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veröffentlicht am 6. November 2020
Die gesetzliche Regelung zur Sicherstellung der Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften und weiteren Rechtsformen während der Covid-19-Pandemie, von Ende März 2020, ist zum 29. Oktober 2020 verlängert worden. Die Verlängerung trägt mithin dem andauernden Pandemiegeschehen Rechnung und ermöglicht es insbesondere den Aktiengesellschaften auch über 2020 hinaus ihre Hauptversammlungen in Form einer virtuellen Hauptversammlung abzuhalten.
Ausführlichere Angaben zur virtuellen Hauptversammlung können dem Artikel „Die Digitale Hauptversammlung in Zeiten der Covid-19-Pandemie“ entnommen werden.
Coronavirus: Was Sie unbedingt wissen müssen
Tobias Reiter
Rechtsanwalt
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Kapitalmarktrecht