Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Rumänien

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veröffentlicht am 9. April 2020 | Lesedauer ca. 4 Minuten

  

​In Rumänien wie auch in den anderen Ländern der Welt wächst die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen täglich, wobei die Infektionsrate im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch nicht sehr hoch ist. Die rumänische Regierung hat schon sehr früh reagiert und bereits Anfang März Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung zu verhindern oder so weit es geht zu reduzieren.

  

  

So gelten seit Beginn des März folgende Maßnahmen:
  • Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen wurden verboten
  • Krankenbesuche in den Krankenhäusern wurden untersagt
  • Fast alle Inlands- und Auslandsflüge wurden erst bis 8.4.2020 gestrichen. Außerdem werden die Flüge der Luftfahrtunternehmen nach Frankreich und Deutschland sowie von diesen Ländern nach Rumänien ab dem 8.4.2020 für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgesetzt. 
  • Alle Bürger dürfen die Häuser nur verlassen, wenn sie einkaufen, zum Arbeitsplatz fahren oder einen anderen wichtigen Grund haben (z.B. Pflege der Angehörigen etc.)
  • Rumänische Bürger, die aus China, Südkorea oder dem Iran einreisen, werden unter eine 14-tägige Zwangs-Quarantäne gestellt.
  • Personen, die aus Gebieten kommen, wo das Coronavirus verbreitet ist und keine Symptome zeigen, sollen präventiv und eigenverantwortlich 14 Tage isoliert bleiben.
Ab 16.03.2020 hat die rumänische Regierung durch den Dekret 195/2020 ein Ausnahmezustand (Notstand) im gesamten Gebiet von Rumänien für einen Zeitraum von 30 Tagen eingeführt. Die Ausgangssperren für die Bevölkerung wurden verschärft sowie auch andere Maßnahmen eingeführt. 

Nachfolgend werden die wichtigsten Maßnahmen der Arbeitsgeber sowie der rumänischen Regierung vorgestellt, die in den letzten Wochen in Zusammenhang mit der Crovid-19 Pandemie vorgenommen worden sind:  

1. Home Office 

In Rumänien haben die meisten Arbeitsgeber schon Mitte März die Entscheidung, ihre Mitarbeiter im Home Office arbeiten zu lassen. Normalerweise sind hier entsprechende Änderungen in den Arbeitsverträgen durch Nachträge erforderlich. Allerdings, gemäß den Regelungen in rumänischen Arbeitsgesetzbuch, kann der Arbeitsgeber in Fällen höherern Gewalt oder wenn der Schutz des Arbeitsgebers es erfordert, Änderung des Arbeitsplatzes sowie Art der Arbeit anordnen. Somit kann Home Office derzeit auch einseitig vom Arbeitgeber veranlasst werden.

2. Quarantäne oder häusliche Isolation

Sämtliche Personen (rumänische Bürger und Ausländer), die aus den „roten“ oder „gelben“ Ländern nach Rumänien eingereist sind oder einen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, müssen 14 Tage in der Quarantäne oder Selbstisolation leben. Sie bekommen darüber eine ärztliche Bescheinigung. Nach rumänischem Arbeitsgesetzbuch ruhen im Falle einer Quarantäne die Arbeitsverträge. Die häusliche Isolation ist zwar nicht ausdrücklich im Arbeitsgesetzbuch geregelt, aber ist die Zeit der Quarantäne gleichzustellen. Für diese Zeit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Vergütung, sondern bekommt eine Zulage von der Staatskasse, die 75 Prozent der durchschnittlichen Vergütung in den letzten 6 Monate beträgt. 

3. Betreuung der Kinder

Durch die Schließung aller Kindergärten und Schulen haben sehr viele Eltern Probleme mit der Betreuung der Kinder. Ein Elternteil hat gemäß des rumänischen Gesetzes Nr. 337/2019 einen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, wenn die Schulen auf Anordnung der Behörden wegen „Extremen Zuständen oder Wetterbedingungen“ geschlossen werden. Diesen Urlaub wird auf Antrag des Arbeitsnehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt:
  • Für Eltern, die Kinder unter 12 Jahre betreuen müssen (ausnahmen behinderte Kinder werden bis zum 18 Lebensjahr betreut) und
  • Die Eltern können die Arbeit nicht im Home Office ausrichten.
Grundsätzlich können Arbeitgeber dieses Recht auf Urlaub dem Arbeitnehmer nicht verweigern. Jedoch ist in bestimmten Bereichen wie z.B. Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen, medizinische Versorgung, Lebensmittelhandel, Arzneimittelproduktion und dem Vertrieb die Zustimmung des Arbeitsgebers erforderlich. 

Der Arbeitnehmer erhält für jeden Tag in Anspruch genommenen Urlaub eine Entschädigung, die in erster Linie vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Höhe der Entschädigung beträgt 75 Prozent des Grundgehaltes, und wird auf Tagesbasis berechnet. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Beträge, die zuerst vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bezahlt werden, von der Staatskasse zurückerstattet werden. Die Anzahl der Sonderurlaubstagen wird durch Regierungsbeschluss festgelegt. 
 

4. Technische Arbeitslosigkeit

Viele Arbeitgeber müssen in der gegenwärtigen Situation vorübergehend die Produktion aussetzen oder rechnen mit einem deutlichen Rückgang. 

Für diese Fälle greifen die Vorschriften des rumänischen Arbeitsgesetzbuches Art. 52 Abs.1c. (sog. Technische Arbeitslosigkeit). Danach wird das Arbeitsverhältnis zeitlich suspendiert und die Arbeitnehmer bekommen 75 Prozent des durchschnittlichen Grundgehalts auf Staatsniveau ausbezahlt. Am 21.03.2020 hat die rumänische Regierung die Dringlichkeitsverordnung Nr. 30/2020 erlassen. Gemäß dieser Verordnung wird der rumänische Staat eine Entschädigung während des Ausnahmezustandes übernehmen. 

Die Anträge sind im laufenden Monat für den Vormonat durch Arbeitgeber in der elektronischen Form bei der zuständigen Arbeitsagentur zu stellen.

5. Zertifikate über den Ausnahmezustand

Am 25.03.2020 wurde eine Verordnung des Wirtschaftsministers Nr. 791/2020 erlassen über den Erhalt der „Zertifikate im Ausnahmezustand“. Die Zertifikate sollen für den Erhalt der staatlichen Unterstützung für Unternehmer verwendet werden aber auch in privaten Rechtsverhältnissen (z.B. gegenüber Vermieter) für die Aufhebung gewisser Vertragsverpflichtungen verwendet werden.  

Die Verordnung legt zwei Typen von Zertifikaten fest: 

  • Typ 1 (Blau)
    Dieses Zertifikat wird ausgestellt, wenn die Tätigkeit eines Unternehmens während des Ausnahmezustandes durch behördliche Anordnung teilweise oder vollständig unterbrochen wird.

    Es kann verwendet werden:
    - Von kleinen und mittleren Unternehmen für Aufschub der Zahlungen für Miete, Strom Gas, Wasser, etc.
    - Von kleinen und mittleren Unternehmen als Beleg für die Annahme einer Force Majore Situation für die Vorlage bei den Vertragspartnern bei den laufenden Verträgen.
  • Typ 2 (Gelb)
    Dieses Zertifikat wird ausgestellt, wenn die Einnahmen des Unternehmens um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu den vorherigen Monaten (Januar, Februar 2020) zurückgegangen sind. 
Es kann jeweils nur eine Art von Zertifikat beantragt werden.

Diese Zertifikate dürfen nicht mit Bescheinigung über die Vorlage einer höheren Gewalt, die gegen Gebühr von Industrie und Handelskammer ausgestellt werden, verwechselt werden. 

Der Antrag auf Ausstellung der Zertifikate kann elektronisch über die Plattform http://prevenire.gov.ro/ erfolgen. Sie werden auch in elektronischer Form erstellt. Mit dem Antrag sollen die Identifikationsdaten der Gesellschaft sowie eidesstaatliche Erklärung des bevollmächtigten Vertreters der Gesellschaft einhergehen und sicher stellen, dass alle Informationen der Wahrheit entsprechen und dass die geltende Gesetzgebung eingehalten worden ist. Es ist eine elektronische Unterschrift erforderlich; Hat der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft keine, kann diese von dem Rechtsanwalt eingeholt werden.

Fazit: Positiv ist zu bewerten, dass die rumänische Regierung Maßnahmen getroffen hat, bevor die Lage in dem Land als kritisch einzustufen war. Angesichts der engen Beziehungen zu Italien, Spanien, Deutschland, Frankreich und anderen europäischen Staaten ist die Lage ernst zu nehmen und die Maßnahmen sind absolut gerechtfertigt. 
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