Covid-19: Einfluss auf die Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht

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veröffentlicht am 9. März 2020 | Lesedauer ca. 1,5 Minuten

 

​Der weltweite Ausbruch des Coronavirus bringt eine erhebliche Unsicherheit in unterschiedlichen Lebenslagen mit sich. Viele Menschen sind beunruhigt, wie sich DAdurch ihr tägliches Leben beeinflussen wird. Doch auch für Unternehmen stellt sich die Frage, wie die künftige Geschäftstätigkeit unter dieser neuen Bedrohung leiden wird. Sowohl für interne Zwecke als auch die externe Finanzberichterstattung sind daher die getätigten Prognosen zu hinterfragen.

 

 

Die weiteren Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Coronavirus sind momentan aufgrund der Neuartigkeit der Bedrohung nur schwer abschätzbar. Wenngleich sich eine weitere Ausbreitung auf Basis der aktuellen Erkenntnislage scheinbar kaum noch vermeiden lässt, herrscht wegen der genauen Effekte noch eine große Ungewissheit. Für Unternehmen ergibt sich dadurch eine besondere Problematik bei der Prognoseerstellung, da auch bei den Auswirkungen auf die künftige wirtschaftliche Lage erhebliche Unsicherheiten bestehen können.

 

Entsprechend eines fachlichen Hinweises des IDW wird auch die Prognoseberichterstattung in den (Konzern-)Lageberichten vom Coronavirus betroffen sein, wenn sich die Erwartung der Unternehmensleitung zu prognostizierten Leistungsindikatoren bereits geändert hat. Für Situationen, in denen eine außergewöhnliche Unsicherheit einhergehend mit einer wesentlichen Beeinträchtigung der Prognosefähigkeit besteht, sind Erleichterungen bei der Erstellung von Prognoseberichten vorgesehen. Demnach ist in solchen Fällen eine Beschränkung auf komparative Prognosen oder die Verwendung von Szenario-Analysen zulässig.

 
Das IDW sieht in der aktuellen Entwicklung rund um die Ausbreitung des Coronavirus durchaus die Möglichkeit, dass einige Unternehmen von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen könnten. Ein gänzlicher Verzicht auf die Prognoseberichterstattung aufgrund nur schwer prognostizierbarer Werte ist hingegen nicht gestattet.

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Christian Landgraf

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