Brasilien: Arbeits-, steuer- und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise (in Kraft seit April 2020)

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veröffentlicht am 30. April 2020 | Lesedauer ca. 2 Minute

 

  

  
 

Arbeitsrechtliche Massnahmen

Arbeitszeit- und Lohnkürzungen

Mit der Provisorischen Massnahme 936 (MP 936) können die Arbeitszeit und damit die Gehälter von Mitarbeitern gekürzt werden.

 
Gehälter können mit allen Mitarbeitern um 25 Prozent anhand einer individuellen Vereinbarung gekürzt werden. Für Gehaltsklassen bis zu R$ 3.135,00 und über R$ 12.202,12 können Kürzungen von 50 oder 70 Prozent unter bestimmten Bedingungen individuell vereinbart werden. Ob eine Zustimmung der Gewerkschaften notwendig ist, ist derzeit Gegenstand einer Einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgerichts (STF).

 
Andere Vereinbarungen, die von der 25, 50 oder 70 Prozent-Regel abweichen, müssen laut Provisorischer Massnahmen von der Gewerkschaft genehmigt werden.

 

Aufhebung von Arbeitsverträgen

In bestimmten Fällen können Arbeitsverträge vorübergehend bis zu 60 Tagen aufgehoben werden. Der Arbeitsplatz muss in diesem Fall garantiert werden. Für bestimmte Gehaltsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen. Teilweise müssen die Gewerkschaften der Massnahme des Arbeitsgebers zustimmen.
Für Gehaltsklassen bis zu R$ 3.135,00 und über R$ 12.202,12 mit Hochschulabschluss können die Arbeitsverträge individuell bis zu 60 Tagen aufgehoben werden. Für Gehaltsklassen zwischen R$ 3.135,00 und R$ 12.202,12 und mehr als R$ 12.202,12, aber ohne Hochschulabschluss müssen die Gewerkschaften zustimmen.

 
Ausserdem können mit den Gewerkschaften Tarifverträge vereinbart werden, die dann für alle Gehaltsklassen gelten.

 

Darlehensgewährung zur Gehaltszahlung

Gesellschaften zwischen R$ 360.000,00 und R$ 10.000.000,00 Umsatz jährlich können Darlehen beantragen, die zwingend ausschließlich zur Gehaltszahlungen verwendet werden dürfen. Die Darlehenshöhe beträgt R$ 2.090,00 pro Mitarbeiter monatlich  für 2 Monate höchstens. Der Darlehenszins beträgt 3,75 Prozent pro Jahr. Im Falle dieser Darlehensgewähren ist es dem Arbeitgeber verwehrt, Mitarbeitern ohne wichtigen Grund zu kündigen.

 

Steuerrechtliche Massnahmen

Fristverlängerung für bestimmte Steuererklärungen

DCTF
Die Erklärungen „DCTF“, mit der Bundessteuerforderungen und-verbindlichkeiten erklärt werden müssen statt März, April und Mai erst am 15. Juli 2020 abgegeben werden.

 

EFD-Sozialbeiträge
Die monatlichen digitalen Erklärungen für Sozialabgaben (EFD-Contribuições) der Monate April, Mai und Juni müssen erst am 10. Juli abgegeben werden.

 

Simples
Gesellschaften, die im sogn. Simples Steuererhebungsverfahren sind, müssen die Jahressteuererklärung, die am 31. März fällig wäre, erst zum 30. Juni 2020 abgeben.

 

Zahlungsaufschub für bestimmte Steuern

Mit Verordnung 139 können die Sozialabgaben Pis und Cofins als auch die Arbeitgeberbeiträge der Sozialversicherung, die im März und April fällig wären, bis Juli bzw. September aufgeschoben werden.

 

Steuerreduzierung

IOF
Die Finanzverkehrssteuer IOF auf Darlehen wurde auf 0 Prozent für Darlehensausreichungen zwischen dem 3. April und 3. Juli 2020 reduziert.

 

Gesellschaftsrechtliche Massnahmen

Dividendenauszahlungen und Gehaltserhöhungen von Geschäftsführern sind bis auf weiteres von der Zentralbank untersagt.


Die Genehmigung der Finanzzahlen des Vorjahres, die von den Gesellschaftern bis zum 31.03. beim Handelsregister eingereicht hätte werden müssen, ist auf den 31.07.2020 verschoben worden.

 
Die Handelsregister haben ihre Tätigkeit stark beschränkt. Gesellschaftsvertragsänderungen, die ab dem 16. Februar unterschrieben wurden, bedürfen für ihre Gültigkeit  der Genehmigung der Handelsregister erst innerhalb von 30 Tagen nach der Wiederaufnahme der geregelten Tätigkeit der Handelsregister.

 
Gesellschaftsvertragsänderungen ab dem 1. März 2020 müssen für ihre Gültigkeit nicht beim Handelsregister eingereicht werden. Die Registrierung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Wiederaufnahme der geregelten Tätigkeit nachgeholt werden.

 
Außerdem sind virtuelle Gesellschafter-und Aktionärsversammlungen zulässig geworden.

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