Brasilien: IASB beschließt kurzfristige Erleichterungen für durch Corona bedingte Änderungen bei der Bilanzierung von Leasingverträgen (IFRS 16)

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veröffentlicht am 4. Juni 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Laut IFRS 16 muss grundsätzlich bei jeder Anpassung eines Leasingvertrags, wie bspw. bei einer zeitweisen Stundung oder Aussetzung der Miete, die Bilanzierung des gesamten Leasingvertrags angepasst werden.

  

  

Um den Unternehmen diese mitunter komplexen Anpassungen zu ersparen, hat das IASB vor wenigen Tagen kurzfristig eine optionale Vereinfachung der Anwendung von IFRS 16 beschlossen.

 

Wenn Unternehmen sich für diese Vereinfachung entscheiden, sind bei zeitweisen Stundungen der Miet­zahlungen die Abschreibungen und Zinsen wie bisher zu buchen. Die ausgesetzte Tilgung führt jedoch zu keiner Reduzierung der Leasing-Verbindlichkeiten.

 
Bei zeitlich befristeten Mietminderungen sind die Unterschiedsbeträge zur ursprünglichen Miete als negative variable Zahlung zu behandeln, welche die Verbindlichkeiten reduzieren und somit erfolgswirksam zu buchen sind.

 

Das IASB knüpft diese optionale jedoch Vereinfachung an drei Bedingungen:

  • Nachweis, dass Stundung oder Mietminderung im Zusammenhang mit Corona-Krise stehen,
  • Keine weiteren Veränderungen außer die oben genannten im Vertrag,
  • Erleichterungen nur für Mieten, die ursprünglich bis Juni 2021 fällig sind.

 

Vgl. zu weiteren Einzelheiten:

https://www.ifrs.org/news-and-events/2020/05/iasb-issues-amendment-to-ifrs-standard-on-leases/

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Phil Klose

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