China: Das neue Umweltsteuergesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 3. November 2017
 

Bereits vor 2 Jahren hatten das „Chinesische Finanzministerium” (MOF), das „Umwelt­minis­terium” (MEP) und die „State Administration of Taxation” (SAT) einen gemeinsamen Entwurf für die Einführung einer neuen Umweltsteuer veröffentlicht. Nun soll der Gesetzesentwurf am 1. Januar 2018 in Kraft treten und das bisherige Steuer­system aus dem Jahr 1979 ersetzen. Unverändert zum Entwurf betrifft das neue Gesetz die folgenden 4 Schadstoffklassen, die gleichzeitig die Steuertatbestände darstellen:
 

  • Luftverschmutzung
  • Wasserverschmutzung
  • Lärmbelastung und
  • Feststoffabfälle

 

 

   
Berechnung der Umweltsteuer

Die Höhe der konkreten Besteuerung berechnet sich auf der Grundlage der anfallenden Emissionsmengen sowie der Schadstoffkategorie.
 
Im Annex des Gesetzesentwurfs wurden die Mindestbeträge der jeweils pro Emissionseinheit zu entrichtenden Steuer festgelegt. Jedoch können diese, je nach Gegebenheiten, durch die lokalen Provinz­regierungen nach oben korrigiert werden. Insbesondere im Bereich der Luft- und Wasser­verschmutzung können die Mindeststeuersätze auf Provinzebene erheblich variieren. Die Hauptstadt Peking wird aller Voraussicht nach die höchste Besteuerung für Umweltbelastungen einführen.
 
Um die entsprechenden Emissionsmengen zu errechnen, kann auf 2 Methoden zurückgegriffen werden: Entweder wird die Schätzungsmethode oder ein Online-Monitoring-System angewendet. Letzteres soll genauere Daten liefern und kann somit in vielen Fällen die Steuersätze senken, da bei Schätzungen eher von Höchstwerten ausgegangen wird - zum Nachteil der Unternehmen. Um die Steuererhebung für die Behörden bequem zu gestalten, ist eine quartalsweise Zahlung der Umweltsteuer für die Steuerpflichtigen vorgesehen.
 

Ausnahmen bestätigen die Regeln

Häufig existieren neben den festgeschriebenen auch Sonderregelungen. Im Fall der Umweltsteuer sind solche Ausnahmen für bestimmte landwirtschaftliche Bereiche und mobile Emissionsquellen, z.B. Kraft- und Schienenfahrzeuge sowie für Schiffe und Flugzeuge, vorgesehen. Ein weiterer Sonderfall kann bei der Entsorgung von Schadstoffen eintreten: Bspw. wenn Unternehmen ihre Schadstoffe in zertifizierten Abwasser- und Müllaufbereitungsanlagen entsorgen, die bestimmte Umweltschutzstandards einhalten, kann es zu einer Steuerminderung kommen.
 
Immer noch unklar sind die Entwicklungen, was die Höhe der Abgaben betrifft und wie sich diese im Vergleich zu den bisherigen Strafzahlungen gestalten. Mit Blick auf die angedachte 50 Prozent-Regelung ist bisher nicht festgeschrieben, wie und ob das in der Form umgesetzt wird. Die 50 Prozent-Regelung sah vor, dass diejenigen Unternehmen, deren Emissionswerte zu 50 Prozent unter den nationalen oder lokalen Standards liegen, die Hälfte ihrer Umweltsteuer erlassen bekommen, während Unternehmen, deren Emissionsausstoß deutlich über den Durchschnittswerten sind, das Doppelte oder gar Dreifache zu entrichten haben.

 
Chinas Umweltpolitik im Blick

Wir bleiben bei unserer Einschätzung, dass die Neuausrichtung der Umweltsteuer einen Großteil der ausländischen Unternehmen nur in einem geringen Maß betreffen wird. Gerade für deutsche Unternehmen, die beim Bau von neuen Produktionsanlagen von Haus aus hohe Umweltstandards zu Grunde legen, wird die Steuerlast überschaubar bleiben.
 
Das Ziel, die Umweltbelastung und -verschmutzung in der Volksrepublik in den Griff zu bekommen, ist klar erkennbar. Ob die Steuer ein entscheidender Faktor beim Kampf um saubere Luft und sauberes Wasser sein wird, ist dagegen völlig offen.
 
Dennoch werden wir Sie, sobald sich Tendenzen und Erfahrungswerte bei der Neuregelung der Steuer abzeichnen, an wieder informieren.
 

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu