China: Modernisierung des Buchhaltungssystems für private Non-Profit-Organisationen

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​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 8. Oktober 2024 | Lesedauer ca. 2 Minuten


Am 19. August 2024 hat das chinesische Finanzministerium den Entwurf eines neuen Buchhaltungssystems für private Non-Profit-Organisationen (NPOs) veröffentlicht. Die bestehenden Vorschriften, die seit 2004 in Kraft sind, entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Transparenz und Genauigkeit. Wir haben Ihnen die wesent­lichen Neuerungen zusammengefasst und werfen einen Blick in die Zukunft der Finanzberichterstattung im Non-Profit-Sektor.​


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​Hinte​rgrund und Notwendigkeit der Überarbeitung

​Die derzeit geltenden Vorschriften für private NGOs wie soziale Organisationen und Stiftungen, die in China gesetzlich registriert sind, sowie Tempel, Moscheen und Kirchen stammen aus dem Jahr 2004 und wurden 2020 durch eine Interpretation ergänzt. Eine umfassende und systematische Überarbeitung dieser Vorschriften hat bisher jedoch nicht stattgefunden.​
  
Der neue Entwurf wurde vorgelegt, um der Weiterentwicklung der Gesetze und Vorschriften in Bezug auf NGOs, der Regulierung der Branche, den Geschäftsaktivitäten von NGOs sowie der Verbesserung der Qualität von Rechnungslegungsinformationen gerecht zu werden.
  

​​​Wesentliche Änderungen des Entwurfs

1. Formale Erweiterung des Anwendungsbereiches

Die Organisationen, für die das Buchhaltungssystem gilt, wurden erweitert und umfassen nun laut Entwurf auch
  • ​Repräsentanzbüros ausländischer NGOs,
  • internationale soziale Organisationen und
  • ausländische Handelskammern,
die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in China registriert und gegründet wurden.

2. Erfassung von Dienstleistungs- und Arbeitsspenden

Zuwendungen von Dienst- und Arbeitsleistungen sind ebenfalls zu erfassen, wenn sie die Definition eines Vermögenswerts erfüllen und deren Kosten oder Wert verlässlich bewertet werden können. Sofern der in den Belegen ausgewiesene Betrag dem Marktwert der gespendeten Arbeit oder Dienstleistung entspricht, kann der Betrag verbucht und im Anhang zum Jahresabschluss offengelegt werden.

3. Erhöhte Anforderungen an die Offenlegung

Die Offenlegungsanforderungen für Transaktionen mit verbundenen Parteien, insbesondere in Bezug auf die Übertragung von Ressourcen, die Erbringung von Dienstleistungen und die Übernahme von Verpflichtungen, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung erfolgt, wurden verschärft.
  
Bei Kapitalbeteiligungen, bei denen Kontrolle, gemeinsame Kontrolle oder maßgeblicher Einfluss besteht, sind unter anderem der Grad der Einflussnahme auf die Beteiligung und dessen Änderungen sowie die Änderungen des Anteils an der Beteiligung anzugeben.
   

​Weitere Überarbeitungen

  • Behandlung von zweckgebundenen Vermögenswerten: Es wird eine Unterscheidung zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Aufwendungen vorgenommen, die getrennt auszuweisen sind.
  • Streichung der Equity-Methode zur Bewertung von langfristigen Kapitalbeteiligungen: Die Möglichkeit der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde gestrichen, und die Bilanzierung erfolgt nun einheitlich nach der Anschaffungskostenmethode. Zudem wurden die Offenlegungsanforderungen für langfristige Beteiligungen verschärft.
  • Konsolidierte Abschlüsse: Die Anforderungen für konsolidierte Abschlüsse wurden gestrichen und stattdessen wird die Offenlegung im Anhang gestärkt.
   

Anpassungen spezifischer Konten​

  • Überarbeitung der Wertminderungsbilanzierung: Ein separates Konto für Wertminderungsaufwendungen wurde eingerichtet, um dem Unterschied zwischen Wertminderungsverlusten von Vermögenswerten und Verwaltungskosten Rechnung zu tragen.
  • Einführung von Konten für sonstige langfristige Investitionen: Für sonstige langfristige Investitionen, die länger als ein Jahr gehalten werden, wurden neue Konten geschaffen. Bisher wurden nur langfristige Kapitalbeteiligungen und Investitionen in langfristige Schuldtitel erfasst.
  • Erweiterung des Amortisierungskontos: Die Behandlung langfristiger Amortisierungen wurde dahingehend angepasst, dass Aufwendungen mit einer Amortisierungsdauer von mehr als einem Jahr gesondert erfasst werden.
  • Verschiedene Kontenanpassungen im Bereich Steuern und Nettovermögen: Es wurden verschiedene Konten hinzugefügt, um die zu zahlenden Steuern und Änderungen des Nettovermögens, einschließlich Korrekturen der Vorjahre, zu berücksichtigen.
   

​Zusammenfassung

Zusammenfassend zielt der Entwurf des Buchhaltungssystems für private Non-Profit-Organisationen darauf ab, eine zeitgemäße Anpassung vorzunehmen, die die aktuellen regulatorischen Anforderungen besser wider­spiegelt und die buchhalterische Behandlung von Transaktionen gemeinnütziger Organisationen präzisiert. Dadurch sollen den Akteuren klarere Richtlinien zur Verfügung gestellt und die Qualität der Finanzbericht­erstattung verbessert werden.​​
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