CSR-Berichterstattung: Proaktives Handeln lohnt sich auch für Stadtwerke

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​veröffentlicht am 1. Juni 2021

 

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Neue politische Entwicklungen rücken die Relevanz der nichtfinanziellen Berichterstattung in den Vordergrund. Der Druck in Bezug auf Nachhaltigkeit und Transparenz nimmt auch für Stadt- und Gemeindewerke zu. Mit einem ganzheitlichen Corporate-Social-Responsibility (CSR)-Managementansatz und einer transparenten Kommunikation investieren kommunale Unternehmen in die Zukunftsfähigkeit Ihrer Organisation.

 

Sowohl auf europäischer Ebene als auch im internationalen Kontext nimmt die Diskussion rund um den Klimawandel und dessen Folgen verstärkt zu. Regulatorische Vorgaben bleiben dabei nicht aus: Die EU einigte sich am 21. April auf die neue Zielstellung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu reduzieren. Auch der US-amerikanische Präsident Joe Biden legte beim virtuellen Klimagipfel im April ehrgeizige Ziele für sein Land vor. Er mahnte die internationale Staatengemeinschaft zu entschiedenem und schnellem Handeln an. Doch nicht nur die weltweite Klimapolitik steht auf dem Prüfstand, auch Wirtschaftsunternehmen geraten unter Druck, ihre ökologischen Auswirkungen zu reduzieren.


Das Informationsbedürfnis hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – d. h. nicht nur von marktlicher und politischer Seite wachsen die Transparenzanforderungen, sondern auch von Kunden- oder
Mitarbeiterseite. Somit wird die Nachhaltigkeitskommunikation immer relevanter. Mit Verabschiedung des CSRRichtlinienumsetzungsgesetzes (CSR-RUG) verpflichtete die deutsche Bundesregierung Unternehmen des öffentlichen Interesses und mit mehr als 500 Mitarbeitern 2017 dazu, nichtfinanzielle Informationen zur Nachhaltigkeit offenzulegen. Insbesondere Stadtwerke sind von dieser Verpflichtung bislang nicht betroffen gewesen.


Wegweisend: Vorschlag zur Änderung der CSR-Richtlinie

Nun kündigte die Europäische Kommission jedoch eine Verschärfung der CSR-Richtlinie an. Mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive soll die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung auf europäischer Ebene gestärkt werden. Die  Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt damit wesentlich an Bedeutung.

 

Insbesondere durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs werden mehrere tausend Unternehmen von den Bestimmungen betroffen sein. Der Kommissionsentwurf sieht vor, dass zukünftig alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie kapitalmarktorientiert sind oder nicht, nichtfinanzielle Informationen im Lagebericht veröffentlichen. Der Kommissionsentwurf stellt dabei auf die Definitionen aus der Accounting Directive (2013/34/EU) ab, die sich auch in den Größenklassendefinitionen des HGB widerspiegeln. Im Ergebnis trifft die Verpflichtung folglich alle Unternehmen, die groß nach § 267 Abs. 3 HGB sind. Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vor.

 

Implikationen für Stadtwerke

Die vorgesehene Verpflichtung trifft bei entsprechender Verabschiedung des Kommissionsvorschlags und Umsetzung in deutsches Recht eine große Anzahl von Stadtwerken in Rechtsformen des privaten Rechts. Die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind bisher als Regelungen zum Lagebericht ausgestaltet. Auch der Vorschlag der EU-Kommission sieht die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin im Lagebericht verortet. Aufgrund der regelmäßig anzutreffenden Satzungsbestimmungen, wonach ungeachtet der tatsächlichen Größe des Unternehmens die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden sind und Lageberichte aufzustellen sind, kann damit die Verpflichtung auch für kleine und mittelgroße Stadtwerke greifen.


Ob die Verpflichtung ebenfalls für Stadtwerke mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform greift, muss anhand der Verweise auf das HGB in den landesrechtlichen Vorschriften geprüft werden und bleibt abzuwarten. Die darüber hinaus vorgesehene Prüfungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt zudem weitere Herausforderungen für die erstellenden Stadtwerke und deren Prüfer mit sich. Insbesondere wird schon bei der Einführung des Berichterstellungsprozesses sowie dann laufend bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung darauf zu achten sein, hinreichende Dokumentationen anzufertigen und für die Prüfung zugänglich zu machen.

 

Herausforderung oder Chance?

Viele Unternehmen verbinden mit der Einrichtung eines nachhaltigen Managementkonzepts und der Erstellung eines CSR-Berichts hohe Kosten. Den Investitionen stehen jedoch viele Nutzenpotenziale gegenüber. So zeigt der Business Case deutlich: Wer sich frühzeitig mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen der eigenen Unternehmenstätigkeit befasst, Ziele definiert und transparent (und glaubwürdig) über seine Nachhaltigkeitsleistungen kommuniziert, profitiert von (1) Kosteneinsparungen,
die durch Effizienzgewinne erzielt werden können, (2) beugt ökonomischen Risiken vor, (3) hebt sich vom Wettbewerb ab und (4) positioniert sich als modernes, zukunftsfähiges Unternehmen. Dies wirkt sich mitunter positiv auf das Employer Branding aus (5).


Nicht zuletzt trägt eine hochwertige Berichterstattung dazu bei, ein positives Markenimage aufzubauen und (Kunden-)Vertrauen zu gewinnen (6). Kommunale Unternehmen demonstrieren dadurch, dass sie sich nicht nur als Versorger sondern als Dienstleister für die lokale Gemeinschaft verstehen. Für die Gemeinschaft sind Stadt- und Gemeindewerke schließlich ein wichtiger Partner und Vorbild: Sie versorgen die Bürger mit Energie, Wärme und Wasser, betreiben Schwimmbäder und engagieren sich zum Teil eigenständig für eine nachhaltige Mobilitätswende, um nur ein paar Aufgaben zu nennen. Sie sind in der Regel eng mit der Region und ihren Kunden vernetzt. Durch ihre Arbeit können sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der kommunalen oder städtischen Nachhaltigkeitsziele leisten. Nichtsdestotrotz verbrauchen auch
sie Ressourcen und müssen sich für ihre Beschäftigten verantworten. Führt man sich die weltweiten Entwicklungen noch einmal vor Augen, wird deutlich, dass nachhaltige Entwicklung als Managementaufgabe verstanden werden sollte. Andernfalls kann es für Unternehmen jeglicher Größe kostspielig werden.

 

Ernüchternder Status Quo

Doch wie die Rödl & Partner-Studie zum Thema CSR bei Stadtwerken 2020 zeigte, befassen sich nur wenige kommunale Unternehmen strukturiert in Form eines Managementansatzes und Reportings mit ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung. Die Betonung liegt hierbei auf strukturiert. Viele Stadt- und Gemeindewerke fördern das gesellschaftliche Leben seit Jahrzehnten – beispielsweise indem sie den lokalen Sportverein sponsern. Der CSRBegriff findet sich allerdings nur selten in der Unternehmenskommunikation. Solche Aspekte fallen per Definition auch eher unter das Konzept Corporate Citizenship.

 

Corporate Social Responsibility unterscheidet sich dahingehend, dass es das Kerngeschäft bzw. die Art
des Unternehmensmanagements betrifft. Wirtschaftliche Organisationen sollen gemeinsamen Mehrwert schaffen und durch ihre Aktivitäten einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Die CSR-Berichterstattung dient dabei nicht nur der internen und externen Kommunikation, vielmehr kann die verbindliche Berichtslegung als Anlass genutzt werden, um Verbesserungsprozesse im Management zu initiieren und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Die Ergebnisse unserer Studie legten allerdings nahe, dass sich die Mehrheit der öffentlichen Versorgungsunternehmen (noch) nicht ausreichend mit dem Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung beschäftigt hat und unzureichend über nichtfinanzielle Aspekte berichtet.


Prozess der Berichterstellung

Auch ohne Berichtspflicht können ein guter CSR-Bericht oder ein entsprechender Internetauftritt als aussagekräftige Visitenkarte dienen. Nicht nur große Unternehmen profitieren davon, sondern im Besonderen auch kleinere und mittelständische Betriebe. Folgende 6 Schritte sind bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu beachten: 

 

Grafik Prozess der Berichterstellung 

 

Fazit

Vorsorgepflichten nachkommen – das ist nicht nur Aufgabe des Staates, wie das Bundesverfassungsgericht am 29. April angesichts der Klage mehrerer Klimaaktivisten gegen das 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz bestätigte, sondern betrifft auch kommunale Unternehmen. Ohne das gemeinschaftliche Engagement aller ist eine nachhaltige Transformation unserer Gesellschaft nicht möglich. Wer sich frühzeitig mit den positiven und (potenziell) negativen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auseinandersetzt und in den Dialog mit seinen Stakeholdern tritt, handelt proaktiv und behält das Steuerrad in der Hand. Wo stehen Sie? Welche Chancen und Risiken ergeben sich für Ihr Unternehmen?


Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ausgangssituation zu identifizieren und ein passendes Nachhaltigkeitsmanagementkonzept zu entwickeln. Unsere Expertengruppe aus dem Sustainability Services und Stadtwerke-Bereich steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an!

 

 

 

Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen im Bereich:

  

 

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