BMF: Neufassung der Tz. 5 des Merkblatts zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

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​veröffentlicht am 04. September 2017

 

Am 5. April 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Neufassung der Textziffer 5 des BMF-Merkblattes vom 13. Juli 2006 (BStBl 2006 I S. 461).


Das Merkblatt, welches ausführliche Informationen zur Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren in Deutschland beinhaltet, wurde dahingehend neugefasst, dass im Falle der Beantragung einer tatsächlichen Verständigung durch den Steuerpflichtigen deren Abschluss davon abhängig zu machen ist, dass der Steuerpflichtige darauf zu verzichten hat, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines möglichen künftigen Schiedsverfahrens zu machen.


Im konkreten Beispiel bedeutet für Steuerpflichtige die Erklärung auf Verzicht zur Durchführung eines Schiedsverfahrens, dass die deutsche Finanzverwaltung im ersten Schritt zwar der Eröffnung eines Verständigungsverfahrens zustimmt, jedoch im zweiten Schritt in einem Verständigungsverfahren keine Abweichung von der in der vorausgegangenen tatsächlichen Verständigung geregelten Sachverhaltsfestlegung akzeptieren und bei ausbleibender Einigung im Verständigungsverfahren insoweit kein Schiedsverfahren führen wird.


Für Unternehmensgruppen gilt dies, wenn sowohl das inländische als auch das ausländische verbundene Unternehmen verzichten, den Inhalt der tatsächlichen Verständigung zum Gegenstand eines Schiedsverfahrens zu machen.


Diese Neuerung soll zur Beschleunigung und Vereinfachung von Besteuerungsverfahren beitragen.

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